How-To-Härtefall
Einkommen/Einnahmen
Es zählt jede Einnahme von Euch und jede Gutschrift auf Eurem Konto als Einkommen. z.B. Gehalt, Geld von den Eltern, anderen Verwandten oder Freunden, Geld aus Jobs, Ebayverkäufen, Wettgewinne, Kredite, geliehenes Geld, Stipendien, eigenes Kindergeld, BAföG, Hartz IV, ……. alles!
Wenn Ihr meint etwas sollte nicht angerechnet werden, weil ihr einen Fernseher für den Papa gekauft habt oder die Internetrechnung für die Oma zahlt, dann belegt das mit Verträgen und eidesstattlichen Versicherungen und Quittungen. Wir müssen nach Aktenlage entscheiden und im Zweifelsfall gilt: Alles was auf Eurem Konto passiert, rechnen wir Euch an!
Geld das für Eure Unterhaltspflichtigen Kinder gezahlt wird, rechnen wir Euch nicht an (z.B. HartzIV der Kinder, Kindergeld, Unterhaltszahlungen). Wichtig ist, Belege beifügen!
Durchschnittliches monatliches Einkommen __ausfüllen im Antrag__€
Rechnet zusammen was Ihr in den letzten 3 Monaten an Einkommen/Einnahmen hattet und teilt es durch drei. (Wahlweise dürft Ihr auch das Einkommen/die Einnahmen der letzten 6 Monate durch sechs teilen, dann aber auch die Kontoauszüge der letzten 6 Monate anfügen).
Durchschnittliche monatliche Entnahme aus Erspartem/Vermögen __ausfüllen im Antrag__€
Wenn Ihr Guthaben habt, weil Ihr gespart habt oder Ihr nur einmal im Jahr Geld von zu hause bekommt oder sonstiges, dann berechnet bitte das, was Ihr im Monat durchschnittlich insgesamt verbraucht.
Vermögen
Alle Vermögenswerte zusammen __ausfüllen im Antrag__€
Als Vermögen zählen alle Vermögenswerte. Also auch Bausparvertrag, Aktiendepot, Immobilienbesitz, Kontoguthaben (auch das Girokonto), Bargeld, Gold, …..
Miete
bei den Eltern oder Verwandten (ggf. Abgaben angeben)
Wenn Ihr von Eurem Einkommen/Einnahmen zu hause zum Haushaltsunterhalt beitragt, also was abgebt, könnt Ihr das unten angeben.
Dafür benötigen wir eine Eidesstattliche Versicherung der Person, die den Haushalt führt und das Geld von Euch bekommt.
ich zahle monatlich __ausfüllen im Antrag__€ Miete, Gas, Strom
Deine konkreten Kosten für Wohnung/Zimmer/Appartement. Die Kosten müssen durch Verträge, Rechnungen und Abbuchungen (oder Quittungen) belegt werden. Es zählen Gas, Strom und Miete, so Du sie selbst zahlst.
Es zählen NICHT die Kosten für das Internet und die GEZ Gebühren, weil die in der allgemeinen Pauschale drin sind.
Kranken- und Pflegeversicherung
Krankenversicherung:
O keine zusätzlichen Kosten
O ich zahle monatlich __ausfüllen im Antrag__€ KV
Wenn Ihr nicht selbst für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, sondern ihr familienversichert seid oder die Arbeitgeberin oder dritte zahlen kreuzt Ihr „keine zusätzlichen Kosten“ an.
Sonst tragt Ihr ein, was ihr an Eure Krankenkasse zahlt. Das muss in Eurem Konto zu sehen sein oder Ihr müsst Quittungen beifügen.
Kinder: Ich habe __ausfüllen im Antrag__ Unterhaltsberechtigte Kinder
Das könnt Ihr über Geburtsurkunden nachweisen.
Für erwachsene Kinder oder nicht eigene Kinder, für die Ihr trotzdem Unterhaltspflichtig seid, eine entsprechende Bescheinigung beifügen.
Auflistung aller Konten (Kreditkarte, Giro, Sparbuch, Amazon…)
Wirklich aller Konten und diese dann auch beifügen.
Abgabe des Antrages
Der Antrag muss zusammen mit allen Unterlagen fristgerecht bei uns eingehen – und zwar über das Eingabeportal, (per Email haertefaelle@asta.tu-dortmund.de nur, wenn es anders überhaupt nicht geht).
Bitte achtet auf das Datenvolumen Eurer Dateien.
Am geeignetsten sind PDF-Dateien. (Es geht aber auch JPG bzw. JPEG. Bei anderen Dateiformaten müssen wir leider häufig passen und fordern dann entsprechende Dokumente nach.)
Den Antrag bitte ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und wieder einscannen/fotografieren. (Online bearbeitete Anträge funktionieren häufig nicht.
Wer den Antrag gar nicht online abgeben kann, kann in begründeten Ausnahmen Kontakt mit uns über haertefaelle@asta.tu-dortmund.de aufnehmen.
Für Rückfragen ist das Service-Büro telefonisch (10 Uhr bis 13 Uhr 0231 755 2584 und per email haertefaelle@asta.tu-dortmund.de) zu erreichen.
Link zum Eingabeportal: https://asta-dortmund.de/2019/05/10/haertefallausgleich/