Rückerstattung des 9-Euro-Tickets an der TU
Die Antragsfrist (31.03.2023) für die Rückerstattung des 9-Euro-Tickets an der TU Dortmund ist abgelaufen. Eine Erstattung ist nicht mehr möglich!
Die Rückerstattung des Semesterticket erfolgte über einen reduzierten Semesterbeitrag im Wintersemester 2022/2023. Die Reduktion betrugt 79,53€, somit habt ihr statt 213,06€ nur 133,53€ für die Studierendenschaft gezahlt. Der zu bezahlende reduzierte Endbetrag war 237.72€ anstatt von 317.25€. Kurz gesagt, falls du an der Uni geblieben bist, brauchtest du nichts zu tun.
Diese Senkung des Semesterbeitrages für die Studierendenschaft gab es nicht für
- Neueinschreiber*innen für das Wintersemester 2022/2023
- Härtefallempfänger*innen
- Urlaubssemester*innen ode
- eine Ticketrückerstattung für Teile oder den gesamten Zeitraum des 9€-Tickets (Juni bis August) bekommen haben.
Studenten*innen, die eine Teilrückzahlung erhalten konnten waren
- Studenten*innen, die sich für das nächste Semester exmatrikulieren
- Studenten*innen, die eine Teilrückerstattung des Tickets über den 9€-Ticketzeitraum bekommen haben (Ihr werdet von uns angeschrieben)
Der Antrag auf Rückerstattung konnte nur bis zum 31. März 2023 gestellt werden! Wir können leider keine Rückerstattungen mehr ausführen!
Das Semesterticket ist ein gültiges 9-Euro-Ticket. Ihr müsst es nicht kaufen, ihr habt es schon! Innerhalb des VRR gelten auch weiterhin die Mitnahmeregelungen, wir dürfen auch weiterhin nach Holland fahren (Es gelten folgende Regelungen des VRR: https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/tarifgebiete-regionen-preisstufen/ UND des NRW Tarifs: https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/nrw-tarif-von-a-z/geltungsbereich-von-tickets-im-nrw-tarif/geltungsbereich-von-semesterticket-nrw-/-nrwupgradeazubi.html zu, Semesterticket).
Außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches im VRR gilt das Aboticket bundesweit als persönliches Ticket (nicht übertragbar) der 2. Klasse ohne Mitnahmeregelungen (Personen oder Rad) und ohne Zusatznutzen. Informiert euch außerhalb NRWs über die Gültigkeit der Züge die ihr nutzen wollt, da nicht alle RB und RE dem Nachverkehr zugerechnet werden. Hierfür müsst ihr euch bei den Infoschaltern der Bahn, beziehungsweise auf den Webseiten der lokalen Verkehrsunternehmen informieren. Wie das Semesterticket gilt auch das 9-Euro-Ticket NICHT in ICEs, ECs oder ICs! All die Informationen, als auch viele weitere Fragen werden hier beantwortet, bitte lest es euch aufmerksam durch: https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/9-euro-ticket/
Außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches im VRR gilt das Aboticket bundesweit als persönliches Ticket (nicht übertragbar) der 2. Klasse ohne Mitnahmeregelungen (Personen oder Rad) und ohne Zusatznutzen. Informiert euch außerhalb NRWs über die Gültigkeit der Züge die ihr nutzen wollt, da nicht alle RB und RE dem Nachverkehr zugerechnet werden. Hierfür müsst ihr euch bei den Infoschaltern der Bahn, beziehungsweise auf den Webseiten der lokalen Verkehrsunternehmen informieren. Wie das Semesterticket gilt auch das 9-Euro-Ticket NICHT in ICEs, ECs oder ICs! All die Informationen, als auch viele weitere Fragen werden hier beantwortet, bitte lest es euch aufmerksam durch: https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/9-euro-ticket/
Neueinschreiber*innen: Da du im letzten Semester das Semesterticket nicht bezahlt hast, hast du auch keine Vorauszahlung für das Ticket geleistet und musst daher den vollen Preis Zahlen.
