Veranstaltungsreihe Zivilklausel an der TU Dortmund

Veranstaltungsreihe zu ziviler Wissenschaft und der Militarisierung der Universitäten.
Wie die TU Dortmund die Freiheit ihrer Forschung schützt: Der Ausschluss von
Militärforschung
Seit 1991 dient die Forschung der TU Dortmund per Senatsbeschluss ausschließlich
zivilen Zwecken, damals auf Antrag des Rektors. Was bedeutet diese Selbstverpflichtung
heute? Vorträge und Diskussion mit dem Physiker und Friedensforscher PD Dr. Jürgen
Altmann und dem Ingenieur Dr.-Ing. Michael Jakubowsky über Zivilklauseln,
akademische Selbstbestimmung und die Grenze zwischen Sicherheits- und
Militärforschung.

  • 12.10.2026, 18 Uhr · TU Dortmund, HS II, Emil-Figge-Straße 50
  • 13.10.2026, 19 Uhr · SÖZ, Gut-Heil-Str. 12-14, Dortmund

Hochschulen und der moderne Krieg
Die zunehmende Anwendung von autonomen Systemen und Künstlicher Intelligenz auf den
Schlachtfeldern und im Hinterland machen moderne Kriege auch zu Innovationswettläufen.
Dem stehen aktuell in vielen Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch sog.
Zivilklauseln entgegen. Diese geraten jedoch zunehmend unter Druck, werden abgeschafft
und umgedeutet. Ein Vortrag von Christoph Marischka.

  • 14.10.2026, 18 Uhr · TU Dortmund, HS II, Emil-Figge-Straße 50

Eine Veranstaltungsreihe des AStA TU Dortmund und der Senatsliste WIR* an der TU Dortmund.

Wir suchen: Referent*in Öffentlichkeitsarbeit

 Lust auf ehrenamtliche Tätigkeit in der Hochschulpolitik? Wir suchen dich!

Deine Aufgaben:

  • Vertretung der Interessen der Studierenden innerhalb und außerhalb der Universität
  • Gestalten und Verwalten des öffentlichen Auftrittes des AStA

Das solltest du mitbringen:

  • Grobes Wissen über die Studierendenschaft
  • Ideen für einen besseren öffentlichen Auftritt der Studierendenschaft
  • Interesse an politischer Arbeit

AStA-Referent*innen werden durch das Studierendenparlament gewählt und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Der Aufwand beträgt circa 10 Stunden die Woche.

Wenn du Interesse hast, melde dich gerne mit einer kurzen Bewerbung bei vorsitz@asta.tu-dortmund.de

Wir freuen uns auf deine Bewerbung. 😊

Wir suchen: Referent*in für Nachhaltigkeit

Lust auf ehrenamtliche Tätigkeit in der Hochschulpolitik? Wir suchen dich!

Deine Aufgaben:

  • Vertretung der Interessen der Studierenden innerhalb und außerhalb der Universität
  • Durchführen und Planen von nachhaltigen Projekten an unserer Universität
  • Einsetzen für eine nachhaltige Universität und Studierendenschaft

Das solltest du mitbringen:

  • Grobes Wissen über die Studierendenschaft
  • Interesse an Nachhaltigkeit und Mobilität
  • Interesse an politischer Arbeit

AStA-Referent*innen werden durch das Studierendenparlament gewählt und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Der Aufwand beträgt circa 10 Stunden die Woche.

Wenn du Interesse hast, melde dich gerne mit einer kurzen Bewerbung bei vorsitz@asta.tu-dortmund.de

Wir freuen uns auf deine Bewerbung. 😊

Wir suchen: Referentin für Diversität

Lust auf ehrenamtliche Tätigkeit in der Hochschulpolitik? Wir suchen dich!

Deine Aufgaben:

  • Vertretung der Interessen der Studierenden innerhalb und außerhalb der Universität
  • Einsetzen für eine vielfältige Universität und Studierendenschaft
  • Politisches Engagement durch Projekte, Veranstaltungen, etc.

