Das Semesterticket/FAQ
Ab dem Sommersemester 2024 gibt es das Deutschland-Semesterticket für alle Student*innen der TU Dortmund.
Damit wird es an der TU Dortmund auch weiterhin ein solidarisch finanziertes und vor allem günstiges Semesterticket geben! Bis zum 31. März gelten noch die Regelungen des aktuellen VRR-Semestertickets. Alle Infos dazu findet ihr hier.
Mit dem neuen Semesterticket könnt ihr den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Dabei gilt das Ticket nur in der zweiten Klasse. Weil die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets dies leider nicht vorsehen, wird es keine Mitnahmeregelungen (für Personen oder Fahrräder) mehr geben. Prinzipiell gelten für das Deutschland-Semesterticket stets die Tarifbestimmungen des allgemeinen Deutschlandtickets entsprechend.
Das Semesterticket muss bei Kontrollen digital in der TU-App der TU Dortmund vorgezeigt werden (in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis).
Auch weiterhin werden sich Studierende mit einer Freifahrtberechtigung, z. B. aufgrund einer Behinderung, den Beitrag für das Semesterticket erstatten lassen können. Alle Informationen zur Ticketrückerstattung findet ihr hier.
Seit der Umstellung auf das Deutschland-Semesterticket gibt es keine Vorkurstickets mehr, da dieses den Preis für ein normales Deutschlandticket übersteigen würde.
Wir haben ein FAQ mit den häufigsten Fragen erstellt. Bei weiteren Fragen oder Problemen zum Ticket könnt ihr uns jederzeit kontaktieren.
Weitere allgemeine Informationen zum Deutschland-Ticket, welche in der Regel dementsprechend auch für das Semesterticket gelten, findet ihr hier:
- in der ersten Klasse,
- in (fast allen) Zügen des Fernverkehrs (ICE, EC, IC, Flixtrain),
- im AirportExpress und AirportShuttle zum Dortmunder Flughafen.
Immer dabei haben musst du einen amtlichen Lichtbildausweis!
Die TU-App ist im Google Play Store und im App Store verfügbar.
Für Android-Smartphones ohne Zugang zum Google Play Store bietet die TU Dortmund eine Downloadmöglichkeit im Service-Portal an.
Der VRR bietet ein 24-Stunden Fahrrad-Ticket sowie Abo- oder Monatstickets an.
Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren reisen stets kostenfrei. Sie benötigen keine Fahrkarte.
Kontaktmöglichkeiten und weitere Hilfe zu deinem Ticket findest du hier.
Hier kannst du bei der Bahn ganz unkompliziert Einspruch einlegen. Sollte die Deutsche Bahn wider Erwarten auf die Zahlung der Fahrpreisnacherhebung festhalten, melde dich bitte bei uns im AStA.
Wenn die Abfahrt der gewünschten Zuges mindestens 20 Minuten vom Fahrplan abweicht, zum Beispiel durch Verspätung oder Ausfall, kannst du entweder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE), ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienstleister, ein Sharing-Angebot (zum Beispiel Car, Bike oder E-Scooter) oder einen On-Demand-Verkehr nutzen.
Die zusätzlichen Kosten werden dir auf Antrag erstattet – im Fernverkehr (IC/EC/ICE) komplett, bei Taxi, Fahrdienst, Sharing-Angebot oder On-Demand-Verkehr bis zur gültigen Erstattungsobergrenze; diese liegt landesweit bei bis zu 30 Euro pro Person tagsüber und bis zu 60 Euro pro Person in den Abend- und Nachtstunden ab 20 Uhr bis 4.59 Uhr. Wenn du die Mobilitätsgarantie nutzt, musst du für die Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels in Vorleistung treten. Die Kosten kannst du dir dann einfach per digitalem Antrag erstatten lassen.
Für das Einreichen des Antrags hast du 14 Tage Zeit. Alles weitere zur Mobilitätsgarantie NRW findest du hier.
In anderen Bundesländern gelten andere Regelungen!
Wenn du Erstsemester-Student*in bist, kannst du dir bei uns einen Berechtigungsschein für ein VRR-Vorkursticket abholen. Damit bekommst du ein im VRR-Gebiet gültiges Ticket, um schon vor Einschreibung zur Uni zu kommen. Dieses Vorkurs-Ticket kostet allerdings 64,50 Euro (Stand Februar 2024) und damit mehr als das Deutschlandticket. Es lohnt sich nur in einigen Ausnahmefällen: Anders als das Deutschlandticket ist es nicht auf einen Kalendermonat beschränkt - die Geltungsdauer beträgt 30 Kalendertage ab dem ersten Geltungstag, welcher frei wählbar ist.
Den Berechtigungsschein zum Erwerb des Vorkurstickets erhaltet ihr gegen Vorlage eines Nachweises über eure Vorkurs-Teilnahme von uns. Entweder kommt ihr während unserer Öffnungszeiten bei uns im Büro vorbei (Emil-Figge-Str. 50) oder ihr schreibt uns eine Email mit Eurer Adresse und einem Nachweis an asta@asta.tu-dortmund.de.
Mit dem Berechtigungsschein (von uns mit AStA-Stempel versehen und unterschrieben) könnt Ihr bei den Verkehrsbetrieben im VRR das Ticket erwerben, in Dortmund beispielsweise in den Kundencentern von DSW21.
Wenn du dein Ticket nicht nutzen kannst, z.B. weil du beurlaubt bist oder ein Auslandssemester machst, kannst du dir das Ticket zurückerstatten lassen. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Für Fahrten in der 1. Klasse in den Nahverkehrszügen in ganz NRW kannst du das NRWupgrade 1.Klasse für 72,50 Euro im Monat (Preisstand: 1. Januar 2024) abonnieren.
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