Sozialberatung fällt am 25.04.2024 aus
Sozialberatung fällt am 25.04.2024 aus!
Sozialberatung fällt am 25.04.2024 aus!
Die Beratung zu Prüfungs- und Studiumsfragen findet heute (11.04.2024) nicht in Präsens statt. Studierende, die eine Beratung Wünschen schreiben bitte eine Email an beratungstudium@asta.tu-dortmund.de mit Ihrer Rückrufnummer.
Du hast Lust für das Studierendenparlament zu kandidieren? Dann komm zu unserer Infoveranstaltung. Los geht’s am kommenden Donnerstag (11.04.2024) um 18 Uhr im AStA-Seminarraum. Beim Treffen stellen sich unter anderem die aktuellen Listen, so heißen die Parteien an der Uni, vor. Wenn Ihr wollt, könnt Ihr Euch im Anschluss einer solchen Liste anschließen. Kommt gerne vorbei!
Der AStA verschickt in regelmäßigen Abständen einen hochschulpolitischen Newsletter. In diesem wird über aktuelle hochschulpolitische Themen und Entwicklungen wie beispielsweise das Semesterticket oder die Wahlen des Studierendenparlaments berichtet. Über den untenstehenden Link könnt Ihr Euch gerne anmelden. Bei Fragen und Anmerkungen könnt Ihr Euch an das Referat für Hochschulpolitik und Lehre (hopo@asta.tu-dortmund.de) wenden. Zur Mailingliste: https://aengus.asta.tu-dortmund.de/lists/postorius/lists/hopo-newsletter.asta.tu-dortmund.de/ Liste der HoPo-Newsletter:
WeiterlesenDie Beratung für Internationale Studierende fällt vom 08.04.2024 bis 19.04.2024 aus.
Alle Informationen zur Ticketrückerstattung findet ihr in dem How To Ticketrückerstattung.
So funktioniert die Ticketrückerstattung:
Folgende Dateiformate werden akzeptiert: pdf, png, jpg, jpeg.
Jede Datei darf maximal 5 MB groß sein. Bei größeren Dateien könnt ihr sie einfach bei einem Cloud-Dienst wie z.B. https://sciebo.de hochladen und den Link eurem Text beifügen.
Wenn ihr das Semesterticket trotz aller Vorteile überhaupt nicht nutzen könnt, weil ihr…
könnt ihr den Beitrag vom AStA (anteilig) erstattet bekommen. Das bedeutet, dass ihr euch den Beitrag auch anteilig für den Zeitraum erstatten lassen könnt, in dem der Erstattungsgrund zutrifft, in der restlichen Zeit des Semesters das Semesterticket aber regulär nutzen könnt.
Die Erstattung kann ausschließlich online über unsere „Ticketrückerstattung – Antrag“ Seite beantragt werden.
So funktioniert die Ticketrückerstattung:
Als Nachweis gelten u.a.
Fristen für die Erstattung des Semestertickets aufgrund von Exmatrikulation sind jeweils:
im Sommersemester: 15. September
im Wintersemester: 15. März
Fristen für die Erstattung des Semestertickets aufgrund einer Freifahrtberechtigung, Nichtnutzbarkeit durch eine Behinderung, Auslandssemesters und eines Urlaubssemesters sind jeweils
im Sommersemester: 30. April
im Wintersemester: 31. Oktober
Normalerweise wird ein Erstattungsantrag innerhalb von einer Woche bearbeitet. In Ausnahmefällen kann eine Bearbeitung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.
Die rechtliche Grundlage für Ticketrückerstattungen bildet die vom Studierendenparlament beschlossene Semesterticketrichtlinie.
Übrigens: Wenn ihr euch das Semesterticket überhaupt nicht leisten könnt, dann gibt es den sogenannten Härtefallausgleich. Infos dazu gibt es hier.
Ab dem Sommersemester 2024 gibt es das Deutschland-Semesterticket für alle Student*innen der TU Dortmund.
Damit wird es an der TU Dortmund auch weiterhin ein solidarisch finanziertes und vor allem günstiges Semesterticket geben! Bis zum 31. März gelten noch die Regelungen des aktuellen VRR-Semestertickets. Alle Infos dazu findet ihr hier.
Mit dem neuen Semesterticket könnt ihr den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Dabei gilt das Ticket nur in der zweiten Klasse. Weil die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets dies leider nicht vorsehen, wird es keine Mitnahmeregelungen (für Personen oder Fahrräder) mehr geben. Prinzipiell gelten für das Deutschland-Semesterticket stets die Tarifbestimmungen des allgemeinen Deutschlandtickets entsprechend.
Das Semesterticket muss bei Kontrollen digital in der TU-App der TU Dortmund vorgezeigt werden (in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis).
Auch weiterhin werden sich Studierende mit einer Freifahrtberechtigung, z. B. aufgrund einer Behinderung, den Beitrag für das Semesterticket erstatten lassen können. Alle Informationen zur Ticketrückerstattung findet ihr hier.
Wir haben ein FAQ mit den häufigsten Fragen erstellt. Bei weiteren Fragen oder Problemen zum Ticket könnt ihr uns jederzeit kontaktieren.
Weitere allgemeine Informationen zum Deutschland-Ticket, welche in der Regel dementsprechend auch für das Semesterticket gelten, findet ihr hier:
Die Anonyme Frauen*- und Elternberatung wird von Montag 12.02.2024 von 10:00– 12:00 Uhr auf Donnerstag 15.02.2024 zur gleichen Zeit verschoben.
Die AStA-Sitzung findet während der vorlesungsfreien Zeit Dienstags um 11:00 Uhr statt.