Kamera an in Veranstaltungen? Keine Pflicht, aber nette Geste!

Kamera an – freundlich ja, Pflicht nein!

Zum Thema Kamerapflicht in Veranstaltungen gibt es noch keine offizielle Rechtssprechung, es ist also momentan eine Grauzone. Ihr möchtet eure Kamera in Veranstaltungen jedoch nicht anmachen? Damit seid ihr unserer Ansicht nach im Recht! Wir haben sowohl mit unserem Anwalt als auch mit der Hochschulleitung darüber gesprochen und informieren euch deshalb heute dazu:
Jeder Mensch hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung [1]. Damit dürft ihr über eure personenbezogenen Daten bestimmen.

In dem Moment, in dem ihr eure Kamera zum ersten Mal in Veranstaltungen anmacht, erteilt ihr nach Ansicht unseres Anwalts eine konkludente Zustimmung. Wenn ihr eure Kamera also in Veranstaltungen zukünftig nicht mehr anmachen möchtet, müsst ihr diese Zustimmung formell widerrufen. Dabei könnt ihr euch auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz berufen. Falls das negative Konsequenzen (wie zum Beispiel den Ausschluss aus der Veranstaltung) haben sollte, meldet euch sofort bei uns! Wir können beraten, vermitteln und im Zweifel auch rechtlich tätig werden. Das Rektorat unterstützt unsere Meinung übrigens.

Es kann also nicht verpflichtend sein, die Kamera anzumachen. Eine nette Geste ist es in manchen Veranstaltungen natürlich trotzdem – denn niemand möchte mit einer Wand aus schwarzen Blöcken sprechen, oder?

[1]
https://www.bpb.de/gesellschaft/digitales/persoenlichkeitsrechte/244837/informationelle-selbstbestimmung