Beratung für internationale Studierende findet am 28.05.2024 (KW 22) außerplanmäßig NICHT vor Ort statt
Die Beratung für internationale Studierende findet am 28.05.2024 (KW 22) außerplanmäßig NICHT vor Ort statt.
Beratung für internationale Studierende findet am 21.05.2024 (KW 21) außerplanmäßig vor Ort statt
Die Beratung für internationale Studierende findet am 21.05.2024 (KW 21) außerplanmäßig vor Ort statt.
Fahrradwerkstatt am Freitag 10.05.2024 geschlossen
Die Fahrradwerkstatt ist am Freitag den 10.05.2024 geschlossen.
Sozialberatung fällt am 25.04.2024 aus
Sozialberatung fällt am 25.04.2024 aus!
Beratung zu Studiumsfragen heute (11.04.2024) nicht vor Ort
Die Beratung zu Prüfungs- und Studiumsfragen findet heute (11.04.2024) nicht in Präsens statt. Studierende, die eine Beratung Wünschen schreiben bitte eine Email an beratungstudium@asta.tu-dortmund.de mit Ihrer Rückrufnummer.
Informationsveranstaltung zum StuPa
Du hast Lust für das Studierendenparlament zu kandidieren? Dann komm zu unserer Infoveranstaltung. Los geht’s am kommenden Donnerstag (11.04.2024) um 18 Uhr im AStA-Seminarraum. Beim Treffen stellen sich unter anderem die aktuellen Listen, so heißen die Parteien an der Uni, vor. Wenn Ihr wollt, könnt Ihr Euch im Anschluss einer solchen Liste anschließen. Kommt gerne vorbei!
Beratung für Internationale Studierende fällt vom 08.04.2024 bis 19.04.2024 aus
Die Beratung für Internationale Studierende fällt vom 08.04.2024 bis 19.04.2024 aus.
Ticketrückerstattung
Alle Informationen zur Ticketrückerstattung findet ihr in dem How To Ticketrückerstattung.
So funktioniert die Ticketrückerstattung:
- Wähle deinen Erstattungsgrund aus.
- Fülle den Antrag aus.
- Lade alle erforderlichen Nachweise hoch.
Folgende Dateiformate werden akzeptiert: pdf, png, jpg, jpeg.
Jede Datei darf maximal 5 MB groß sein. Bei größeren Dateien könnt ihr sie einfach bei einem Cloud-Dienst wie z.B. https://sciebo.de hochladen und den Link eurem Text beifügen.
How To Ticketrückerstattung
Wenn ihr das Semesterticket trotz aller Vorteile überhaupt nicht nutzen könnt, weil ihr…
- ein Auslandssemester macht (mindestens 3 Monate im Semester)
- ein Praktikum außerhalb Deutschlands macht (mindestens 3 Monate im Semester)
- als schwerbehinderte Person ohnehin eine Freifahrtberechtigung habt
- aus anderen Gründen eine deutschlandweite Freifahrtberechtigung habt
- aufgrund einer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen könnt oder euch eine Reiseunfähigkeit von mindestens 3 Monaten ärztlich bescheinigt wird
- euch exmatrikuliert habt
- ihr beurlaubt seid
könnt ihr den Beitrag vom AStA (anteilig) erstattet bekommen. Das bedeutet, dass ihr euch den Beitrag auch anteilig für den Zeitraum erstatten lassen könnt, in dem der Erstattungsgrund zutrifft, in der restlichen Zeit des Semesters das Semesterticket aber regulär nutzen könnt.
Die Erstattung kann ausschließlich online über unsere „Ticketrückerstattung – Antrag“ Seite beantragt werden.
So funktioniert die Ticketrückerstattung:
- Geht auf die Seite „Ticketrückerstattung – Antrag„
- Wähle deinen Erstattungsgrund aus
- Fülle das Formular aus und lade alle erforderlichen Belege hoch
Als Nachweis gelten u.a.
- Unterlagen mit Vermerk „beurlaubt“ bei Beurlaubung,
- Schreiben von TU, Gastuni oder DAAD bei Auslandsaufenthalt,
- Bescheinigung von Praktika oder Abschlussarbeit mit Angabe des Ortes außerhalb von Deutschland,
- Wertmarke zur Freifahrtberechtigung auf Grund einer Schwerbehinderung,
- Ärztliches Attest zum Nachweis der Reiseunfähigkeit oder der Nichtnutzbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel,
- Exmatrikulationsbescheinigung oder
- die Immatrikulationsbescheinigung mit Datum nach Semesterbeginn bei verspäteter Einschreibung.
Fristen für die Erstattung des Semestertickets aufgrund von Exmatrikulation sind jeweils:
im Sommersemester: 15. September
im Wintersemester: 15. März
Fristen für die Erstattung des Semestertickets aufgrund einer Freifahrtberechtigung, Nichtnutzbarkeit durch eine Behinderung, Auslandssemesters und eines Urlaubssemesters sind jeweils
im Sommersemester: 30. April
im Wintersemester: 31. Oktober
Normalerweise wird ein Erstattungsantrag innerhalb von einer Woche bearbeitet. In Ausnahmefällen kann eine Bearbeitung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.
Die rechtliche Grundlage für Ticketrückerstattungen bildet die vom Studierendenparlament beschlossene Semesterticketrichtlinie.
Übrigens: Wenn ihr euch das Semesterticket überhaupt nicht leisten könnt, dann gibt es den sogenannten Härtefallausgleich. Infos dazu gibt es hier.
Das Semesterticket/FAQ
Ab dem Sommersemester 2024 gibt es das Deutschland-Semesterticket für alle Student*innen der TU Dortmund.
