BAföG-Reform: Bundeskabinett beschließt Notfallmechanismus für Studierende in Krisenzeiten
Um zukünftig Studierende in Krisenzeiten unabhängig von ihrem Elternhaus unterstützen zu können, wurde jetzt ein Notfallmechanismus im BAföG-Gesetz verankert. Der Mechanismus greift explizit auch für Studierende, die eigentlich nicht anspruchsberechtigt sind.
Profitieren können beispielsweise Studierende, die „häufig oder spät ihr Studienfach gewechselt haben, die Förderungshöchstdauer überschritten haben, ein Teilzeitstudium absolvieren oder deren Eltern für einen BAföG-Anspruch eigentlich zu viel verdienen.“ (Quelle: bmbf.de)
„Individuell Betroffene werden dann mindestens für die ersten sechs Monate der Notlage mit der Regelförderung unterstützt. Darüber hinaus kann auch der Zugang zu zinslosen BAföG-Volldarlehen erleichtert werden. Damit kann denjenigen geholfen werden, die eine individuelle Betroffenheit nicht nachweisen können“, so die Kurzmeldung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die Verordnung greift dann, wenn durch den Bundestag eine bundesweite Notlage per Beschluss festgestellt wurde.