Überblick zum Wohngeld und WBS

Habt ihr Schwierigkeiten euch eure Wohnung zu finanzieren? Oder Probleme überhaupt eine bezahlbare Unterkunft zu finden? Dann kann vielleicht Wohngeld oder auch ein Wohnberechtigungsschein für euch interessant werden:

Wohngeld

Hierbei handelt es sich um eine staatliche Beihilfe als Mietzuschuss für Personen mit geringen finanziellen Mitteln. Dabei gelten die Einkommensgrenzen von 860€ pro Monat in einem 1-Personen-Haushalt und von 1.170€ in einem 2-Personen-Haushalt. Das Einkommen wird jedoch nur bei Partner- oder Verwandtschaften zusammen berechnet. Bei WGs werden die Studierenden individuell betrachtet.

Ein Antrag auf Wohngeld lohnt sich dann, wenn Studierende „dem Grunde nach“ keinen Anspruch auf BAföG haben. 

Es ist deshalb sinnvoll einen Antrag zu stellen, falls einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • eure Ausbildung ist keine förderungsfähige Ausbildung nach dem BAföG
  • ihr erhaltet Leistungen von Begabtenförderungswerken 
  • die Voraussetzungen zur Förderung eines Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums die Voraussetzungen sind nicht erfüllt 
  • ihr habt ohne wichtigen oder unabweisbaren Grund die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt
  • ihr seid Ausländer*in und erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 8 BAföG
  • ihr habt die Altersgrenze von 30 Jahren im Bachelor-Studium bzw. 35 Jahren im Masterstudium überschritten
  • ihr habt die BAföG-Förderungshöchstdauer überschritten und die Voraussetzungen einer Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus oder für eine Hilfe zum Studienabschluss sind nicht erfüllt
  • ihr konntet keinen Leistungsnachweis vorlegen
  • euer BAföG wird ausschließlich als Darlehen gezahlt

Mit dem Wohngeldrechner NRW könnt ihr bereits vorab erfahren, ob ihr die Voraussetzungen erfüllt. Der Antrag selbst wird bei der Wohngeldstelle Dortmund gestellt. Bei Bewilligung erhaltet ihr die Förderung für 12 Monate.

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Die Mieten in staatlich geförderten Wohnungen sind geringer als im Durchschnitt. Deshalb bieten sich diese besonders für Studierende mit geringem Einkommen an. Für den Bezug muss jedoch eine besondere Berechtigung vorliegen. Die Voraussetzungen ähneln denen für das Wohngeld. Die Einkommensgrenze für 1-Personen-Haushalte liegt jedoch höher, mit jährlich 19.350€ oder 23.310€ für 2-Personen-Haushalte. Außerdem muss die Wohnungsgröße angemessen sein.

Weitere Infos erhaltet ihr beim Amt für Wohnen der Stadt Dortmund.