How To Ticketrückerstattung (ab April 2024)

Wenn ihr das Semesterticket trotz aller Vorteile überhaupt nicht nutzen könnt, weil ihr…

  • ein Auslandssemester macht (mindestens 3 Monate im Semester)
  • ein Praktikum außerhalb Deutschlands macht (mindestens 3 Monate im Semester)
  • als schwerbehinderte Person ohnehin eine Freifahrtberechtigung habt
  • aus anderen Gründen eine deutschlandweite Freifahrtberechtigung habt
  • aufgrund einer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen könnt oder euch eine Reiseunfähigkeit von mindestens 3 Monaten ärztlich bescheinigt wird
  • euch exmatrikuliert habt
  • ihr beurlaubt seid

könnt ihr den Beitrag vom AStA (anteilig) erstattet bekommen. Das bedeutet, dass ihr euch den Beitrag auch anteilig für den Zeitraum erstatten lassen könnt, in dem der Erstattungsgrund zutrifft, in der restlichen Zeit des Semesters das Semesterticket aber regulär nutzen könnt.

Die Erstattung kann ausschließlich online über unsere „Ticketrückerstattung – Antrag“ Seite beantragt werden.

So funktioniert die Ticketrückerstattung:

  1. Geht auf die Seite „Ticketrückerstattung – Antrag
  2. Wähle deinen Erstattungsgrund aus
  3. Fülle das Formular aus und lade alle erforderlichen Belege hoch

Als Nachweis gelten u.a. 

  • Unterlagen mit Vermerk „beurlaubt“ bei Beurlaubung, 
  • Schreiben von TU, Gastuni oder DAAD bei Auslandsaufenthalt, 
  • Bescheinigung von Praktika oder Abschlussarbeit mit Angabe des Ortes außerhalb von Deutschland, 
  • Wertmarke zur Freifahrtberechtigung auf Grund einer Schwerbehinderung, 
  • Ärztliches Attest zum Nachweis der Reiseunfähigkeit oder der Nichtnutzbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, 
  • Exmatrikulationsbescheinigung oder 
  • die Immatrikulationsbescheinigung mit Datum nach Semesterbeginn bei verspäteter Einschreibung.

Fristen für die Erstattung des Semestertickets aufgrund von Exmatrikulation sind jeweils:
im Sommersemester: 15. September
im Wintersemester: 15. März

Fristen für die Erstattung des Semestertickets aufgrund einer Freifahrtberechtigung, Nichtnutzbarkeit durch eine Behinderung, Auslandssemesters und eines Urlaubssemesters  sind jeweils
im Sommersemester: 30. April
im Wintersemester: 31. Oktober

Normalerweise wird ein Erstattungsantrag innerhalb von einer Woche bearbeitet. In Ausnahmefällen kann eine Bearbeitung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Die rechtliche Grundlage für Ticketrückerstattungen bildet die vom Studierendenparlament beschlossene Semesterticketrichtlinie.

Übrigens: Wenn ihr euch das Semesterticket überhaupt nicht leisten könnt, dann gibt es den sogenannten Härtefallausgleich. Infos dazu gibt es hier.