Freiversuchsregelung: Auch für Masterstudierende gültig
In diesem Semester sieht die Freiversuchsregelung etwas anders aus: Die Regelung ist nur noch für Drittversuche gültig. Dabei ist es egal, in welcher Phase eures Studiums ihr euch befindet – die Entscheidung gilt für Bachelor- und Masterstudierende gleichermaßen.