HOW TO: Deutschland-Ticket für Studis

Disclaimer: Mit der Lösung für Studis sind wir nicht zufrieden, weshalb wir aktuell an einer studifreundlicheren Alternative arbeiten. Falls ihr euch das Ticket aber trotzdem jetzt schon kaufen möchtet, empfehlen wir Folgendes:

WICHTIG: Kauft euch nicht das normale 49-Euro-Ticket, sondern das Upgrade für Studierende. Hierdurch wird euer Semesterticket monatlich für einen Aufpreis von 12,33 Euro zum Deutschland-Ticket aufgewertet.
Nutzt dafür die VRR App.

Probleme mit dem Semesterticket

Falls ihr ein erhöhtes Beförderungsentgelt (Bußgeld) trotz gültigem Semesterticket erhalten habt, schreibt uns über das untere Formular!


Folgende Dateiformate werden akzeptiert: pdf, doc, docx, odt,png, jpg, jpeg, gif, tif, tiff.

Jede Datei darf maximal 5 MB groß sein. Bei größeren Dateien könnt ihr sie einfach bei einem Cloud-Dienst z.B. https://sciebo.de hochladen und den Link eurem Text beifügen.


    Rückerstattung des 9-Euro-Tickets an der TU

    Die Antragsfrist (31.03.2023) für die Rückerstattung des 9-Euro-Tickets an der TU Dortmund ist abgelaufen. Eine Erstattung ist nicht mehr möglich!


    Die Rückerstattung des Semesterticket erfolgte über einen reduzierten Semesterbeitrag im Wintersemester 2022/2023. Die Reduktion betrugt 79,53€, somit habt ihr statt 213,06€ nur 133,53€ für die Studierendenschaft gezahlt. Der zu bezahlende reduzierte Endbetrag war 237.72€ anstatt von 317.25€. Kurz gesagt, falls du an der Uni geblieben bist, brauchtest du nichts zu tun.

    Diese Senkung des Semesterbeitrages für die Studierendenschaft gab es nicht für

    • Neueinschreiber*innen für das Wintersemester 2022/2023
    • Härtefallempfänger*innen
    • Urlaubssemester*innen ode
    • eine Ticketrückerstattung für Teile oder den gesamten Zeitraum des 9€-Tickets (Juni bis August) bekommen haben.

    Studenten*innen, die eine Teilrückzahlung erhalten konnten waren

    • Studenten*innen, die sich für das nächste Semester exmatrikulieren
    • Studenten*innen, die eine Teilrückerstattung des Tickets über den 9€-Ticketzeitraum bekommen haben (Ihr werdet von uns angeschrieben)

    Der Antrag auf Rückerstattung konnte nur bis zum 31. März 2023 gestellt werden! Wir können leider keine Rückerstattungen mehr ausführen!


    Das Semesterticket ist ein gültiges 9-Euro-Ticket. Ihr müsst es nicht kaufen, ihr habt es schon! Innerhalb des VRR gelten auch weiterhin die Mitnahmeregelungen, wir dürfen auch weiterhin nach Holland fahren (Es gelten folgende Regelungen des VRR: https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/tarifgebiete-regionen-preisstufen/ UND des NRW Tarifs: https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/nrw-tarif-von-a-z/geltungsbereich-von-tickets-im-nrw-tarif/geltungsbereich-von-semesterticket-nrw-/-nrwupgradeazubi.html zu, Semesterticket).
    Außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches im VRR gilt das Aboticket bundesweit als persönliches Ticket (nicht übertragbar) der 2. Klasse ohne Mitnahmeregelungen (Personen oder Rad) und ohne Zusatznutzen. Informiert euch außerhalb NRWs über die Gültigkeit der Züge die ihr nutzen wollt, da nicht alle RB und RE dem Nachverkehr zugerechnet werden. Hierfür müsst ihr euch bei den Infoschaltern der Bahn, beziehungsweise auf den Webseiten der lokalen Verkehrsunternehmen informieren. Wie das Semesterticket gilt auch das 9-Euro-Ticket NICHT in ICEs, ECs oder ICs! All die Informationen, als auch viele weitere Fragen werden hier beantwortet, bitte lest es euch aufmerksam durch: https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/9-euro-ticket/
    Neueinschreiber*innen: Da du im letzten Semester das Semesterticket nicht bezahlt hast, hast du auch keine Vorauszahlung für das Ticket geleistet und musst daher den vollen Preis Zahlen.

