Erklärung zum Semesterbeitrag für das Sommersemester 2021
Liebe Kommiliton*innen,
uns erreichen in den letzten Tagen viele Nachfragen zum Semesterbeitrag und Semesterticket. Wir können eure Sorgen, euren Unmut und die Nachfragen sehr gut verstehen und möchten euch deshalb ausführlich über die Zusammensetzung informieren und häufig aufkommende Fragen beantworten.
Ein Hinweis vorab: der Beitrag ist für das Sommersemester 2021. Auch wenn sich der Sommer und damit voraussichtliche Lockerungen aktuell weit weg anfühlen, gehen wir aktuell davon aus, dass das Semester ein Hybridsemester sein kann. Wir hoffen also auf mehr Präsenz und weniger Verordnungen, die das Nutzen von ÖPNV, Kulturveranstaltungen, Hochschulsport, Mensabetrieb usw. einschränken. Viele der Leistungen, für die ihr Geld bezahlt und die ihr aktuell leider nicht nutzen könnt, werden unter Auflagen hoffentlich wieder nutzbar sein.
Für finanziell benachteiligte Studierende oder für Studierende, die durch die Covid19-Pandemie ihren Job verloren haben, gibt es einige Hilfsangebote, die ihr weiter unten findet.
Folgende Fragen werden euch beantwortet:
1. Woraus setzt sich der Beitrag zusammen?
2. Der Semesterbeitrag ist teurer geworden. Wieso?
3. Was passiert mit dem Geld der Studierendenschaft?
4. Wieso muss ich trotz eingeschränktem Hochschulbetrieb und online-Lehre den vollen Beitrag zahlen?
5. Ich bin im Home-Office und nutze das Angebot des ÖPNV viel weniger. Muss ich das Semesterticket trotzdem bezahlen?
6. Das Theater hat geschlossen. Muss ich trotzdem die 1,50€ zahlen?
7. Ich kann aktuell nicht in die Mensa, weil alle Betriebe auf dem Campus geschlossen sind. Muss ich den Sozialbeitrag/Studierendenwerksbeitrag trotzdem bezahlen?
8. Ich bin in einer finanziellen Notsituation und kann den Beitrag nicht oder nicht vollständig zahlen. Was kann ich tun? Wo bekomme ich Hilfe?
1. Woraus setzt sich der Beitrag zusammen?
Für das Sommersemester beträgt der Semesterbeitrag insgesamt 315,87 €, davon 222,87€ für die Studierendenschaft und 93€ für das Studierendenwerk. Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:
Studierendenschaftsbeitrag:
1. für die studentische Selbstverwaltung mit Ausnahme der Fachschaften 6 €,
2. für die studentische Selbstverwaltung in den Fachschaften 1,28 €,
3. für den Hochschulsport 0,51 €,
4. für die Theater-Flat 1,50 €,
5. für das Semesterticket 209,38€ (davon 151,98 € VRR und 57,40 € NRW-Erweiterung),
6. für den Härtefallausgleich 2,30 €,
7. für das Hochschulradio ElDoradio 0,25 €,8. für MetropolRadRuhr 1,50 €,
9. für die Stadt- und Landesbibliothek 0,15 €.
für den Studierendenwerksbeitrag: 93 €
2. Der Semesterbeitrag ist teuer geworden. Wieso?
Im Vergleich zum Wintersemester ist der Beitrag um 1€ gestiegen, weil der NRW-Anteil des Semestertickets um 1€ teurer geworden ist. Diese regelmäßige Erhöhung ist vertraglich ausgehandelt worden. Eine weitere Erhöhung des Semesterbeitrags hat das Studierendenparlament bewusst vermieden, um die Studierenden in dieser Situation nicht zusätzlich zu belasten.
3. Was passiert mit dem Geld der Studierendenschaft?
Das Geld, das die Studierendenschaft ausgibt, wird vom AStA verwaltet. Jedes Semester wird ein Haushalt aufgestellt, in dem alle Einnahmen und Ausgaben zu finden sind. Der letzte Haushalt wurde im November auf der Sitzung des Studierendenparlaments beschlossen. Falls ihr dazu mehr wissen möchtet, findet ihr hier den Haushalt.
1. für die studentische Selbstverwaltung mit Ausnahme der Fachschaften 6 €, siehe hier: Haushalt
2. für die studentische Selbstverwaltung in den Fachschaften 1,28 €: von diesem Geld können eure Fachschaften Veranstaltungen, Gewinnspiele, O-Wochen usw. finanzieren.
3. für den Hochschulsport 0,51 €
4. für die Theater-Flat 1,50 €: dieses Geld wird direkt an das Theater weitergegeben, eine Erklärung dazu findet ihr weiter unten.
5. für das Semesterticket 209,38€ (davon 151,98 € VRR und 57,40 € NRW-Erweiterung): dieses Geld wird direkt an den VRR weitergegeben, eine Erklärung dazu findet ihr weiter unten.
6. für den Härtefallausgleich 2,30 €: dieser Beitrag ermöglicht Studierenden in finanziellen Notlagen, einen reduzierten Semesterbeitrag zu zahlen. Mehr dazu hier.
7. für das Hochschulradio ElDoradio 0,25 €: dieses Geld wird direkt an ElDoradioweitergegeben, dem hochschuleigenen Radiosender.
8. für MetropolRadRuhr 1,50 €: dieses Geld wird direkt an MetropolRadRuhr weitergegeben. Mehr dazu hier.
9. für die Stadt- und Landesbibliothek 0,15 €: dieses Geld wird direkt an die Dortmunder Bibliothek weitergegeben. Mehr dazu hier.