Härtefallempfänger*innen: Da dir der Ticketbetrag schon im vollen Umfang erstattet wurde, daher auch mit dem 9€-Anteil, hat die Rückzahlung des 9€ Tickets de facto schon stattgefunden. Daher musst du den Gesamtbetrag zahlen.
Ticketrückerstattung im gesamten Zeitraum des 9€ Tickets: Wenn du dir das gesamte Ticket erstattet wurde, daher auch mit dem 9€-Anteil, hat die Rückzahlung des 9€ Tickets de facto schon stattgefunden. Daher musst du den Gesamtbetrag zahlen.
Ticketrückerstattung eines Teiles des Zeitraum des 9€ Tickets: Wenn dir das Ticket zu einem Teil im Zeitraum des 9€Tickets, z.B nur Juli, erstattet wurde, musst du beim AStA einen Antrag auf Erstattung (untenstehendes Formular) einreichen, um dir den restlichen Zeitraum erstatten zu lassen. Einigen wurde schon der gesamte Betrag mit dem 9€ Ticket zurückgezahlt, ob du dazugehörst kannst du dir selbst ausrechnen. Im Zweifel kannst du es aber auch bei uns erfragen (asta@asta.tu-dortmund.de).
Urlaubssemester: Da du kein Ticket über die Studierendenschaft erworben hast im Zeitraum des 9€ Tickets, hast du auch kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
Härtefallempfänger*innen: Da dir der Ticketbetrag schon im vollen Umfang erstattet wurde, daher auch mit dem 9€-Anteil, hat die Rückzahlung des 9€ Tickets de facto schon stattgefunden. Daher musst du den Gesamtbetrag zahlen.
Ticketrückerstattung im gesamten Zeitraum des 9€ Tickets: Wenn du dir das gesamte Ticket erstattet wurde, daher auch mit dem 9€-Anteil, hat die Rückzahlung des 9€ Tickets de facto schon stattgefunden. Daher musst du den Gesamtbetrag zahlen.
Ticketrückerstattung eines Teiles des Zeitraum des 9€ Tickets: Wenn dir das Ticket zu einem Teil im Zeitraum des 9€Tickets, z.B nur Juli, erstattet wurde, musst du beim AStA einen Antrag auf Erstattung (untenstehendes Formular) einreichen, um dir den restlichen Zeitraum erstatten zu lassen. Einigen wurde schon der gesamte Betrag mit dem 9€ Ticket zurückgezahlt, ob du dazugehörst kannst du dir selbst ausrechnen. Im Zweifel kannst du es aber auch bei uns erfragen (asta@asta.tu-dortmund.de).
Urlaubssemester: Da du kein Ticket über die Studierendenschaft erworben hast im Zeitraum des 9€ Tickets, hast du auch kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
Einen Antrag musst du stellen, wenn du dich im SoSe 2022 exmatrikulierst oder im SoSe 2022 eine Teilrückerstattung in den Monaten Juni bis August erhalten hast. Dazu benötigen wir Name, Nachname, Matrikelnummer, ggf Beweis der Berechtigung. (siehe Formular unten auf der Seite.)
Wenn dir im Laufe des Lesens hier auffällt, dass du für eine reguläre Ticketrückerstattung berechtigt bist, brauchen wir auch noch den Erstattungsgrund. In der Bearbeitung bearbeiten wir dann das 9€ Ticket direkt mit. Mehr Infos zur Ticketrückerstattung findest du hier: https://asta-dortmund.de/2019/05/10/ticketrueckerstattung/
Wenn dir im Laufe des Lesens hier auffällt, dass du für eine reguläre Ticketrückerstattung berechtigt bist, brauchen wir auch noch den Erstattungsgrund. In der Bearbeitung bearbeiten wir dann das 9€ Ticket direkt mit. Mehr Infos zur Ticketrückerstattung findest du hier: https://asta-dortmund.de/2019/05/10/ticketrueckerstattung/