Das solltest du mitbringen:

  • Grobes Wissen über die Studierendenschaft
  • Interesse an politischer Arbeit

AStA-Referent*innen werden durch das Studierendenparlament gewählt und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Der Aufwand beträgt circa 10 Stunden die Woche.

Wenn du Interesse hast, melde dich gerne mit einer kurzen Bewerbung bei vorsitz@asta.tu-dortmund.de

Wir freuen uns auf deine Bewerbung. 😊

Informationsveranstaltung zum StuPa

Du hast Lust für das Studierendenparlament zu kandidieren? Dann komm zu unserer Infoveranstaltung. Los geht’s am kommenden Donnerstag (11.04.2024) um 18 Uhr im AStA-Seminarraum. Beim Treffen stellen sich unter anderem die aktuellen Listen, so heißen die Parteien an der Uni, vor. Wenn Ihr wollt, könnt Ihr Euch im Anschluss einer solchen Liste anschließen. Kommt gerne vorbei!

Das Semesterticket/FAQ

Ab dem Sommersemester 2024 gibt es das Deutschland-Semesterticket für alle Student*innen der TU Dortmund.

Damit wird es an der TU Dortmund auch weiterhin ein solidarisch finanziertes und vor allem günstiges Semesterticket geben! Bis zum 31. März gelten noch die Regelungen des aktuellen VRR-Semestertickets. Alle Infos dazu findet ihr hier.

Mit dem neuen Semesterticket könnt ihr den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Dabei gilt das Ticket nur in der zweiten Klasse. Weil die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets dies leider nicht vorsehen, wird es keine Mitnahmeregelungen (für Personen oder Fahrräder) mehr geben. Prinzipiell gelten für das Deutschland-Semesterticket stets die Tarifbestimmungen des allgemeinen Deutschlandtickets entsprechend.

Das Semesterticket muss bei Kontrollen digital in der TU-App der TU Dortmund vorgezeigt werden (in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis). 

Auch weiterhin werden sich Studierende mit einer Freifahrtberechtigung, z. B. aufgrund einer Behinderung, den Beitrag für das Semesterticket erstatten lassen können. Alle Informationen zur Ticketrückerstattung findet ihr hier.

Seit der Umstellung auf das Deutschland-Semesterticket gibt es keine Vorkurstickets mehr, da dieses den Preis für ein normales Deutschlandticket übersteigen würde.

Wir haben ein FAQ mit den häufigsten Fragen erstellt. Bei weiteren Fragen oder Problemen zum Ticket könnt ihr uns jederzeit kontaktieren.

Weitere allgemeine Informationen zum Deutschland-Ticket, welche in der Regel dementsprechend auch für das Semesterticket gelten, findet ihr hier:

Das Semesterticket ist gültig in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland. Dazu gehören Regionalexpresse, Regionalbahnen, S-Bahnen, Stadtbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen, Busse, die H-Bahn, die Wuppertaler Schwebebahn und der SkyTrain Düsseldorf. Das Ticket ist nur in der zweiten Klasse gültig.
Das Semesterticket ist nicht gültig
  • in der ersten Klasse,
  • in (fast allen) Zügen des Fernverkehrs (ICE, EC, IC, Flixtrain),
  • im AirportExpress und AirportShuttle zum Dortmunder Flughafen.
Das Ticket kostet 29,40 Euro pro Monat und somit 176,40 Euro pro Semester.
Nein, das Deutschlandsemesterticket ist personalisiert und kann nicht weitergegeben werden. Es darf nur die eingetragene Person mit dem Ticket fahren.
Das Ticket muss digital in der TU-Dortmund-App vorgezeigt werden. Du bist selbst dafür verantwortlich, dass dein Handy genug Akku hat. Eine alternative Möglichkeit, das Ticket vorzuzeigen, gibt es derzeit nicht.

Immer dabei haben musst du einen amtlichen Lichtbildausweis!

