Das Semesterticket/FAQ

Das SemesterTicket NRW/VRR ist euer Ticket, um in ganz NRW unterwegs zu sein. Das Ticket gilt in gedruckter Form oder digital als PDF oder in der TU-App (in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis). Alle Studierdenden der TU Dortmund haben das Ticket und können damit kreuz und quer durch ganz Nordrhein-Westfalen in allen Regionalzügen, S-Bahnen, Stadtbahnen, Bussen und H-Bahnen fahren. Dabei gilt das Ticket nur in der zweiten Klasse.

Je nach Semester gilt das Ticket ab 01. Oktober (Wintersemester) oder 01. April (Sommersemester) für jeweils ein Semester (6 Monate). Erstsemester-Studierende können vor Beginn des Semesters ein vergünstigtes Vorkursticket bekommen.

Im VRR-Bereich gibt es zusätzlich Mitnahmeregelungen. Hier dürft ihr ganztägig ein Fahrrad mitnehmen sowie ab 19 Uhr oder am Wochenende und Feiertags ganztägig eine weitere Person. Außerhalb des VRRs könnt nur ihr mit dem Ticket fahren!

Auf der folgenden Karte kannst du sehen, wo du überall mit dem Semesterticket fahren darfst:

Bei Fragen oder Problemen zum Ticket kannst du uns jederzeit kontaktieren.