    Härtefallempfänger*innen: Da dir der Ticketbetrag schon im vollen Umfang erstattet wurde, daher auch mit dem 9€-Anteil, hat die Rückzahlung des 9€ Tickets de facto schon stattgefunden. Daher musst du den Gesamtbetrag zahlen.

    Ticketrückerstattung im gesamten Zeitraum des 9€ Tickets: Wenn du dir das gesamte Ticket erstattet wurde, daher auch mit dem 9€-Anteil, hat die Rückzahlung des 9€ Tickets de facto schon stattgefunden. Daher musst du den Gesamtbetrag zahlen.

    Ticketrückerstattung eines Teiles des Zeitraum des 9€ Tickets: Wenn dir das Ticket zu einem Teil im Zeitraum des 9€Tickets, z.B nur Juli, erstattet wurde, musst du beim AStA einen Antrag auf Erstattung (untenstehendes Formular) einreichen, um dir den restlichen Zeitraum erstatten zu lassen. Einigen wurde schon der gesamte Betrag mit dem 9€ Ticket zurückgezahlt, ob du dazugehörst kannst du dir selbst ausrechnen. Im Zweifel kannst du es aber auch bei uns erfragen (asta@asta.tu-dortmund.de).

    Urlaubssemester: Da du kein Ticket über die Studierendenschaft erworben hast im Zeitraum des 9€ Tickets, hast du auch kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
    Einen Antrag musst du stellen, wenn du dich im SoSe 2022 exmatrikulierst oder im SoSe 2022 eine Teilrückerstattung in den Monaten Juni bis August erhalten hast. Dazu benötigen wir Name, Nachname, Matrikelnummer, ggf Beweis der Berechtigung. (siehe Formular unten auf der Seite.)

    Wenn dir im Laufe des Lesens hier auffällt, dass du für eine reguläre Ticketrückerstattung berechtigt bist, brauchen wir auch noch den Erstattungsgrund. In der Bearbeitung bearbeiten wir dann das 9€ Ticket direkt mit. Mehr Infos zur Ticketrückerstattung findest du hier: https://asta-dortmund.de/2019/05/10/ticketrueckerstattung/

    Ticketrückerstattung

    Wenn ihr das Semesterticket trotz aller Vorteile überhaupt nicht nutzen könnt, weil ihr…

    • ein Auslandssemester macht
    • ein Praktikum in einer weit entfernten Stadt macht
    • als Schwerbehinderte ohnehin eine Freifahrtberechtigung habt
    • aus anderen Gründen eine Freifahrberechtigung des VRR habt
    • euch exmatrikuliert habt
    • ihr beurlaubt seid

    könnt ihr den Beitrag im AStA (anteilig) erstattet bekommen.

    Kommt entweder während der Öffnungszeiten im AStA (Mo.-Fr. 10 bis 13 Uhr) vorbei, nutzt das untere Kontaktformular oder sendet uns die Unterlagen per Post oder E-Mail.

    Wir benötigen folgende Dokumente:

    1. Antrag auf Ticketrückerstattung (deutsch oder englisch) (Upload unter „Antrag“) Bitte auch bei Online-Abgabe unterschreiben!
    2. Die PDF eures Tickets für das beantragte Semester (Upload unter „Ticket“)
    3. Beleg über den Erstattungsgrund (Upload unter „Nachweis“)

    Als Nachweis gelten u.a. Unterlagen mit Vermerk „beurlaubt“ bei Beurlaubung, Schreiben von TU, Gastuni oder DAAD bei Auslandsaufenthalt, Bescheinigung von Praktika oder Abschlussarbeit mit Angabe des Ortes außerhalb von NRW, Behindertenausweis, Exmatrikulationsbescheinigung oder die Immatrikulationsbescheinigung mit Datum nach Semesterbeginn bei verspäteter Einschreibung.

    Solltet Ihr Euch exmatrikulieren um an einer anderen Hochschule mit VRR/NRW-Ticket zu studieren, brauchen wir die Immatrikulationsbescheinigung dieser anderen Hochschule, um Euch den vollen Betrag des Tickets rückerstatten zu können. Andernfalls gibt es nur anteilig den Betrag.

    Fristen für die Erstattung des Semestertickets sind jeweils
    im Sommersemester: 15. September
    im Wintersemester: 15. März

    Übrigens: Wenn ihr euch das Semesterticket überhaupt nicht leisten könnt, dann gibt es den sogenannten Härtefallausgleich. Infos dazu gibt es hier.

