Technikverleih

Der Technikverleih ist für Studierende der TU,

  • die kurzfristig einen Ersatz benötigen, während sie sich neue Hardware anschaffen
  • die über längeren Zeitraum Geld sparen müssen um sich einen neuen PC kaufen zu können
  • die nur für eine kurze Zeit ein Headset oder eine Webcam brauchen und sich diese dafür nicht direkt anschaffen möchten.

Der Verleih ist für Studierende in Notlagen gedacht und wir haben aktuell nur wenige Geräte zur Verfügung. Solltest du also genügend Ressourcen (z.B. Geld) haben, um selbst die Anschaffung zu tätigen, bitten wir dich, unseren Verleih nicht zu nutzen! Dann können wir mehr Studierenden helfen, die die Ausleihe benötigen, um ihr Studium fortzusetzen.

Um dieses Ziel zu erreichen haben wir zwei Ausleihformate:

reguläre LeihgabeHärtefall-Leihgabe
Dauermax. 2 Monatemax. 6 Monate
Was sollte ich nehmen?Dein Laptop/Headset/Webcam ist kaputt gegangen und…
… du brauchst kurzfristig ganz dringend Ersatz.
… du brauchst 1-2 Monate, um für Ersatz zu sparen.
… du brauchst ein bisschen Zeit, um ein gutes Angebot zu finden.

Du brauchst ein Headset/Webcam für wenige Meetings und willst dir dafür kein eigenes anschaffen.
Dein Laptop/Headset/Webcam ist kaputt gegangen und…
… du brauchst kurzfristig ganz dringend Ersatz.
… du brauchst länger als 2 Monate Zeit, um für Ersatz zu sparen.

Du hast keinen Laptop/Headset/Webcam und brauchst dringend einen für die Uni.
Was brauchen wir von dir?– Online-Antrag mit hochgeladener Studienbescheinigung (für Name, Matrikelnummer, Studiengang & Semester)

– gewünschter Ausleihstart und Ausleihende

– schriftliche Begründung

-> online-Antrag und Studienbescheinigung
hochladen
– Studienbescheinigung (für Name, Matrikelnummer, Studiengang & Semester)

– gewünschter Ausleihstart und Ausleihende

– schriftliche Begründung: Wieso Härtefall?

– Angenommener Härtefallantrag
ODER
– 3 Monate Kontoauszüge

– Nachweise über deine Wohnkosten, Krankenkasse und ggf. Kinder

– Prüfung der Annahme nach den aktuellen Richtlinien für den Härtefall. Näheres gibt es hier.

-> online-Antrag, Studienbescheinigung und weitere Dokumente hochladen

In besonderen und begründeten Fällen kann die Ausleihe um die Hälfte der Ausleihzeit (also um 1 oder 3 Monate) verlängert werden. Kontaktiert uns dazu bitte. Die Verlängerung können wir leider nur ermöglichen, wenn wir genügend Geräte zur Verfügung haben und keine Studierenden auf der Warteliste stehen.


Ausleihverfahren

Die Ausleihe funktioniert so:

  1. Antragsstellung und Überprüfung
    Du stellst online einen Antrag (siehe Antragsformular unter dem Punkt Dokumente). Dieser wird vom Team Soziales geprüft und entweder angenommen oder abgelehnt. Darüber bekommst du innerhalb von max. 2 Wochen eine Rückmeldung.
  2. Vertragsabschluss
    Wenn dein Antrag angenommen wird, wird die Ausleihe im AStA durchgeführt. Du musst einen Ausleihvertrag (siehe unten Punkt Dokumente) und eine Empfangsbestätigung unterschreiben. Bringe dafür deine aktuelle Studienbescheinigung mit einem gültigen Ausweisdokument zur Personenprüfung mit. Nach Abschluss des Vertrages bekommst du das/die Gerät/e.
  3. Rückgabe des Gerätes/ der Geräte
    Mit der Rückgabe und Bestätigung der Rückgabe endet das Vertragsverhältnis und damit die Ausleihe. Dafür treffen wir uns erneut im AStA. Bei jeglichen Fragen nutze bitte das Kontaktformular unter dem Punkt Probleme und Fragen.

Der Vertrag

Um die Ausleihe durchzuführen, muss einiges geregelt werden, um euch die Sicherheit zu geben, für wie lange und welchen Konditionen ihr die Geräte bekommt. Aus diesem Grund wird ein Vertrag zwischen uns abgeschlossen. Dabei gehen beide Parteien Verpflichtungen ein, die im Folgenden von uns kurz zusammengefasst wurden.
Die Zusammenfassung ersetzt nicht ein aufmerksames Durchlesen des Vertrages!

Verpflichtungen des AStA:

  • kostenlose Bereitstellung eines funktionierenden Leihobjektes
  • Leihgabe für den festgesetzten Zeitraum

Verpflichtungen von dir:

  • pünktliche Rückgabe des Gerätes im Ausleihzustand
  • Haftungsübernahme während der Leihdauer
  • Kostenübernahme bei Verlust oder Beschädigung
  • keine Weitergabe an Dritte
  • keine Ausleihkosten
  • sofort Bescheid geben, falls etwas nicht funktioniert!
  • Bei jeglichen Fragen und Problemen das Kontaktformular unter dem Punkt Probleme und Fragen nutzen.

