Deutschland-Semesterticket ab dem Sommersemester 2024

Liebe Kommiliton*innen,

wir möchten euch über Neuerungen beim Semesterticket ab dem kommenden Sommersemester 2024 informieren.

Wir, der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), haben gemeinsam mit dem Studierendenparlament beschlossen, das neue Angebot des Deutschland-Semestertickets für die Studierendenschaft der TU Dortmund zu nutzen.

Damit wird es auch weiterhin ein solidarisch finanziertes und vor allem günstiges Semesterticket für alle Studierenden an der TU Dortmund geben!

Der Vertragsunterzeichnung in der vergangenen Woche waren lange Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowie viele Gespräche mit Politiker*innen und anderen ASten vorausgegangen. Um Druck aufzubauen, hatten wir im September die bisher bestehenden Semesterticketverträge zum Wintersemester 2024/25 gekündigt. Mit der nun erzielten Einigung ist ein Auslaufen des Semestertickets glücklicherweise vom Tisch.

Besonders freut uns, dass das Semesterticket ab dem kommenden Semester günstiger wird: Der Preis sinkt von derzeit 220,02 Euro auf 176,40 Euro pro Semester, sodass auch der Semesterbeitrag[BL1]  deutlich sinken wird (im Sommersemester 2024 auf 298,58 Euro, darunter 110 Euro Sozialbeitrag an das Studierendenwerk). Grundsätzlich soll der Preis des Deutschland-Semestertickets 60 Prozent des regulären Deutschlandtickets betragen.

Außerdem gelten durch die Einführung des Deutschland-Semestertickets ab April auch neue Regelungen: Zum einen könnt ihr mit dem neuen Semesterticket den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Zum anderen entfallen leider die Mitnahmeregelungen für Fahrräder und weitere Personen. Wir hätten uns gewünscht, dass es diese Mitnahmeregelungen weiterhin gibt. Allerdings sehen die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets, die auch für das neue Studi-Ticket gelten, diese leider nicht vor.

Auch weiterhin werden sich Studierende mit einer Freifahrtberechtigung, z. B. aufgrund einer Behinderung, den Beitrag für das Semesterticket erstatten lassen können.

Übrigens: Auch, wenn ihr ein Auslandssemester macht oder ein Praktikum außerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets absolviert oder euch während des Semesters exmatrikuliert, könnt ihr euch die Kosten für das Semesterticket anteilig für diesen Zeitraum zurückerstatten lassen. Anträge für das Wintersemester 2023/24 müssen bis zum 15. März bei uns eingegangen sein. Aufgrund der Umstellung auf das Deutschland-Semesterticket müssen ab dem Sommersemester 2024 Rückerstattungsanträge bei Auslandsaufenthalten innerhalb der ersten vier Semesterwochen bei uns eingehen. Weitere Informationen und das Antragsformular findet ihr auf unserer Homepage: https://asta-dortmund.de/2019/05/10/ticketrueckerstattung/.

Liebe Grüße
Euer AStA

Kontakt: asta@asta.tu-dortmund.de

Informationsveranstaltung: Heizkosten – 11.12.2023 um 18:00 Uhr – ONLINE

Worauf muss man bei einer Abrechnung von Heizkosten achten? Woran erkenne ich Fehler in meiner Abrechnung? Wie kann ich mich gegen unberechtigte Forderungen wehren? Welche Unterstützungen gibt es, wenn die Forderungen doch berechtigt sein sollten? Diese und viele weitere Fragen werden bei der Veranstaltung zu Heizkosten beantwortet. Mehr Informationen und der Zoom-Link findet Ihr hier.

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