    Kontaktformular

    Normalerweise wird ein Erstattungsantrag innerhalb von einer Woche bearbeitet. In Ausnahmefällen kann eine Bearbeitung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

    Folgende Dateiformate werden akzeptiert: pdf, doc, docx, odt,png, jpg, jpeg, gif, tif, tiff.

    Jede Datei darf maximal 5 MB groß sein. Bei größeren Dateien könnt ihr sie einfach bei einem Cloud-Dienst z.B. https://sciebo.de hochladen und den Link eurem Text beifügen.

      Vorkursticket

      Das Vorkursticket für Studienanfänger*innen

      Wenn ihr neu an der TU studiert und vor Semesterbeginn (jeweils 1. Oktober und 1. April) einen Vorkurs besucht, besteht die Möglichkeit ein VRR-weites Vorkursticket zu erwerben. Das Ticket kostet (Stand August 2022) 62,15€ für einen Monat.

      Gültigkeit

      Das Ticket gilt nur im Verbundraum des VRR, also nicht im AVV (rund um Aachen), VRS (rund um Köln) und WestfalenTarif (Münsterland, OWL, Sauerland, …). Mehr Infos zum VRR-Vorkursticket findet ihr hier: https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/

      Wenn ihr nicht im VRR wohnt, könnt ihr euch bei eurem Verkehrsverbund informieren, ob es als Vorkurs-Besucher*in die Möglichkeit gibt, ein AzubiTicket o.Ä. zu erwerben. Dies ist von Verkehrsverbund zu Verkehrsverbund unterschiedlich. Solltet ihr dafür einen Nachweis benötigen, könnt ihr diesen bei uns im Büro stempeln lassen.

      So kommt ihr ans Vorkursticket

      Den Berechtigungsschein zum Erwerb des Vorkurstickets erhaltet ihr gegen Vorlage eines Nachweises von uns. Entweder kommt ihr während unserer Öffnungszeiten bei uns im Büro vorbei (Emil-Figge-Str. 50) oder ihr schreibt uns eine Email mit Eurer Adresse und einem Nachweis an asta@asta.tu-dortmund.de.

      Mit dem Berechtigungsschein (von uns mit AStA-Stempel versehen und unterschrieben) könnt Ihr bei den Verkehrsbetrieben im VRR das Ticket erwerben, in Dortmund beispielsweise in beiden Kundencentern der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21).

      Das Semesterticket/FAQ

      Das SemesterTicket NRW/VRR ist euer Ticket, um in ganz NRW unterwegs zu sein. Das Ticket gilt in gedruckter Form oder digital als PDF oder in der TU-App (in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis). Alle Studierdenden der TU Dortmund haben das Ticket und können damit kreuz und quer durch ganz Nordrhein-Westfalen in allen Regionalzügen, S-Bahnen, Stadtbahnen, Bussen und H-Bahnen fahren. Dabei gilt das Ticket nur in der zweiten Klasse.

      Je nach Semester gilt das Ticket ab 01. Oktober (Wintersemester) oder 01. April (Sommersemester) für jeweils ein Semester (6 Monate). Erstsemester-Studierende können vor Beginn des Semesters ein vergünstigtes Vorkursticket bekommen.

      Im VRR-Bereich gibt es zusätzlich Mitnahmeregelungen. Hier dürft ihr ganztägig ein Fahrrad mitnehmen sowie ab 19 Uhr oder am Wochenende und Feiertags ganztägig eine weitere Person. Außerhalb des VRRs könnt nur ihr mit dem Ticket fahren!

      Auf der folgenden Karte kannst du sehen, wo du überall mit dem Semesterticket fahren darfst:

      Bei Fragen oder Problemen zum Ticket kannst du uns jederzeit kontaktieren.

