Ticketrückerstattung (ab April 2024)

Alle Informationen zur Ticketrückerstattung findet ihr in dem How To Ticketrückerstattung.

So funktioniert die Ticketrückerstattung:

  1. Wähle deinen Erstattungsgrund aus.
  2. Fülle den Antrag aus.
  3. Lade alle erforderlichen Nachweise hoch.

Folgende Dateiformate werden akzeptiert: pdf, png, jpg, jpeg.

Jede Datei darf maximal 5 MB groß sein. Bei größeren Dateien könnt ihr sie einfach bei einem Cloud-Dienst wie z.B. https://sciebo.de hochladen und den Link eurem Text beifügen.

























    How To Ticketrückerstattung (ab April 2024)

    Wenn ihr das Semesterticket trotz aller Vorteile überhaupt nicht nutzen könnt, weil ihr…

    • ein Auslandssemester macht (mindestens 3 Monate im Semester)
    • ein Praktikum außerhalb Deutschlands macht (mindestens 3 Monate im Semester)
    • als schwerbehinderte Person ohnehin eine Freifahrtberechtigung habt
    • aus anderen Gründen eine deutschlandweite Freifahrtberechtigung habt
    • aufgrund einer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen könnt oder euch eine Reiseunfähigkeit von mindestens 3 Monaten ärztlich bescheinigt wird
    • euch exmatrikuliert habt
    • ihr beurlaubt seid

    könnt ihr den Beitrag vom AStA (anteilig) erstattet bekommen. Das bedeutet, dass ihr euch den Beitrag auch anteilig für den Zeitraum erstatten lassen könnt, in dem der Erstattungsgrund zutrifft, in der restlichen Zeit des Semesters das Semesterticket aber regulär nutzen könnt.

    Die Erstattung kann ausschließlich online über unsere „Ticketrückerstattung – Antrag“ Seite beantragt werden.

    So funktioniert die Ticketrückerstattung:

    1. Geht auf die Seite „Ticketrückerstattung – Antrag
    2. Wähle deinen Erstattungsgrund aus
    3. Fülle das Formular aus und lade alle erforderlichen Belege hoch

    Als Nachweis gelten u.a. 

    • Unterlagen mit Vermerk „beurlaubt“ bei Beurlaubung, 
    • Schreiben von TU, Gastuni oder DAAD bei Auslandsaufenthalt, 
    • Bescheinigung von Praktika oder Abschlussarbeit mit Angabe des Ortes außerhalb von Deutschland, 
    • Wertmarke zur Freifahrtberechtigung auf Grund einer Schwerbehinderung, 
    • Ärztliches Attest zum Nachweis der Reiseunfähigkeit oder der Nichtnutzbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, 
    • Exmatrikulationsbescheinigung oder 
    • die Immatrikulationsbescheinigung mit Datum nach Semesterbeginn bei verspäteter Einschreibung.

    Fristen für die Erstattung des Semestertickets aufgrund von Exmatrikulation sind jeweils:
    im Sommersemester: 15. September
    im Wintersemester: 15. März

    Fristen für die Erstattung des Semestertickets aufgrund einer Freifahrtberechtigung, Nichtnutzbarkeit durch eine Behinderung, Auslandssemesters und eines Urlaubssemesters  sind jeweils
    im Sommersemester: 30. April
    im Wintersemester: 31. Oktober

    Normalerweise wird ein Erstattungsantrag innerhalb von einer Woche bearbeitet. In Ausnahmefällen kann eine Bearbeitung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

    Die rechtliche Grundlage für Ticketrückerstattungen bildet die vom Studierendenparlament beschlossene Semesterticketrichtlinie.

    Übrigens: Wenn ihr euch das Semesterticket überhaupt nicht leisten könnt, dann gibt es den sogenannten Härtefallausgleich. Infos dazu gibt es hier.

    Das Semesterticket/FAQ (ab April 2024)

    Ab dem Sommersemester 2024 gibt es das Deutschland-Semesterticket für alle Student*innen der TU Dortmund.

    Damit wird es an der TU Dortmund auch weiterhin ein solidarisch finanziertes und vor allem günstiges Semesterticket geben! Bis zum 31. März gelten noch die Regelungen des aktuellen VRR-Semestertickets. Alle Infos dazu findet ihr hier.

    Mit dem neuen Semesterticket könnt ihr den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Dabei gilt das Ticket nur in der zweiten Klasse. Weil die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets dies leider nicht vorsehen, wird es keine Mitnahmeregelungen (für Personen oder Fahrräder) mehr geben. Prinzipiell gelten für das Deutschland-Semesterticket stets die Tarifbestimmungen des allgemeinen Deutschlandtickets entsprechend.

    Das Semesterticket muss bei Kontrollen digital in der TU-App der TU Dortmund vorgezeigt werden (in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis). 

    Auch weiterhin werden sich Studierende mit einer Freifahrtberechtigung, z. B. aufgrund einer Behinderung, den Beitrag für das Semesterticket erstatten lassen können. Alle Informationen zur Ticketrückerstattung findet ihr hier.