Das Semesterticket gilt in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören Regionalexpresse, Regionalbahnen, S-Bahnen, Stadtbahnen, Straßenbahnen, Busse, die H-Bahn, die Wuppertaler Schwebebahn und der SkyTrain Düsseldorf. Das Ticket ist nur in der zweiten Klasse gültig.
Das Semesterticket ist nicht gültig in der ersten Klasse, in (fast allen) Zügen des Fernverkehrs (ICE, EC, IC, FLX), im AirportExpress und AirportShuttle zum Dortmunder Flughafen sowie außerhalb des Gültigkeitsbereiches.
Das Semesterticket ist jeweils für ein Semester gültig. Das heißt im Wintersemester vom 01. Oktober bis zum 31. März und im Sommersemester vom 01. April bis zum 30. September. Vor- oder nach dem aufgedrucktem Datum gilt das Ticket nicht!
Im VRR-Bereich darfst du ganztägig ein Fahrrad mitnehmen, sofern in den Fahrzeugen dafür Platz ist. Im NRW-Bereich gilt diese Mitnahmeregelung nicht. Hier benötigst du ein zusätzliches Fahrradticket.
Im VRR-Bereich darfst du ab 19 Uhr (bis Betriebsschluss) und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen eine weitere Person mitnehmen. Im NRW-Bereich gilt diese Mitnahmeregelung nicht.
Du kannst das Ticket entweder ausdrucken oder digital vorzeigen. Immer dabei haben musst du einen amtlichen Lichtbildausweis. Wenn du das Ticket ausdruckst, muss es in Originalgröße sein (Ausschneiden ist ok). Außerdem darfst du es nicht laminieren. Hüllen für das Ticket gibt es bei uns im Büro. Wenn du das Ticket digital vorzeigst, muss das entweder in der TU-App sein oder als .pdf-Datei. Du bist zudem dafür verantwortlich, dass dein Handy genug Akku hat.
Generell nicht, es gibt aber Ausnahmen. Mit dem VRR-Semesterticket kannst du nach Arnhem, Venlo und Nijmegen in den Niederlanden fahren. Mit dem NRW-Semesterticket darfst du einzelne Transitstrecken befahren. Damit kommst du beispielsweise nach Osnabrück, Hameln, Betzdorf (Sieg) oder Enschede in den Niederlanden. Es dürfen jeweils nur Züge verwendet werden. Die genauen Transitstrecken findest du hier: https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/01_Ticketinfos/SemesterTicketNRW_NRWupgradeAzubi_GueltigkeitAusserh_2021-9.pdf
Ja. Mit dem VRR-Semesterticket darfst du nach Arnhem, Nijmegen und Venlo fahren. Mit dem NRW-Semesterticket kannst du nach Enschede fahren.
Ja, aber nur auf den Strecken von und nach Osnabrück und Hameln, die als "Transitstrecken" bezeichnet werden. In den Stadtbussen in den Städten gilt das Ticket nicht. Mehr Infos zu den Transitstrecken gibt es hier: https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/01_Ticketinfos/SemesterTicketNRW_NRWupgradeAzubi_GueltigkeitAusserh_2021-9.pdf
Ja, aber nur auf den Strecken rund um Betzdorf (Sieg), die als "Transitstrecken" bezeichnet werden. Mehr Infos zu den Transitstrecken gibt es hier: https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/01_Ticketinfos/SemesterTicketNRW_NRWupgradeAzubi_GueltigkeitAusserh_2021-9.pdf
Generell nein, es gibt aber eine Ausnahme. Alle IC-Züge, die zwischen Dortmund und Siegen verkehren, sind für Nahverkehrstickets freigegeben. Nur in diesen Zügen der IC-Linie 34 kannst du dein Semesterticket nutzen, sonst leider nicht (auch nicht gegen Aufpreis). Achtung: In den freigegebenen Zügen zwischen Dortmund und Witten darfst du kein Fahrrad mitnehmen, auch wenn die Verbindung im VRR liegt. Mehr Infos zur Nahverkehrsfreigabe des IC 34 findest du hier: https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/bahn_und_fahrrad/nahverkehrsfreigabe
Wenn du dich immatrikulierst/zurückgemeldet hast und den ganzen Semesterbeitrag gezahlt hast, sendet dir die TU das Ticket an deine UniMail-Adresse, außerdem steht es in der TU-App zum Download bereit. Das kann bis zu zwei Wochen nach Zahlung dauern. Solltest du die E-Mail verloren haben, kannst du dir auch ein neues Ticket im Service-Portal generieren lassen. Das geht hier: https://service.tu-dortmund.de/de/group/intra/organisation
Es kann bis zu zwei Wochen dauern, bis eure Zahlung bearbeitet wurde. Da wir keine Einsicht in die Zahlung der Semesterbeiträge haben, wendet euch bei Problemen bitte an das Studierendensekretariat (bezüglich des Geldeingangs) oder an das ITMC (bezüglich der Ticketgenerierung).
Unter https://service.tu-dortmund.de/de/group/intra/organisation kannst du dir das Ticket noch einmal zuschicken lassen.
Kontaktdaten und weitere Hilfe zu deinem Ticket:
http://www.tu-dortmund.de/uni/studierende/studienformalitaeten/semesterticket/index.html
Wenn dein Semesterticket nicht funktioniert, dann melde dich bitte umgehend beim ITMC, sodass sie dir mit deinem Problem schnellstmöglich helfen können.
Eine mögliche Lösung könnte sein:
Melde dich im Service Portal der TU-Dortmund unter folgendem Link an, dort kannst du dein Semester-Ticket erneut generieren und an deine UniMail-Adresse als PDF-Datei schicken lassen:
https://service.tu-dortmund.de/de/group/intra/organisation
Sollte das Ticket vom Kontrolleur weiterhin nicht gescannt werden können, lösche einmal Cache und Cookies in deinem Webbrowser, warte 20 Minuten ab und forder das Ticket dann erneut im Service Portal an. Dann wird ein neuer QR-Code im Ticket generiert.
Wichtig ist, das du in solchen Fällen immer und schriftlich Einspruch gegen diese Forderung einlegst! Wenn du das nicht tust und die gesetzte Frist abgelaufen ist, dann musst du in den meisten Fällen den Betrag bezahlen.
Unter https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/kontakte/kontaktformular kannst du bei der Bahn ganz unkompliziert Einspruch einlegen. Sollte die Deutsche Bahn wider Erwarten auf die Zahlung der Fahrpreisnacherhebung festhalten, melde dich bitte bei uns im AStA.
Da du ein gültiges Ticket besitzt, musst du die 60€ natürlich nicht bezahlen. Ihr habt nach Ausstellung der Fahrpreisnacherhebung 14 Tage Zeit, euer gültiges Ticket nachzureichen, müsst aber eine Bearbeitungsgebühr je nach Beförderungsunternehmen von 2,50€ bis 7€ zahlen. Wo ihr das Ticket nachreichen müsst, steht auf der Fahrpreisnacherhebung.
Ja, auch für Besitzer*innen des Semestertickets gilt die Mobilitätsgarantie NRW. Ab 20 Minuten Verspätungen am Abfahrtsbahnhof kannst du einen Antrag stellen, Kosten für ICE/IC-Tickets oder bis zu 30€(tagsüber)/60€(nachts) für andere Mobilitätsangebote wie Taxis erstattet zu bekommen. Für den Antrag hast du 14 Tage Zeit. Alles weitere zur Mobilitätsgarantie NRW findest du hier: https://www.mobil.nrw/fahren/mobigarantie.html
Wenn du Erstsemester-Student*in bist, kannst du dir bei uns einen Berechtigungsschein für ein VRR-Vorkursticket abholen. Damit bekommst du ein VRR-weites Ticket, um schon vor Einschreibung zur Uni zu kommen. Mehr Infos gibt es hier: https://asta-dortmund.de/2019/05/10/vorkursticket/
Nur weil du dein Semesterticket nicht nutzen willst, kannst du es nicht "abwählen". Das Semesterticket wurde auf Grundlage einer Urabstimmung der Studierendenschaft eingeführt und ist ein Solidarticket. Weil alle zahlen, ist es für alle günstiger. Und aus Nachhaltigkeitsaspekten ist eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Universität auch nur zu empfehlen. Wenn du dein Ticket nicht nutzen kannst, z.B. weil du beurlaubt bist, im Ausland oder längere Zeit außerhalb NRWs im Praktikum, kannst du das Ticket zurückerstatten lassen. Mehr Infos dazu gibt es hier: https://asta-dortmund.de/2019/05/10/ticketrueckerstattung/
Wenn du eine Freifahrtberechtigung hast (z.B. aufgrund einer Behinderung), könnt ihr euch das Ticket zurückerstatten. Den Antrag findet ihr hier: https://asta-dortmund.de/2019/05/10/ticketrueckerstattung/
Wenn dir unser FAQ nicht weitergeholfen hat, kannst du versuchen, auf den Websites von VRR und Mobil NRW eine Antwort zu finden. Alternativ meldest du dich bei uns (Per Telefon, E-Mail oder du kommst vorbei), zusammen finden wir sicherlich eine Lösung.

Mehr Infos zum Ticket gibt es neben unserem FAQ auch hier:

VRR: https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/

Mobil NRW: https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/ticketinfos-im-detail.html#c1024