      Das Semesterticket gilt in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören Regionalexpresse, Regionalbahnen, S-Bahnen, Stadtbahnen, Straßenbahnen, Busse, die H-Bahn, die Wuppertaler Schwebebahn und der SkyTrain Düsseldorf. Das Ticket ist nur in der zweiten Klasse gültig.
      Das Semesterticket ist nicht gültig in der ersten Klasse, in (fast allen) Zügen des Fernverkehrs (ICE, EC, IC, FLX), im AirportExpress und AirportShuttle zum Dortmunder Flughafen sowie außerhalb des Gültigkeitsbereiches.
      Das Semesterticket ist jeweils für ein Semester gültig. Das heißt im Wintersemester vom 01. Oktober bis zum 31. März und im Sommersemester vom 01. April bis zum 30. September. Vor- oder nach dem aufgedrucktem Datum gilt das Ticket nicht!
      Im VRR-Bereich darfst du ganztägig ein Fahrrad mitnehmen, sofern in den Fahrzeugen dafür Platz ist. Im NRW-Bereich gilt diese Mitnahmeregelung nicht. Hier benötigst du ein zusätzliches Fahrradticket.
      Im VRR-Bereich darfst du ab 19 Uhr (bis Betriebsschluss) und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen eine weitere Person mitnehmen. Im NRW-Bereich gilt diese Mitnahmeregelung nicht.
      Du kannst das Ticket entweder ausdrucken oder digital vorzeigen. Immer dabei haben musst du einen amtlichen Lichtbildausweis. Wenn du das Ticket ausdruckst, muss es in Originalgröße sein (Ausschneiden ist ok). Außerdem darfst du es nicht laminieren. Hüllen für das Ticket gibt es bei uns im Büro. Wenn du das Ticket digital vorzeigst, muss das entweder in der TU-App sein oder als .pdf-Datei. Du bist zudem dafür verantwortlich, dass dein Handy genug Akku hat.
      Generell nicht, es gibt aber Ausnahmen. Mit dem VRR-Semesterticket kannst du nach Arnhem, Venlo und Nijmegen in den Niederlanden fahren. Mit dem NRW-Semesterticket darfst du einzelne Transitstrecken befahren. Damit kommst du beispielsweise nach Osnabrück, Hameln, Betzdorf (Sieg) oder Enschede in den Niederlanden. Es dürfen jeweils nur Züge verwendet werden. Die genauen Transitstrecken findest du hier: https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/01_Ticketinfos/SemesterTicketNRW_NRWupgradeAzubi_GueltigkeitAusserh_2021-9.pdf
      Ja. Mit dem VRR-Semesterticket darfst du nach Arnhem, Nijmegen und Venlo fahren. Mit dem NRW-Semesterticket kannst du nach Enschede fahren.
      Ja, aber nur auf den Strecken von und nach Osnabrück und Hameln, die als "Transitstrecken" bezeichnet werden. In den Stadtbussen in den Städten gilt das Ticket nicht. Mehr Infos zu den Transitstrecken gibt es hier: https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/01_Ticketinfos/SemesterTicketNRW_NRWupgradeAzubi_GueltigkeitAusserh_2021-9.pdf
      Ja, aber nur auf den Strecken rund um Betzdorf (Sieg), die als "Transitstrecken" bezeichnet werden. Mehr Infos zu den Transitstrecken gibt es hier: https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/01_Ticketinfos/SemesterTicketNRW_NRWupgradeAzubi_GueltigkeitAusserh_2021-9.pdf
      Generell nein, es gibt aber eine Ausnahme. Alle IC-Züge, die zwischen Dortmund und Siegen verkehren, sind für Nahverkehrstickets freigegeben. Nur in diesen Zügen der IC-Linie 34 kannst du dein Semesterticket nutzen, sonst leider nicht (auch nicht gegen Aufpreis). Achtung: In den freigegebenen Zügen zwischen Dortmund und Witten darfst du kein Fahrrad mitnehmen, auch wenn die Verbindung im VRR liegt. Mehr Infos zur Nahverkehrsfreigabe des IC 34 findest du hier: https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/bahn_und_fahrrad/nahverkehrsfreigabe
      Wenn du dich immatrikulierst/zurückgemeldet hast und den ganzen Semesterbeitrag gezahlt hast, sendet dir die TU das Ticket an deine UniMail-Adresse, außerdem steht es in der TU-App zum Download bereit. Das kann bis zu zwei Wochen nach Zahlung dauern. Solltest du die E-Mail verloren haben, kannst du dir auch ein neues Ticket im Service-Portal generieren lassen. Das geht hier: https://service.tu-dortmund.de/de/group/intra/organisation