How-to-use

Laptop
Der Laptop kommt mit Windows 10 vorinstalliert. Du kannst gerne andere Betriebssysteme installieren, wenn du möchtest. Alle weiteren Programme, die du benötigst musst du selber installieren und ggf. bezahlen. In vielen Fällen hat die Universität und haben die Fakultäten Kooperationsverträge für Programme abgeschlossen, die du in deinem Studium benötigst. Die Angebote von der Universität findest du hier:
https://service.tu-dortmund.de/group/intra/software
Darunter befindet sich Office365 für 5 Geräte mit dem Gesamtpreis 4,99€ pro Jahr oder Citavi, welches Kostenlos ist.
Alternativ gibt es für die meisten kommerziellen Produkte auch freeware Optionen, zum Beispiel das Officeprogramm Libreoffice: https://de.libreoffice.org/

Wenn das Gerät am Ende der Ausleihdauer zurückgegeben ist, werden wir alle Daten von dem Gerät löschen und den PC auf Werkzustand zurücksetzen, bevor wir es erneut verleihen.

Während der Nutzungsdauer darf das Gerät nicht aufgeschraubt werden.
Falls es notwendig erscheint, unbedingt uns vorher kontaktieren!

Headset
Das Headset ist ab Windows 10 ein Plug and Play. Das bedeutet, der Treiber sollte schon vorinstalliert sein. Bei älteren Windowsversionen und bei anderen Betriebssystemen, recherchiert erst selbst und bei Problemen könnt ihr uns fragen.

Webcam
Auch die Webcam muss nur eingesteckt werden und sollte ab Windows 10 direkt erkannt werden und benutzbar sein. Bei Problemen oder anderen Betriebssystemen, recherchiert erst selbst und bei Probleme könnt ihr uns fragen.


Dokumente


Antragsformular








    reguläre LeihgabeHärtefall Leihgabe


    LaptopHeadsetWebcam






    Bei größeren Dateien könnt ihr sie einfach bei einem Cloud-Dienst z.B. https://sciebo.de hochladen und den Link eurem Text beifügen.

    Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der Angaben und beantrage das/die Gerät/e (Pflichtfeld)


    ja


    Probleme und Fragen

    Sollte die Hardware kaputt oder beschädigt sein, melde dich direkt bei uns!

    Solltet ihr technische Probleme haben, die Geräte länger nutzen wollen oder sonstige Fragen haben, wendet euch sehr gerne und immer an uns! Nutzt dafür das untere Kontaktformular oder schreibt uns direkt eine Mail an technikverleih@asta.tu-dortmund.de

    Wir versuchen alle Anfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten, das kann aber leider manchmal einige Tage dauern.








      Bei größeren Dateien könnt ihr sie einfach bei einem Cloud-Dienst z.B. https://sciebo.de hochladen und den Link eurem Text beifügen.


      ja

      Wenn es wirklich dringend ist, erreicht ihr uns auch telefonisch unter: +49 (0)231 / 755 – 2584
      Unserer Sekretär setzt sich dann mit uns in Verbindung.

      Waschmaschine und Trockner

      Um Euch mehr Möglichkeiten zu bieten, könnt ihr die Waschmaschine und den Trockner im AStA gegen eine kleine Gebühr benutzen:

      • Täglich montags bis freitags. Bitte beachtet, dass ihr zwischen 10:00 – 13:00 Uhr die Maschine angemacht und eure fertigen Sachen bis spätestens 16:00 Uhr abgeholt haben müsst!
      • Gebucht wird immer der volle Tag und frühestens 7 Tage im Voraus.
      • Täglich kann die Waschmaschine/ der Trockner immer nur von einer Person gebucht werden.
      • Wegen der Rückverfolgbarkeit können diesen Service vorerst nur TU Studierenden anbieten. Daher
        bitten wir euch, den Termin mit eurer Uni-Mailadresse zu buchen. Ihr erhaltet eine automatische Terminbestätigung. Solltet ihr keine Uni-Mailadresse verwendet haben, werden wir den Termin stornieren!
      • Wenn ihr trotzdem ohne Termin erscheint, müssen wir euch wieder wegschicken. Macht also bitte einen Termin aus, um nicht umsonst zur Uni zu fahren!
      • Bitte meldet euch ab, wenn ihr doch nicht kommt, dann können wir den Termin wieder freigeben.

      Waschmaschine und Trockner (1 Platz pro Tag)

      • Waschen: 1 €
      • Trocknen: 1 €
      • Waschmittel: 0,50 €

      Der AStA macht vom 23.12.2024 bis zum 03.01.2025 Winterpause. In der Zeit bleibt der AStA geschlossen und es gibt keine Dienste. Somit sind in dieser Zeit die Nutzung der Waschmaschine/ des Trockners NICHT möglich!