Die TU-App ist im Google Play Store und im App Store verfügbar.
Für Android-Smartphones ohne Zugang zum Google Play Store bietet die TU Dortmund eine Downloadmöglichkeit im Service-Portal an.
Nein. Die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets sehen leider keine kostenlose Fahrradmitnahme vor. Wenn du ein Fahrrad mitnehmen möchtest, musst du dir ein Fahrrad-Ticket kaufen.
Der VRR bietet ein 24-Stunden Fahrrad-Ticket sowie Abo- oder Monatstickets an.
Nein. Eine Personenmitnahme ist mit dem Deutschland-Semesterticket nicht möglich.
Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren reisen stets kostenfrei. Sie benötigen keine Fahrkarte.
Ja, zumindest in NRW darfst du überall kostenlos einen Hund mitnehmen. Außerhalb NRWs gelten je nach Verkehrsverbund verschiedene Regelungen.
Ja. Das Semesterticket gilt auch auf einigen Strecken im Grenzgebiet. Du kannst beispielsweise nach Arnhem, Enschede, Venlo und Hengelo fahren. Detaillierte Angaben zum Geltungsbereich des Deutschlandtickets findet ihr auf der Homepage der Deutschen Bahn.
Grundsätzlich nein. Es gibt aber einige wenige Ausnahmen. Bitte informiert euch dazu auf der Homepage der Deutschen Bahn. Aktuell (Stand Februar 2024) sind beispielsweise die Intercity-Züge Dortmund-Siegen-Dillenburg auch für Fahrgäste mit Deutschlandticket freigegeben.
Das Deutschland-Semesterticket gilt immer für ein Semester. Das heißt, im Wintersemester ist es vom 01. Oktober bis zum 31. März und im Sommersemester vom 01. April bis zum 30. September gültig. Das Ticket ist nicht monatlich kündbar.
Wenn du dich immatrikulierst/ zurückgemeldet hast und den ganzen Semesterbeitrag gezahlt hast, stellt dir die TU Dortmund das Ticket in der TU-App zum Download bereit. Das kann bis zu zwei Wochen nach Zahlung dauern.
Es kann bis zu zwei Wochen dauern, bis eure Zahlung bearbeitet wurde. Da wir keine Einsicht in die Zahlung der Semesterbeiträge haben, wendet euch bei Problemen bitte an das Studierendensekretariat (bezüglich des Geldeingangs) oder an das ITMC (bezüglich der Ticketgenerierung).

Kontaktmöglichkeiten und weitere Hilfe zu deinem Ticket findest du hier.
Wenn dein Semesterticket nicht funktioniert, dann melde dich bitte umgehend beim ITMC, sodass sie dir mit deinem Problem schnellstmöglich helfen können.
Wichtig ist, das du in solchen Fällen immer und schriftlich Einspruch gegen diese Forderung einlegst! Wenn du das nicht tust und die gesetzte Frist abgelaufen ist, dann musst du in den meisten Fällen den Betrag bezahlen.

Hier kannst du bei der Bahn ganz unkompliziert Einspruch einlegen. Sollte die Deutsche Bahn wider Erwarten auf die Zahlung der Fahrpreisnacherhebung festhalten, melde dich bitte bei uns im AStA.
Da du ein gültiges Ticket besitzt, musst du die 60€ natürlich nicht bezahlen. Ihr habt nach Ausstellung der Fahrpreisnacherhebung 14 Tage Zeit, euer gültiges Ticket nachzureichen, müsst aber eine Bearbeitungsgebühr je nach Beförderungsunternehmen von 2,50€ bis 7€ zahlen. Wo ihr das Ticket nachreichen müsst, steht auf der Fahrpreisnacherhebung.
Ja, für Besitzer*innen des Deutschland-Semestertickets gilt bei Fahrten in NRW die Mobilitätsgarantie NRW.
Wenn die Abfahrt der gewünschten Zuges mindestens 20 Minuten vom Fahrplan abweicht, zum Beispiel durch Verspätung oder Ausfall, kannst du entweder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE), ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienstleister, ein Sharing-Angebot (zum Beispiel Car, Bike oder E-Scooter) oder einen On-Demand-Verkehr nutzen.