    Wir haben ein FAQ mit den häufigsten Fragen erstellt. Bei weiteren Fragen oder Problemen zum Ticket könnt ihr uns jederzeit kontaktieren.

    Weitere allgemeine Informationen zum Deutschland-Ticket, welche in der Regel dementsprechend auch für das Semesterticket gelten, findet ihr hier:

    Das Semesterticket ist gültig in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland. Dazu gehören Regionalexpresse, Regionalbahnen, S-Bahnen, Stadtbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen, Busse, die H-Bahn, die Wuppertaler Schwebebahn und der SkyTrain Düsseldorf. Das Ticket ist nur in der zweiten Klasse gültig.
    Das Semesterticket ist nicht gültig
    • in der ersten Klasse,
    • in (fast allen) Zügen des Fernverkehrs (ICE, EC, IC, Flixtrain),
    • im AirportExpress und AirportShuttle zum Dortmunder Flughafen.
    Das Ticket kostet 29,40 Euro pro Monat und somit 176,40 Euro pro Semester.
    Nein, das Deutschlandsemesterticket ist personalisiert und kann nicht weitergegeben werden. Es darf nur die eingetragene Person mit dem Ticket fahren.
    Das Ticket muss digital in der TU-Dortmund-App vorgezeigt werden. Du bist selbst dafür verantwortlich, dass dein Handy genug Akku hat. Eine alternative Möglichkeit, das Ticket vorzuzeigen, gibt es derzeit nicht.

    Immer dabei haben musst du einen amtlichen Lichtbildausweis!

    Die TU-App ist im Google Play Store und im App Store verfügbar.
    Für Android-Smartphones ohne Zugang zum Google Play Store bietet die TU Dortmund eine Downloadmöglichkeit im Service-Portal an.
    Nein. Die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets sehen leider keine kostenlose Fahrradmitnahme vor. Wenn du ein Fahrrad mitnehmen möchtest, musst du dir ein Fahrrad-Ticket kaufen.
    Der VRR bietet ein 24-Stunden Fahrrad-Ticket sowie Abo- oder Monatstickets an.
    Nein. Eine Personenmitnahme ist mit dem Deutschland-Semesterticket nicht möglich.
    Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren reisen stets kostenfrei. Sie benötigen keine Fahrkarte.
    Ja, zumindest in NRW darfst du überall kostenlos einen Hund mitnehmen. Außerhalb NRWs gelten je nach Verkehrsverbund verschiedene Regelungen.
    Ja. Das Semesterticket gilt auch auf einigen Strecken im Grenzgebiet. Du kannst beispielsweise nach Arnhem, Enschede, Venlo und Hengelo fahren. Detaillierte Angaben zum Geltungsbereich des Deutschlandtickets findet ihr auf der Homepage der Deutschen Bahn.
    Grundsätzlich nein. Es gibt aber einige wenige Ausnahmen. Bitte informiert euch dazu auf der Homepage der Deutschen Bahn. Aktuell (Stand Februar 2024) sind beispielsweise die Intercity-Züge Dortmund-Siegen-Dillenburg auch für Fahrgäste mit Deutschlandticket freigegeben.
    Das Deutschland-Semesterticket gilt immer für ein Semester. Das heißt, im Wintersemester ist es vom 01. Oktober bis zum 31. März und im Sommersemester vom 01. April bis zum 30. September gültig. Das Ticket ist nicht monatlich kündbar.
    Wenn du dich immatrikulierst/ zurückgemeldet hast und den ganzen Semesterbeitrag gezahlt hast, stellt dir die TU Dortmund das Ticket in der TU-App zum Download bereit. Das kann bis zu zwei Wochen nach Zahlung dauern.
    Es kann bis zu zwei Wochen dauern, bis eure Zahlung bearbeitet wurde. Da wir keine Einsicht in die Zahlung der Semesterbeiträge haben, wendet euch bei Problemen bitte an das Studierendensekretariat (bezüglich des Geldeingangs) oder an das ITMC (bezüglich der Ticketgenerierung).

    Kontaktmöglichkeiten und weitere Hilfe zu deinem Ticket findest du hier.
    Wenn dein Semesterticket nicht funktioniert, dann melde dich bitte umgehend beim ITMC, sodass sie dir mit deinem Problem schnellstmöglich helfen können.
    Wichtig ist, das du in solchen Fällen immer und schriftlich Einspruch gegen diese Forderung einlegst! Wenn du das nicht tust und die gesetzte Frist abgelaufen ist, dann musst du in den meisten Fällen den Betrag bezahlen.