4. Wieso muss ich trotz eingeschränktem Hochschulbetrieb und online-Lehre den vollen Beitrag zahlen?
Der Semesterbeitrag beinhaltet kein Geld für Lehre und Studium – die Universität selbst bezahlt ihr damit also nicht. Lehre und Prüfungen finden zwar anders als gewohnt statt, aber werden trotzdem aufrechterhalten. Wir stehen dazu in engem Austausch mit dem Rektorat, um uns für die bestmöglichen Studienbedingungen einzusetzen.
5. Ich bin im Home-Office und nutze das Angebot des ÖPNV viel weniger. Muss ich das Semesterticket trotzdem bezahlen?
Wir wissen alle, dass das Semesterticket aktuell nicht so genutzt werden kann, wie wir es kennen. Der Beitrag muss (bis auf Ausnahmen, die ihr weiter unten findet) jedoch trotzdem gezahlt werden. Wir haben einen Vertrag mit dem VRR, in dem die Konditionen und der Preis festgeschrieben sind. Das gute Preis-Leistungsverhältnis unseres Tickets ist nur möglich, wenn alle Studierenden das Ticket bezahlen.
Das Ticket ist vertraglich nicht explizit für den Weg zur Uni ausgehandelt worden, sondern für die generelle Mobilität der Studierenden und die Anbindung der Hochschule an den öffentlichen Nahverkehr – beides ist weiterhin gegeben.
Zudem hat der VRR sein Angebot nicht so weit eingeschränkt, dass wir auf einen verminderten oder sogar entfallenden Preis hinarbeiten könnten. Das Angebot der Bahn ist zum allergrößten Teil auch während der Pandemie nutzbar und damit erfüllt der VRR alle Vertragsbedingungen. Deshalb müssen auch wir uns an diese halten und jede*r muss den Beitrag zahlen.
Auch hier noch einmal der Hinweis, dass der Beitrag für das Studium im Sommersemester gezahlt wird. Alle Beteiligten setzen sich dafür ein, dass das Sommersemester mindestens ein Hybridsemester wird. Wenn es die Pandemielage erlaubt, kann also die ein oder andere Bahnfahrt zur Uni wieder nötig werden.
Nun zu den Ausnahmen, die das Ticket nicht oder nur anteilig zahlen müssen:
1. Du hast bei uns über den Härtefallausgleich die Möglichkeit einen reduzierten Semesterbeitrag zu beantragen, mehr dazu hier: Härtefallausgleich Die Frist für dieses Semester endet am 29.1.
2. In besonderen Situationen (z.B. Praktikum außerhalb NRWs, Beurlaubung, Exmatrikulation) können sich Studierende anteilig den Ticketpreis zurückerstatten lassen: Ticketrückerstattung
6. Das Theater hat geschlossen. Muss ich trotzdem die 1,50€ zahlen?
Ähnlich wie beim Semesterticket haben wir mit dem Theater Dortmund einen Vertrag. Darin ist der Preis festgelegt. Wir stehen mit dem Theater in Austausch und haben für euch erreichen können, dass es feste Kartenkontingente für Studierende bei jeder Veranstaltung gibt, sobald Kulturveranstaltungen wieder möglich sind. Vor der Pandemie konnten eine Woche vor einer Veranstaltung Restkarten reserviert werden. Nun könnt ihr für jede Veranstaltung von dem fest für euch reservierten Kontingent Gebrauch machen. Mehr dazu findet ihr hier: Theaterflatrate
7. Ich kann aktuell nicht in die Mensa, weil alle Betriebe auf dem Campus geschlossen sind. Muss ich den Sozialbeitrag/Studierendenwerksbeitrag trotzdem bezahlen?
Der Sozialbeitrag ist Dein Beitrag, um die Dienstleistungen des Studierendenwerks zu ermöglichen. Darunter fallen nicht nur die Mensen und Cafeterien, sondern auch die Bewirtschaftung der Wohnanlagen und die Beratung zur Studienfinanzierung, vor allem BAföG und Überbrückungshilfe. Auch soziale Angebote wie die Notfallhilfen und die Kindertagesstätte gehören zu den Leistungen des Studierendenwerks. All diese Bereiche sind nach wie vor für Dich da. Was die Hochschulgastronomie angeht, so stehen wir mit den Verantwortlichen in engem Austausch und setzen uns für eine schnellstmögliche Wiedereröffnung ein, sobald dies möglich ist. Wir hoffen, dass dies im April der Fall sein wird. Auch das Studierendenwerk freut sich, sobald es euch wieder in den Mensen begrüßen kann. Genaues erfahrt ihr auf www.stwdo.de.
8. Ich bin in einer finanziellen Notsituation und kann den Beitrag nicht oder nicht vollständig zahlen. Was kann ich tun? Wo bekomme ich Hilfe?
• Du hast bei uns über den Härtefallausgleich die Möglichkeit einen reduzierten Semesterbeitrag zu beantragen, mehr dazu hier: Härtefallausgleich Die Frist für dieses Semester endet am 29.1.
• In besonderen Situationen (z.B. Praktikum außerhalb NRWs, Beurlaubung, Exmatrikulation) können sich Studierende außerdem anteilig den Ticketpreis zurückerstatten lassen: Ticketrückerstattung
• Falls weitere finanzielle Hilfe nötig wird, gibt es den Hilfsfonds: Hilfsfond
• Außerdem möchten wir erneut auf die Überbrückungshilfe des Studierendenwerks hinweisen: Überbrückungshilfe