Die zusätzlichen Kosten werden dir auf Antrag erstattet – im Fernverkehr (IC/EC/ICE) komplett, bei Taxi, Fahrdienst, Sharing-Angebot oder On-Demand-Verkehr bis zur gültigen Erstattungsobergrenze; diese liegt landesweit bei bis zu 30 Euro pro Person tagsüber und bis zu 60 Euro pro Person in den Abend- und Nachtstunden ab 20 Uhr bis 4.59 Uhr. Wenn du die Mobilitätsgarantie nutzt, musst du für die Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels in Vorleistung treten. Die Kosten kannst du dir dann einfach per digitalem Antrag erstatten lassen.

Für das Einreichen des Antrags hast du 14 Tage Zeit. Alles weitere zur Mobilitätsgarantie NRW findest du hier.

In anderen Bundesländern gelten andere Regelungen!
Wir empfehlen den Kauf eines normalen Deutschlandtickets.

Wenn du Erstsemester-Student*in bist, kannst du dir bei uns einen Berechtigungsschein für ein VRR-Vorkursticket abholen. Damit bekommst du ein im VRR-Gebiet gültiges Ticket, um schon vor Einschreibung zur Uni zu kommen. Dieses Vorkurs-Ticket kostet allerdings 64,50 Euro (Stand Februar 2024) und damit mehr als das Deutschlandticket. Es lohnt sich nur in einigen Ausnahmefällen: Anders als das Deutschlandticket ist es nicht auf einen Kalendermonat beschränkt - die Geltungsdauer beträgt 30 Kalendertage ab dem ersten Geltungstag, welcher frei wählbar ist.

Den Berechtigungsschein zum Erwerb des Vorkurstickets erhaltet ihr gegen Vorlage eines Nachweises über eure Vorkurs-Teilnahme von uns. Entweder kommt ihr während unserer Öffnungszeiten bei uns im Büro vorbei (Emil-Figge-Str. 50) oder ihr schreibt uns eine Email mit Eurer Adresse und einem Nachweis an asta@asta.tu-dortmund.de.

Mit dem Berechtigungsschein (von uns mit AStA-Stempel versehen und unterschrieben) könnt Ihr bei den Verkehrsbetrieben im VRR das Ticket erwerben, in Dortmund beispielsweise in den Kundencentern von DSW21.
Nur weil du dein Semesterticket nicht nutzen willst, kannst du es nicht "abwählen". Das Semesterticket wurde auf Grundlage einer Urabstimmung der Studierendenschaft eingeführt und ist ein Solidarticket. Weil alle zahlen, ist es für alle günstiger.

Wenn du dein Ticket nicht nutzen kannst, z.B. weil du beurlaubt bist oder ein Auslandssemester machst, kannst du dir das Ticket zurückerstatten lassen. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Wenn du eine Freifahrtberechtigung hast (z. B. aufgrund einer Behinderung), könnt ihr euch die Kosten für das Semesterticket zurückerstatten lassen. Den Antrag findet ihr hier.
Ja, der VRR bietet 1. Klasse Zusatztickets an, mit denen du in Verbindung mit deinem Semesterticket im VRR-Bereich die 1. Klasse nutzen darfst. Weitere Informationen findest du auf der Homepage des VRR.
Für Fahrten in der 1. Klasse in den Nahverkehrszügen in ganz NRW kannst du das NRWupgrade 1.Klasse für 72,50 Euro im Monat (Preisstand: 1. Januar 2024) abonnieren.
Wenn dir unser FAQ nicht weitergeholfen hat, kannst du versuchen, auf den Websites von VRR und Mobil NRW eine Antwort zu finden. Alternativ meldest du dich bei uns (per Telefon, E-Mail oder du kommst vorbei), zusammen finden wir sicherlich eine Lösung.

STELLENAUSSCHREIBUNG: Der AStA der TU Dortmund sucht Verwaltungsangestellte (m/w/d)

2 Stellenausschreibungen für Verwaltungsangestellte

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der TU Dortmund vergibt ab sofort zwei befristete Stellen als Krankheitsvertretung für das Hilfsfondssekretariat und die Kassenprüfung.

