Deutschland-Semesterticket ab dem Sommersemester 2024

Liebe Kommiliton*innen,

wir möchten euch über Neuerungen beim Semesterticket ab dem kommenden Sommersemester 2024 informieren.

Wir, der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), haben gemeinsam mit dem Studierendenparlament beschlossen, das neue Angebot des Deutschland-Semestertickets für die Studierendenschaft der TU Dortmund zu nutzen.

Damit wird es auch weiterhin ein solidarisch finanziertes und vor allem günstiges Semesterticket für alle Studierenden an der TU Dortmund geben!

Der Vertragsunterzeichnung in der vergangenen Woche waren lange Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowie viele Gespräche mit Politiker*innen und anderen ASten vorausgegangen. Um Druck aufzubauen, hatten wir im September die bisher bestehenden Semesterticketverträge zum Wintersemester 2024/25 gekündigt. Mit der nun erzielten Einigung ist ein Auslaufen des Semestertickets glücklicherweise vom Tisch.

Besonders freut uns, dass das Semesterticket ab dem kommenden Semester günstiger wird: Der Preis sinkt von derzeit 220,02 Euro auf 176,40 Euro pro Semester, sodass auch der Semesterbeitrag[BL1]  deutlich sinken wird (im Sommersemester 2024 auf 298,58 Euro, darunter 110 Euro Sozialbeitrag an das Studierendenwerk). Grundsätzlich soll der Preis des Deutschland-Semestertickets 60 Prozent des regulären Deutschlandtickets betragen.

Außerdem gelten durch die Einführung des Deutschland-Semestertickets ab April auch neue Regelungen: Zum einen könnt ihr mit dem neuen Semesterticket den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Zum anderen entfallen leider die Mitnahmeregelungen für Fahrräder und weitere Personen. Wir hätten uns gewünscht, dass es diese Mitnahmeregelungen weiterhin gibt. Allerdings sehen die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets, die auch für das neue Studi-Ticket gelten, diese leider nicht vor.

Auch weiterhin werden sich Studierende mit einer Freifahrtberechtigung, z. B. aufgrund einer Behinderung, den Beitrag für das Semesterticket erstatten lassen können.

Übrigens: Auch, wenn ihr ein Auslandssemester macht oder ein Praktikum außerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets absolviert oder euch während des Semesters exmatrikuliert, könnt ihr euch die Kosten für das Semesterticket anteilig für diesen Zeitraum zurückerstatten lassen. Anträge für das Wintersemester 2023/24 müssen bis zum 15. März bei uns eingegangen sein. Aufgrund der Umstellung auf das Deutschland-Semesterticket müssen ab dem Sommersemester 2024 Rückerstattungsanträge bei Auslandsaufenthalten innerhalb der ersten vier Semesterwochen bei uns eingehen. Weitere Informationen und das Antragsformular findet ihr auf unserer Homepage: https://asta-dortmund.de/2019/05/10/ticketrueckerstattung/.

Liebe Grüße
Euer AStA

Kontakt: asta@asta.tu-dortmund.de

Stellenausschreibungen: Werde Teil des Kultur-Teams (2024)

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) besteht aus gewählten Referentinnen und kümmert sich um die Belange der Studierendenschaft. Der AStA repräsentiert die Studierenden der TU Dortmund, bietet Beratungsangebote an und setzt sich mit allen Fragen rund um Studium und studentischem Leben auseinander. Das Referat für Kultur kümmert sich dabei darum, Events und kulturelles Leben auf den Campus zu bringen.

Damit wir bald vollzählig sind, suchen wir aktuell einen weiteren Referentin für das Referat für Kultur, das aktuell nur aus zwei Referentinnen besteht. Es wird eine Kandidatin gesucht, der*die dem Studierendenparlament (StuPa) vorgeschlagen wird und von den StuPa-Mitgliedern für die Restdauer dieser Legislaturperiode (Ende im Juni 2024) gewählt werden muss.

Deine Aufgaben:

  • Planung und Durchführungen von Veranstaltungen
  • Organisation von Vorträgen
  • Kontakt zu städtischen Institutionen und Vereinen
  • Erweiterung des kulturellen Angebots
  • Regelmäßiger AStA-Dienst, bei dem Fragen von Studierenden beantwortet, Dokumente beglaubigt und die Arbeit des AStAs unterstützt werden
  • Teilnahme an den regelmäßigen AStA-Sitzungen (wöchentlich) sowie den Sitzungen des Studierendenparlamentes (alle 4-8 Wochen)

Diese Eigenschaften solltest du idealerweise mitbringen:

  • Erfahrung in Planung von Veranstaltungen
  • Gute Fähigkeiten in deutscher und englischer Schrift und Sprache
  • Erfahrung im Bereich der Hochschulpolitik oder die Bereitschaft, sich damit auseinanderzusetzen
  • Eigeninitiative und Ideen, wie man kulturelle Teilhabe für die Studierenden ermöglichen kann und wie man nach Corona den Campus wiederbeleben kann
  • Zwingend: Eingeschriebener Studentin an der TU Dortmund

Was du davon hast:

  • Eine spannende, flexible Tätigkeit, die du um dein Studium herum ausüben kannst
  • Faire Entschädigung (Aufwandsentschädigung in Höhe 467€ im Monat, davon 250€ pro Monat steuerfrei nach §3 Nr. 12 Satz 2 EStG)
  • Praxisnahe Erfahrungen im Angebot kultureller Teilhabe für öffentliche Gremien
  • Die Möglichkeit, neue Ideen an der Universität umzusetzen

Klingt das nach einer Arbeit, in der du dich wiederfindest? Dann bewirb dich bis zum 26.01.2024 mit einem Anschreiben und einem Lebenslauf bei uns unter: vorsitz@asta.tu-dortmund.de.

Für Fragen stehen wir unter vorsitz@asta.tu-dortmund.de zur Verfügung.

Menschen mit Behinderung, PoC oder Migrationsgeschichte werden bei gleicher persönlicher und fachlicher Eignung bei der Einstellung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.


Die Stellenauschreibung als PDF findet ihr hier:

Stellenausschreibungen für Verwaltungsangestellte ab 01.02.2024

2 Stellenausschreibungen für Verwaltungsangestellte

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) vergibt ab dem 01.02.2024 zwei befristete Stellen als Krankheitsvertretung für das Hilfsfondssekretariat und die Kassenprüfung

Die Verwaltungsstellen umfassen im wesentlichen folgende Leistungen:

  • die Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit von Kassenanordnungen
  • Ablage von Kassenanordnungen
  • Erfassung der Daten über EDV mit dem Programm Lexware
  • Erstellung von Monatsabschlüssen
  • Verwaltung von Hilfsfonds-Darlehen mittels MS-Access
  • Organisation der vierzehntägig stattfindenden Hilfsfondssitzungen
  • Gespräche und Schriftwechsel (mit Rechtsanwält*innen und sozialen Einrichtungen, etc.)

Wünschenswert sind:

  • gute Kenntnisse in Deutsch und Englisch in Wort und Schrift
  • Kenntnisse, idealerweise Erfahrungen in Buch- und Kassenführung
  • sicherer Umgang mit MS-office, idealerweise auch mit Lexware o.ä.
  • Bereitschaft auf die Probleme Studierender einzugehen
  • eine hohe Motivation und Verhandlungserfahrung

Die Arbeitszeit für die Hilfsfondstätigkeit umfasst 12 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit im Kassenbereich beträgt 8 Stunden pro Woche. Die Entlohnung richtet sich nach dem TVL und wird in die Entgeltgruppe 7 eingeordnet. Bei Eignung können die Stellen auch von einer Person besetzt werden.

Die Bewerbung sollte ein paar Worte zu deiner Person, sowie deiner Qualifikation enthalten. Sende deine Unterlagen bis zum 15.01.2024 inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer an unsere Geschäftsführerin Elisabeth Mauve per Mail an lmauve@asta.tu-dortmund.de

*Menschen mit Behinderung, PoC oder Migrationsgeschichte werden bei gleicher persönlicher und fachlicher Eignung bei der Einstellung bevorzugt berücksichtigt.

Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.

AStA TU Dortmund, Emil-Figge-Str. 50, 44227 Dortmund


Die Stellenauschreibung als PDF findet ihr hier:

Härtefallantrag Semesterticket fuer Sommersemester 2024

Ab sofort können die Härtefallanträge für den Sozialbeitrag der Studierendenschaft für das SoSe 2024 gestellt werden.

Studierende, die in finanzielle Not sind, können den studentischen Sozialbeitrag erlassen bekommen. Dieser beinhaltet auch das Semesterticket. Der Antrag ist online zu stellen. Alle Unterlagen müssen möglichst als PDF beigefügt werden. Fristende ist der 26.1.2024 um 12 Uhr.

Weitere Informationen, den Antrag, die Richtlinien und den Upload-Bereich findet Ihr hier.

Beratungen in den Weihnachtsferien 2023

In der ersten Ferienwoche (25.12.2023 – 29.12.2023) finden KEINE Beratungen statt.

In der zweiten Ferienwoche (02.01.2024 – 05.01.2024) finden folgende Beratungen statt (allerdings nur ONLINE):
– Mietberatung

– Hilfsfonds
– Sozialberatung

Alle anderen Beratungen starten erst wieder ab dem 08.01.2024

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