Pressemitteilung: Hilfe für Studis bei Energiekosten(nach)zahlung
Studierende können in bestimmten Fällen einen Zuschuss zu Energiekostenzahlungen durch die Jobcenter bekommen.
Studierende, die
1 . eine BAföG-Leistung beziehen und im Haushalt der Eltern wohnen
oder
2 . im elterlichen Haushalt wohnen und nur deshalb keine BAföG-Leistungen beziehen, weil das Amt für Ausbildungsförderung festgestellt hat, dass sie oder ihre Eltern über zu viel Einkommen oder Vermögen verfügen
haben im Fall von Hilfebedürftigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Diese Hilfebedürftigkeit kann z.B. auch durch Heizkostennachzahlungen oder erhöhte Heizkostenabschläge entstehen (§ 7 Absatz 6 SGB II).
Studierende, die
3 . nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, oder aus anderen Gründen als Einkommen/Vermögen nicht BAföG-berechtigt sind
können ein Darlehen für die Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung erhalten, falls eine besondere Härte vorliegt (§ 27 SGB II).
Die Jobcenter entscheiden häufig im Einzelfall, ob eine Hilfebedürftigkeit oder besondere Härte vorliegt. Hier findet ihr die Kontaktdaten des Jobcenter Dortmund: https://jobcenterdortmund.de/de/kontakt