Ab Januar 2020: Abschaffung der Fachsemester-Regelung für studentische Krankenversicherungen
Ab Januar 2020 ist eine Rückkehr in die studentische Krankenversicherung möglich, wenn ihr die bisher zulässige Zahl der Fachsemester überschritten habt. Meldet euch dafür einfach bei eurer Krankenkasse und schickt ihnen eure Immatrikulationsbescheinigung zu.
Für Studierende über 30 gilt nach wie vor, dass die studentische Versicherung mit dem Semester endet, in dem ihr 30 Jahre alt werdet. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, in denen eine Verlängerung des Studierendentarifes möglich ist. Das sind u.a.:
– Wehr- oder Zivildienst
– Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
– Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung auf dem
zweiten Bildungsweg.
Wendet euch für mehr Informationen am besten an eure Krankenkasse!