Damit wird es an der TU Dortmund auch weiterhin ein solidarisch finanziertes und vor allem günstiges Semesterticket geben! Bis zum 31. März gelten noch die Regelungen des aktuellen VRR-Semestertickets. Alle Infos dazu findet ihr hier.
Mit dem neuen Semesterticket könnt ihr den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Dabei gilt das Ticket nur in der zweiten Klasse. Weil die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets dies leider nicht vorsehen, wird es keine Mitnahmeregelungen (für Personen oder Fahrräder) mehr geben. Prinzipiell gelten für das Deutschland-Semesterticket stets die Tarifbestimmungen des allgemeinen Deutschlandtickets entsprechend.
Das Semesterticket muss bei Kontrollen digital in der TU-App der TU Dortmund vorgezeigt werden (in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis).
Auch weiterhin werden sich Studierende mit einer Freifahrtberechtigung, z. B. aufgrund einer Behinderung, den Beitrag für das Semesterticket erstatten lassen können. Alle Informationen zur Ticketrückerstattung findet ihr hier.
Seit der Umstellung auf das Deutschland-Semesterticket gibt es keine Vorkurstickets mehr, da dieses den Preis für ein normales Deutschlandticket übersteigen würde.
Wir haben ein FAQ mit den häufigsten Fragen erstellt. Bei weiteren Fragen oder Problemen zum Ticket könnt ihr uns jederzeit kontaktieren.
Weitere allgemeine Informationen zum Deutschland-Ticket, welche in der Regel dementsprechend auch für das Semesterticket gelten, findet ihr hier:
- in der ersten Klasse,
- in (fast allen) Zügen des Fernverkehrs (ICE, EC, IC, Flixtrain),
- im AirportExpress und AirportShuttle zum Dortmunder Flughafen.
Immer dabei haben musst du einen amtlichen Lichtbildausweis!
Die TU-App ist im Google Play Store und im App Store verfügbar.
Für Android-Smartphones ohne Zugang zum Google Play Store bietet die TU Dortmund eine Downloadmöglichkeit im Service-Portal an.
Der VRR bietet ein 24-Stunden Fahrrad-Ticket sowie Abo- oder Monatstickets an.
Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren reisen stets kostenfrei. Sie benötigen keine Fahrkarte.
Kontaktmöglichkeiten und weitere Hilfe zu deinem Ticket findest du hier.
Hier kannst du bei der Bahn ganz unkompliziert Einspruch einlegen. Sollte die Deutsche Bahn wider Erwarten auf die Zahlung der Fahrpreisnacherhebung festhalten, melde dich bitte bei uns im AStA.
Wenn die Abfahrt der gewünschten Zuges mindestens 20 Minuten vom Fahrplan abweicht, zum Beispiel durch Verspätung oder Ausfall, kannst du entweder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE), ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienstleister, ein Sharing-Angebot (zum Beispiel Car, Bike oder E-Scooter) oder einen On-Demand-Verkehr nutzen.
Die zusätzlichen Kosten werden dir auf Antrag erstattet – im Fernverkehr (IC/EC/ICE) komplett, bei Taxi, Fahrdienst, Sharing-Angebot oder On-Demand-Verkehr bis zur gültigen Erstattungsobergrenze; diese liegt landesweit bei bis zu 30 Euro pro Person tagsüber und bis zu 60 Euro pro Person in den Abend- und Nachtstunden ab 20 Uhr bis 4.59 Uhr. Wenn du die Mobilitätsgarantie nutzt, musst du für die Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels in Vorleistung treten. Die Kosten kannst du dir dann einfach per digitalem Antrag erstatten lassen.
Für das Einreichen des Antrags hast du 14 Tage Zeit. Alles weitere zur Mobilitätsgarantie NRW findest du hier.
In anderen Bundesländern gelten andere Regelungen!
Wenn du Erstsemester-Student*in bist, kannst du dir bei uns einen Berechtigungsschein für ein VRR-Vorkursticket abholen. Damit bekommst du ein im VRR-Gebiet gültiges Ticket, um schon vor Einschreibung zur Uni zu kommen. Dieses Vorkurs-Ticket kostet allerdings 64,50 Euro (Stand Februar 2024) und damit mehr als das Deutschlandticket. Es lohnt sich nur in einigen Ausnahmefällen: Anders als das Deutschlandticket ist es nicht auf einen Kalendermonat beschränkt - die Geltungsdauer beträgt 30 Kalendertage ab dem ersten Geltungstag, welcher frei wählbar ist.
Den Berechtigungsschein zum Erwerb des Vorkurstickets erhaltet ihr gegen Vorlage eines Nachweises über eure Vorkurs-Teilnahme von uns. Entweder kommt ihr während unserer Öffnungszeiten bei uns im Büro vorbei (Emil-Figge-Str. 50) oder ihr schreibt uns eine Email mit Eurer Adresse und einem Nachweis an asta@asta.tu-dortmund.de.
Mit dem Berechtigungsschein (von uns mit AStA-Stempel versehen und unterschrieben) könnt Ihr bei den Verkehrsbetrieben im VRR das Ticket erwerben, in Dortmund beispielsweise in den Kundencentern von DSW21.
Wenn du dein Ticket nicht nutzen kannst, z.B. weil du beurlaubt bist oder ein Auslandssemester machst, kannst du dir das Ticket zurückerstatten lassen. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Für Fahrten in der 1. Klasse in den Nahverkehrszügen in ganz NRW kannst du das NRWupgrade 1.Klasse für 72,50 Euro im Monat (Preisstand: 1. Januar 2024) abonnieren.