      Es kann bis zu zwei Wochen dauern, bis eure Zahlung bearbeitet wurde. Da wir keine Einsicht in die Zahlung der Semesterbeiträge haben, wendet euch bei Problemen bitte an das Studierendensekretariat (bezüglich des Geldeingangs) oder an das ITMC (bezüglich der Ticketgenerierung).
      Unter https://service.tu-dortmund.de/de/group/intra/organisation kannst du dir das Ticket noch einmal zuschicken lassen.
      Kontaktdaten und weitere Hilfe zu deinem Ticket:
      http://www.tu-dortmund.de/uni/studierende/studienformalitaeten/semesterticket/index.html
      Wenn dein Semesterticket nicht funktioniert, dann melde dich bitte umgehend beim ITMC, sodass sie dir mit deinem Problem schnellstmöglich helfen können.
      Eine mögliche Lösung könnte sein:
      Melde dich im Service Portal der TU-Dortmund unter folgendem Link an, dort kannst du dein Semester-Ticket erneut generieren und an deine UniMail-Adresse als PDF-Datei schicken lassen:
      https://service.tu-dortmund.de/de/group/intra/organisation
      Sollte das Ticket vom Kontrolleur weiterhin nicht gescannt werden können, lösche einmal Cache und Cookies in deinem Webbrowser, warte 20 Minuten ab und forder das Ticket dann erneut im Service Portal an. Dann wird ein neuer QR-Code im Ticket generiert.
      Wichtig ist, das du in solchen Fällen immer und schriftlich Einspruch gegen diese Forderung einlegst! Wenn du das nicht tust und die gesetzte Frist abgelaufen ist, dann musst du in den meisten Fällen den Betrag bezahlen.
      Unter https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/kontakte/kontaktformular kannst du bei der Bahn ganz unkompliziert Einspruch einlegen. Sollte die Deutsche Bahn wider Erwarten auf die Zahlung der Fahrpreisnacherhebung festhalten, melde dich bitte bei uns im AStA.
      Da du ein gültiges Ticket besitzt, musst du die 60€ natürlich nicht bezahlen. Ihr habt nach Ausstellung der Fahrpreisnacherhebung 14 Tage Zeit, euer gültiges Ticket nachzureichen, müsst aber eine Bearbeitungsgebühr je nach Beförderungsunternehmen von 2,50€ bis 7€ zahlen. Wo ihr das Ticket nachreichen müsst, steht auf der Fahrpreisnacherhebung.
      Ja, auch für Besitzer*innen des Semestertickets gilt die Mobilitätsgarantie NRW. Ab 20 Minuten Verspätungen am Abfahrtsbahnhof kannst du einen Antrag stellen, Kosten für ICE/IC-Tickets oder bis zu 30€(tagsüber)/60€(nachts) für andere Mobilitätsangebote wie Taxis erstattet zu bekommen. Für den Antrag hast du 14 Tage Zeit. Alles weitere zur Mobilitätsgarantie NRW findest du hier: https://www.mobil.nrw/fahren/mobigarantie.html
      Wenn du Erstsemester-Student*in bist, kannst du dir bei uns einen Berechtigungsschein für ein VRR-Vorkursticket abholen. Damit bekommst du ein VRR-weites Ticket, um schon vor Einschreibung zur Uni zu kommen. Mehr Infos gibt es hier: https://asta-dortmund.de/2019/05/10/vorkursticket/
      Nur weil du dein Semesterticket nicht nutzen willst, kannst du es nicht "abwählen". Das Semesterticket wurde auf Grundlage einer Urabstimmung der Studierendenschaft eingeführt und ist ein Solidarticket. Weil alle zahlen, ist es für alle günstiger. Und aus Nachhaltigkeitsaspekten ist eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Universität auch nur zu empfehlen. Wenn du dein Ticket nicht nutzen kannst, z.B. weil du beurlaubt bist, im Ausland oder längere Zeit außerhalb NRWs im Praktikum, kannst du das Ticket zurückerstatten lassen. Mehr Infos dazu gibt es hier: https://asta-dortmund.de/2019/05/10/ticketrueckerstattung/
      Wenn du eine Freifahrtberechtigung hast (z.B. aufgrund einer Behinderung), könnt ihr euch das Ticket zurückerstatten. Den Antrag findet ihr hier: https://asta-dortmund.de/2019/05/10/ticketrueckerstattung/
      Wenn dir unser FAQ nicht weitergeholfen hat, kannst du versuchen, auf den Websites von VRR und Mobil NRW eine Antwort zu finden. Alternativ meldest du dich bei uns (Per Telefon, E-Mail oder du kommst vorbei), zusammen finden wir sicherlich eine Lösung.

      Mehr Infos zum Ticket gibt es neben unserem FAQ auch hier:

      VRR: https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/

      Mobil NRW: https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/ticketinfos-im-detail.html#c1024