Die Verwaltungsstellen umfassen im wesentlichen folgende Leistungen:

  • Die Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit von Kassenanordnungen
  • Ablage von Kassenanordnungen
  • Erfassung der Daten über EDV mit dem Programm Lexware
  • Erstellung von Monatsabschlüssen
  • Verwaltung von Hilfsfonds-Darlehen mittels MS-Access
  • Organisation der vierzehntägig stattfindenden Hilfsfondssitzungen
  • Gespräche und Schriftwechsel (mit Rechtsanwält*innen und sozialen Einrichtungen, etc.)

Wünschenswert sind:

  • Gute Kenntnisse in Englisch in Wort und Schrift, weitere Fremdsprachen sind von Vorteil
  • Kenntnisse, idealerweise Erfahrungen in Buch- und Kassenführung
  • Sicherer Umgang mit MS-office, idealerweise auch mit Lexware o.ä.
  • Bereitschaft auf die Probleme Studierender einzugehen
  • Eine hohe Motivation und Verhandlungserfahrung

Die Arbeitszeit für die Hilfsfondstätigkeit umfasst 13 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit im Kassenbereich beträgt 8 Stunden pro Woche. Die Entlohnung richtet sich nach dem TVL und wird in die Entgeltgruppe 7 eingeordnet.
Bei Eignung können die Stellen auch von einer Person besetzt werden.

Die Bewerbung sollte ein paar Worte zu deiner Person, sowie deiner Qualifikation enthalten. Sende deine Unterlagen bis zum 04.04.2023 inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer an unsere Geschäftsführerin Lisa per Mail an lmauve@asta.tu-dortmund.de

*Menschen mit Behinderung, PoC oder Migrationsgeschichte werden bei gleicher persönlicher und fachlicher Eignung bei der Einstellung bevorzugt berücksichtigt.

Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.

06.03.2021 – 19 Uhr – FemTalk

Was bedeutet der Frauenkampftag im 21. Jahrhundert und welche Kämpfe werden dabei überhaupt ausgefochten? Welchen Stellenwert hat der Feminismus und wofür setzen Feminist*innen sich eigentlich ein? Am 06.03. treffen wir uns um 19 Uhr, um über diese Fragen (und vieles mehr!) zu diskutieren. Mit dabei sind Terry Reindtke MdEP, Lamya Kaddor, Anja Butschkau MdL, Hannah Rosenbaum (Bezirksbürgermeisterin der Dortmunder Innenstadt-Nord) und Isabella Emken (stellvertretende Sprecherin des AStA der TU Dortmund).

Moderiert wird die Veranstaltung von Jumai Spieker.

Die Veranstaltung wird in Kooperation mit Europe direct und der Auslandsgesellschaft e.V. durchgeführt.

Wir freuen uns über euren Input, eure Fragen und darüber, wenn ihr am 06.03. mit dabei seid.

Zum Webinar gelangt ihr hier:

Wann: 6.März.2021 18:00 Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien
Thema: FemTalk
https://tu-dortmund.zoom.us/j/97044783450?pwd=TkpMMllvZllFK2NaWlh1QVlzckxCZz09
Kenncode: 519224 Oder mit einem Fingertipp auf dem iPhone :
Deutschland: +496950502596,,97044783450#,,,,*519224# or +496971049922,,97044783450#,,,,*519224#
Oder Telefon:
Wählen:
Deutschland: +49 695 050 2596 or +49 69 7104 9922 or +49 30 5679 5800 or +49 69 3807 9883
Webinar-ID: 970 4478 3450
Kenncode: 519224
Verfügbare internationale Nummern: https://tu-dortmund.zoom.us/u/ael53ozbIP

Mit der Anmeldung nimmst du unsere Teilnahmebedingungen an. Du findest diese hier: https://asta-dortmund.de/2021/02/08/teilnahmebedingungen/

08.03.2021 – 13 Uhr – Vortrag: „Machen Sie aus Ihrer Behinderung eine Kompetenz“

Für viele junge Frauen ist der Weg in das eigene Berufsleben nach dem Studium häufig mit Stolpersteinen versehen. Zumeist folgt eine lange Bewerbungsphase, in der jede mit den eigenen Kompetenzen glänzen und gleichzeitig sich durch andere Bewerber/innen durchsetzen muss.

