Freiversuchs-Regelung jetzt auch für bereits unternommene Prüfungsversuche!
Das Rektorat der Universität hat, nach intensiver Beratung mit Vertretern des AStA, die TU-Corona-Ordnung verändert und die Freiversuchs-Regelung ausgeweitet. Zitat der Referentin des Rektorats, Hanna Grotz: „Im Sommersemester wird es für Klausuren einen weiteren Freiversuch pro Prüfungsverfahren geben. Für mündliche Prüfungen bleibt es bei einem Freiversuch pro Prüfungsverfahren. Abschlussarbeiten sind wie gehabt ausgenommen; über andere Prüfungsformate…