Freiversuchsregelung wieder ausgeweitet

Wir haben gute Neuigkeiten für euch: Die Freiversuchsregelung aus dem Sommersemester gilt wieder!

„Prüfungen, die im Som­mer­se­mes­ter 2020 oder im Win­ter­se­mes­ter2020/2021 abgelegt und nicht bestanden wer­den, gelten als nicht unternommen. Jeder dieser Freiversuche gilt einmalig in jedem Prüfungsverfahren im Sinne eines weiteren Versuchs (Bonusversuch). Wird die im Bonusversuch unternommene Prüfung nicht bestanden, ergibt sich kein weiterer Bonusversuch.

Der Bonusversuch gilt nicht für Ab­schluss­ar­bei­ten. Über einen Bonusversuch bei weiteren Prüfungsformen – bei­spiels­weisePlanungsentwürfe, Hausarbeiten oder Vorträge – entscheidet der zuständige Prü­fungs­aus­schuss.“

Mehr Infos dazu gibt’s im Corona-FAQ der TU Dortmund.

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We have some good news to share with you:

„exa­mi­nations taken in the summer semester 2020 or in the winter semester 2020/2021 which are not passed are considered as not taken. Each of these bonus attempts counts once in each examination procedure in terms of a further attempt (bonus attempt). If the examination taken in the bonus attempt is not passed, there will be no further bonus attempt.

The bonus attempt does not apply to final written exa­mi­nations/final theses. The responsible examination committee decides on a bonus attempt for other types of exa­mi­nations – for example, planning drafts, term papers or lectures.“