Während die einen mit technischen, handwerklichen oder sportlichen Fähigkeiten punkten, begegnen den jungen Frauen mit Beeinträchtigungen immer wieder Vorurteile und Klischees. Sie sind vor allem durch ihre Differenzmerkmale Geschlecht und Beeinträchtigung doppelt benachteiligt.

Im Vortrag skizziert die Referentin nicht nur die Arbeitsmarkt-Situation von Frauen mit Beeinträchtigungen, sondern lädt ein, die eigene Behinderung als Kompetenz zu betrachten.

„Häufig steckt mehr in uns Frauen mit Beeinträchtigungen, als wir selbst denken!“

Maren Grübnau arbeitet als Referentin im Netzwerkbüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung NRW u.a. zum inklusiven Arbeitsmarkt und Empowerment durch Vernetzung. Als Frau mit Beeinträchtigung hat sie nach dem Studium als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der TU Dortmund gearbeitet und promoviert zum Thema kulturelle Partizipation für Musikfans mit Beeinträchtigungen an Rock- und Popkonzerten.

Behinderung als Kompetenz – das zeigt sie in ihrer eigenen beruflichen Biografie und lädt gerade junge Studierende ein, sich diesen Ansatz zu eigen zu machen – gepaart mit dem Zusatz: „Machen Sie das, was Ihnen Freude bereitet, dann sind Sie gut in dem, was Sie tun!“            

Zum Vortrag gelangst du hier:

Zoom-Meeting beitreten
https://tu-dortmund.zoom.us/j/93493105772?pwd=ZHNLWTlzZHJ3UFFLVnZwYk56S1loUT09

Meeting-ID: 934 9310 5772
Kenncode: 533069

Mit der Anmeldung nimmst du unsere Teilnahmebedingungen an. Du findest diese hier: https://asta-dortmund.de/2021/02/08/teilnahmebedingungen/

04.03.2021 – 17 Uhr – Workshop: Investigating the “Male gaze”

Die meisten Filme und Serien, die in der Welt produziert werden, die wir zu unseren Lebzeiten gesehen haben, sind aus einer Perspektive gemacht, die einige feministische Theoretikerinnen „Male gaze“ genannt haben. Das heißt, in diesen Filmen und Serien sehen wir die Welt aus einer weißen, heterosexuellen, männlichen Perspektive.

In diesem Workshop wollen wir euch einladen, gemeinsam darüber nachzudenken, was das bedeutet. Welchen Einfluss hat diese Perspektive auf die Geschichten, die erzählt werden? Wie können wir diese Perspektive erkennen? Welche Alternativen sind möglich?

Das Ziel des Workshops ist es, auf partizipative Weise eine erste Karte zu erstellen, um zu erkennen, welche Elemente notwendig sind, um Geschichten aus einer reflektierten und bewussten Perspektive zu erzählen.

Alexis Rodríguez Suárez (er) hat in Mexiko Kulturanthropologie studiert und in Katalonien, Spanien promovierte er in Urban Anthropology mit Schwerpunkt auf Youth Studies und Migrationsforschung. Seit 2008 arbeitet er an interdisziplinären handlungsorientierten Forschungsprojekten. Er Leitet kunst-, medienpädagogische und Community-Projekte, Schwerpunkt transkulturelle und queerfeministische Intersektionalle Community und Filmprojekte sowie Filmvermittlung.

Meldet euch an unter folgender E-Mail Adresse: info@schwulenreferat-dortmund.de, Betreff „Workshop: Male Gaze“. Falls möglich nutzt eure TU-Email-Adresse. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt.

Mit der Anmeldung nimmst du unsere Teilnahmebedingungen an. Du findest diese hier: https://asta-dortmund.de/2021/02/08/teilnahmebedingungen/

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