Hilfsfonds

Sprechstunde:
Dienstag: 11:00 – 13:00 Uhr
AStA-Finanzraum (EF 50 Raum 0.441)

Telefonischer Kontakt:
Montag: 8:00 – 10:00 Uhr, 12:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 10:15 – 14:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 10:00 Uhr, 11:30 – 15:45 Uhr
Donnerstag: 8:45 – 11:45 Uhr
Freitag: nicht erreichbar
Tel.: +49 231-755-5892
Mail: hilfe@asta.tu-dortmund.de

Hilfsfonds für finanzielle Notlagen

Das Studierendenparlament der TU Dortmund hat einen Hilfsfonds eingerichtet, aus welchem Darlehen an Studierende vergeben werden können. Über die Vergabe entscheidet der Hilfsfondsausschuss, der jährlich im Studierendenparlament gewählt wird.

Um eine kurzfristige, unverschuldete Notlage zu überbrücken, können Studierende der TU Dortmund ein zinsloses Darlehen von bis zu maximal 2.000 Euro erhalten. Wir helfen dir deine dringendsten Rechnungen, z.B. den nächsten Semesterbeitrag, deine Miete, Krankenversicherung zu begleichen.

Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen

  • Pass/Personalausweis (beide Seiten + eventuell Arbeitserlaubnis/Aufenthaltsgenehmigung)
  • Studienbescheinigung (oder vorläufige Immatrikulationsbescheinigung)
  • Bescheinigung über Prüfungsanmeldungen und/oder Notenspiegel aus dem BOSS-System
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten vorlegen (Sparkonto, Kreditkarte, PayPal, Klarna, etc.)
  • Mietvertrag oder -bescheinigung (falls nicht aus Kontoauszügen ersichtlich)
  • Krankenversicherungsbescheinigung (falls nicht aus Kontoauszügen ersichtlich)
  • ggf. Arbeitsvertrag oder früherer Arbeitsvertrag
  • ggf. Mahnungen über Zahlungsverzug

Bei unvollständigen Unterlagen kann leider kein Darlehen vergeben werden.

Ablauf zur Aufnahme eines Darlehens

  1. Der Antrag und die benötigten Unterlagen sollten in der Regel per Mail bei uns (hilfe@asta.tu-dortmund.de) eingereicht werden. Du kannst die Dokumente aber auch ausgedruckt bei uns im Büro vorbeibringen.
  2. Über die Gewährung eines Darlehens entscheidet der Hilfsfonds-Ausschuss auf einer Sitzung, die in der Regel innerhalb der nächsten zwei Wochen stattfindet.
  3. Wird das Darlehen vom Ausschuss vorläufig genehmigt, wird der Vertrag erstellt.
  4. Nach Vertragserstellung muss dieser auch vom Vorsitz und der Finanzreferentin des AStA genehmigt werden.
  5. Anschließend wirst du von uns per Briefpost informiert, ob das Darlehen endgültig genehmigt wurde.

Zwischen der Antragsstellung bis zur Überweisung des Darlehens können ca. 3 Wochen vergehen.
Bitte plane dies bei der Antragsstellung mit ein.

Rückzahlung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die erste Rückzahlungsrate spätestens 6 Monate nach Erhalt des Darlehens gezahlt werden muss. Die Rückzahlung ist jederzeit mög­lich und kann in Raten von mindestens 50€ zurückgezahlt werden.

Da es sich um die Gelder der Studierendenschaft handelt, ist es wichtig, dass die Rückzahlungen rechtzeitig und in Höhe der vereinbarten Summe erfolgen. Dieser Pflicht nicht nachzukommen kann sehr schnell Anwaltskosten und Gebühren für Gerichtsvollzieher für dich nach sich ziehen.

Stundungsantrag

Solltest du Schwierigkeiten mit der Rückzahlung haben, kann ein Stundungsantrag gestellt werden, um die Rückzahlung zu pausieren.
WICHTIG: Auch hier müssen Nachweise in Form von Kontoauszügen der letzten 3 Monate eingereicht werden.


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