Freiversuchsregelung wieder ausgeweitet
Wir haben gute Neuigkeiten für euch: Die Freiversuchsregelung aus dem Sommersemester gilt wieder! „Prüfungen, die im Sommersemester 2020 oder im Wintersemester2020/2021 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen. Jeder dieser Freiversuche gilt einmalig in jedem Prüfungsverfahren im Sinne eines weiteren Versuchs (Bonusversuch). Wird die im Bonusversuch unternommene Prüfung nicht bestanden, ergibt sich…