FAQ: Fragen und Antworten zu Online-Prüfungen

Ihr habt Fragen zu Online-Prüfungen? Viele wichtige Infos findet ihr hier. Den Rest haben wir für euch verständlich aufbereitet:

  1. Habe ich immer noch einen Freiversuch? Ja! Wie bisher erhält du pro Prüfungsverfahren einen Freiversuch.
    In dieser Klausurenphase im Sommersemester 2021 gibt es darüber hinaus für schriftliche Klausuren einen weiteren Freiversuch. Dir steht für die Prüfungsphase 2021 folglich ein weiterer Freiversuch zur Verfügung, auch wenn du bereits im vergangene Semester für die selbe Klausur einen genutzt hast! Wichtig: Weiterhin gilt, dass die Prüfung angetreten werden muss (Nicht-Erscheinen generiert keinen Anspruch auf einen Freiversuch).
    Anmerkung: Leider kannst du keine zwei Freiversuche in dieser Klausurenphase nutzen (z.B. Haupttermin & Nachtermin).
  2. Nachteilsausgleich: Das Recht auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen bleibt unberührt.
  3. Darf die Prüfungsform verändert werden?  Die Prüfungsform und -dauer darf geändert werden. Dies bedarf jedoch eines Beschlusses durch den Prüfungsausschuss. Melde dich bei Fragen bei deiner studentischen Vertretung (in der Regel: deine Fachschaft).
  4. Gibt es Fristen für Dozierende zur Bekanntmachung der Prüfungsformalia? Nein. Das Rektorat empfiehlt eine Frist von 10 – 14 Tagen. Solltest du keine Informationen erhalten, versuche mit Prüfenden oder der Fakultät Kontakt aufzunehmen.
  5. Alle Prüfungsanforderungen und -modalitäten müssen schriftlich festgehalten worden sein. Mündliche Klausuranforderungen sind nicht rechtsgültig.
  6. Können Prüfende  von den Studierenden verlangen, sich selbst um ihre technische Ausstattung zu kümmern? Ja. Der Besitz eines Laptops, einer Kamera und eines Mikrofons darf vorausgesetzt werden.
  7. Fehlende Technik zur Teilnahme an der Prüfung: Melde Dich bei fehlender Technik bei den Prüfenden. Es gibt die Option die Klausur auf dem Campus mit entsprechender Technik zu schreiben, jedoch aufgrund von Kapazitätsmangel keinen Anspruch darauf.
  8. Videoüberwachung in Klausuren? Dozierende haben die Möglichkeit, die Klausur über eine Videokonferenz zu beaufsichtigen – nicht aber aufzunehmen! Du darfst dir dabei auch ein individuelles Hintergrundbild einrichten. Sollte der Verdacht auf Täuschung bestehen, kann dies in einer Breakout- Session ohne Hintergrundbild geklärt werden.
  9. Technische Probleme während der Prüfung: Keine Panik! Dokumentiere deinen Ausfall mit Screenshots und Fotos. Bei vielen Prüfungen wird auch eine “Notfallnummer” angegeben.  Der Prüfungsausschuss kann dann Einzelfallentscheidungen für eine Wiederholung der Prüfungsleistung treffen. Dann zählt auch euer Freiversuch.
  10. Dürfen die Dozierenden während der Prüfung auf die Computerbildschirme der Studierenden zugreifen? Nein. Lediglich eine Überwachung per Webcam ist rechtlich gestattet, darüber hinausgehende Überwachungen sind nicht erlaubt, auch keine Aufzeichnungen der Videokonferenzen.
  11. Deine Privatsphäre: Dozierende können einfordern, deinen Raum zu sehen. Dies kann auf deinen Wunsch hin in einer Breakout-Session passieren. Gleiches gilt für den Ausweis. Dabei darfst du zusätzlich alle Informationen abkleben, außer deinen Namen und dein Foto.
  12. Täuschungsversuche: Ob ein Täuschungsversuch vorliegt, entscheidet – wie bei analogen Prüfungen – die Aufsicht. Dozierende sind zur Dokumentation angehalten. Verdachtsfälle müssen aus Datenschutzgründen in einer separaten Breakout-Session geklärt werden! Im Falle einer Täuschung ist der Freiversuch beendet.
  13. Toilettenbesuch: Ein Verbot des Toilettenbesuchs ist nicht grundrechtskonform!

Sollten Prüfungen diesen Grundsätzen widersprechen und ein Gespräch mit den Prüfenden darüber ergebnislos bleiben, melde dich gerne per Mail bei beratungstudium@asta.tu-dortmund.de oder bei hopo@asta.tu-dortmund.de.