    Hier kannst du bei der Bahn ganz unkompliziert Einspruch einlegen. Sollte die Deutsche Bahn wider Erwarten auf die Zahlung der Fahrpreisnacherhebung festhalten, melde dich bitte bei uns im AStA.
    Da du ein gültiges Ticket besitzt, musst du die 60€ natürlich nicht bezahlen. Ihr habt nach Ausstellung der Fahrpreisnacherhebung 14 Tage Zeit, euer gültiges Ticket nachzureichen, müsst aber eine Bearbeitungsgebühr je nach Beförderungsunternehmen von 2,50€ bis 7€ zahlen. Wo ihr das Ticket nachreichen müsst, steht auf der Fahrpreisnacherhebung.
    Ja, für Besitzer*innen des Deutschland-Semestertickets gilt bei Fahrten in NRW die Mobilitätsgarantie NRW.
    Wenn die Abfahrt der gewünschten Zuges mindestens 20 Minuten vom Fahrplan abweicht, zum Beispiel durch Verspätung oder Ausfall, kannst du entweder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE), ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienstleister, ein Sharing-Angebot (zum Beispiel Car, Bike oder E-Scooter) oder einen On-Demand-Verkehr nutzen.

    Die zusätzlichen Kosten werden dir auf Antrag erstattet – im Fernverkehr (IC/EC/ICE) komplett, bei Taxi, Fahrdienst, Sharing-Angebot oder On-Demand-Verkehr bis zur gültigen Erstattungsobergrenze; diese liegt landesweit bei bis zu 30 Euro pro Person tagsüber und bis zu 60 Euro pro Person in den Abend- und Nachtstunden ab 20 Uhr bis 4.59 Uhr. Wenn du die Mobilitätsgarantie nutzt, musst du für die Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels in Vorleistung treten. Die Kosten kannst du dir dann einfach per digitalem Antrag erstatten lassen.

    Für das Einreichen des Antrags hast du 14 Tage Zeit. Alles weitere zur Mobilitätsgarantie NRW findest du hier.

    In anderen Bundesländern gelten andere Regelungen!
    Wir empfehlen den Kauf eines normalen Deutschlandtickets.

    Wenn du Erstsemester-Student*in bist, kannst du dir bei uns einen Berechtigungsschein für ein VRR-Vorkursticket abholen. Damit bekommst du ein im VRR-Gebiet gültiges Ticket, um schon vor Einschreibung zur Uni zu kommen. Dieses Vorkurs-Ticket kostet allerdings 64,50 Euro (Stand Februar 2024) und damit mehr als das Deutschlandticket. Es lohnt sich nur in einigen Ausnahmefällen: Anders als das Deutschlandticket ist es nicht auf einen Kalendermonat beschränkt - die Geltungsdauer beträgt 30 Kalendertage ab dem ersten Geltungstag, welcher frei wählbar ist.

    Den Berechtigungsschein zum Erwerb des Vorkurstickets erhaltet ihr gegen Vorlage eines Nachweises über eure Vorkurs-Teilnahme von uns. Entweder kommt ihr während unserer Öffnungszeiten bei uns im Büro vorbei (Emil-Figge-Str. 50) oder ihr schreibt uns eine Email mit Eurer Adresse und einem Nachweis an asta@asta.tu-dortmund.de.

    Mit dem Berechtigungsschein (von uns mit AStA-Stempel versehen und unterschrieben) könnt Ihr bei den Verkehrsbetrieben im VRR das Ticket erwerben, in Dortmund beispielsweise in den Kundencentern von DSW21.
    Nur weil du dein Semesterticket nicht nutzen willst, kannst du es nicht "abwählen". Das Semesterticket wurde auf Grundlage einer Urabstimmung der Studierendenschaft eingeführt und ist ein Solidarticket. Weil alle zahlen, ist es für alle günstiger.

    Wenn du dein Ticket nicht nutzen kannst, z.B. weil du beurlaubt bist oder ein Auslandssemester machst, kannst du dir das Ticket zurückerstatten lassen. Mehr Infos dazu gibt es hier.
    Wenn du eine Freifahrtberechtigung hast (z. B. aufgrund einer Behinderung), könnt ihr euch die Kosten für das Semesterticket zurückerstatten lassen. Den Antrag findet ihr hier.
    Ja, der VRR bietet 1. Klasse Zusatztickets an, mit denen du in Verbindung mit deinem Semesterticket im VRR-Bereich die 1. Klasse nutzen darfst. Weitere Informationen findest du auf der Homepage des VRR.
    Für Fahrten in der 1. Klasse in den Nahverkehrszügen in ganz NRW kannst du das NRWupgrade 1.Klasse für 72,50 Euro im Monat (Preisstand: 1. Januar 2024) abonnieren.
    Wenn dir unser FAQ nicht weitergeholfen hat, kannst du versuchen, auf den Websites von VRR und Mobil NRW eine Antwort zu finden. Alternativ meldest du dich bei uns (per Telefon, E-Mail oder du kommst vorbei), zusammen finden wir sicherlich eine Lösung.

    Probleme mit dem Semesterticket

    Falls ihr ein erhöhtes Beförderungsentgelt (Bußgeld) trotz gültigem Semesterticket erhalten habt, schreibt uns über das untere Formular!


    Folgende Dateiformate werden akzeptiert: pdf, png, jpg, jpeg.

    Jede Datei darf maximal 5 MB groß sein. Bei größeren Dateien könnt ihr sie einfach bei einem Cloud-Dienst z.B. https://sciebo.de hochladen und den Link eurem Text beifügen.