      Sicherheits-Code:
      security code
      Bitte geben Sie den Sicherheitscode ein:

      Terminauswahl bestätigen/ Confirm appointment selection

      Der AStA macht vom 23.12.2024 bis zum 03.01.2025 Winterpause. In der Zeit bleibt der AStA geschlossen und es gibt keine Dienste. Somit sind in dieser Zeit die Nutzung der Waschmaschine/ des Trockners NICHT möglich!

      Härtefallausgleich

      Abgabe über das Eingabeportal !!!

      Nur in Absprache ausgedruckt zwischen 10-13 Uhr im AStA Büro.

      ACHTUNG: Die Beiträge bitte erst zahlen, wenn Dein Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

      Bitte diesen Text unbedingt vor dem ausfüllen des Antrags lesen!

      Wenn ihr euch das Semesterticket und den Studierendenschaftsbeitrag überhaupt nicht leisten könnt, dann…

      …gibt es den sogenannten Härtefallausgleich. Besonders bedürftigen Studierenden kann der Beitrag in sozialen Härtefällen erlassen werden. Anträge auf Härtefallausgleich können online beim AStA gestellt werden. Solltet ihr also durch die finanzielle Belastung des in den Sozialbeiträgen erhobenen Beitrags für das SemesterTicket NRW und den Studierendenschaftsbeitrag finanzielle Probleme existenzieller Art bekommen, könnt ihr für das Wintersemester 2024/2025 beim AStA einen Antrag auf Härtefallausgleich stellen. Bitte bedenkt, dass es unterschiedliche Fristen gibt, abhängig von der Art der Einschreibung (Rückmeldung oder Neueinschreibung).

      Die Antragsfrist bei Rückmeldung endet am Freitag, den 26.07.2024, 12:00 Uhr. Es zählt der Eingang des Antrages mit den vollständigen Unterlagen im Postfach haertefaelle@asta.tu-dortmund.de, über das Abgabe Portal oder händisch eingereicht im AStA Büro. Für Ersteinschreibungen siehe Tabelle unten.

      Um einen reibungslosen Ablauf der Bewerbung zu gewährleisten, ist die Angabe bzw. Abgabe über eure TU-E-Mail-Adresse erforderlich.

      In den darauf folgenden Wochen wird dann die Bedürftigkeit der*des Antragstellenden überprüft, und bei Gewährung der Anteil für das Ticket und die Studierendenschaft am Semesterbeitrag für euch an das Studierendensekretariat überwiesen. Ihr erhaltet in jedem Fall eine Benachrichtigung per E-Mail, ob euer Antrag bewilligt wurde, oder nicht.

      Bitte überweist erst nach Erhalt unserer E-Mail den dort genannten Betrag an das Studierendensekretariat. Solltet ihr vor Erhalt unserer Mail bereits an das Studierendensekretariat Teilbeträge überweisen, so könntet ihr eure Rückmeldung stark verzögern und so u.U. das Semesterticket verspätet erhalten.

      Solltet ihr auch nach dem 11.08.2024 keine E-Mail bei euch im Postfach haben, so meldet euch bitte umgehend telefonisch oder per Mail bei uns im AStA. Bitte nicht vorher!

      Bitte denkt daran, dass die 110,- € für das Studierendenwerk von uns in keinem Fall übernommen werden!

      Den noch offenen Betrag (110,- € bei Bewilligung bzw. den gesamten Betrag bei Ablehnung) müsst ihr bis spätestens zum Ende der Zahlungsfrist (23.08.2024) an das Studierendensekretariat überwiesen haben. I.d.R. bleiben euch zwei Wochen dafür.

      Bitte beachtet, dass der Härtefallausgleich für bedürftige Studierende gedacht ist!

      Für alle, die es genau wissen wollen gibt es hier die aktuellen Richtlinien für den Härtefallausgleich.

      Wer das Formular nicht online einreichen kann, muss eine E-Mail mit seiner Begründung an haertefaelle@asta.tu-dortmund.de schicken, damit eine Alternative gefunden werden kann.

      Für Rückfragen ist das Service-Büro telefonisch 10 Uhr bis 13 Uhr 0231 755 2584 und per email haertefaelle@asta.tu-dortmund.de zu erreichen.

      Fristen siehe Tabelle

      RückmeldungErsteinschreibungHochschulwechsel
      Beginn:
      Antragseinreichung
      Erhalt der ZahlungsaufforderungErhalt der Zahlungsaufforderung
      Ende:
      Antragseinreichung
      26.07.2024
      12:00 Uhr
      04.09.2024
      12:00 Uhr
      bzw. sieben Kalendertage
      nach Erhalt der
      Zahlungsaufforderung.
      Es gilt die für den
      Studierenden günstigere Frist.
      sieben Kalendertage
      nach Erhalt der
      Zahlungsaufforderung
      E-Mail vom AStA
      zum zu zahlenden
      Semesterbeitrag
      11.08.202418.09.2024
      bzw. schnellst möglich
      schnellst möglich
      Ende:
      Zahlungsfrist
      der TU
      23.08.2024siehe Studierendensekretariatsiehe Studierendensekretariat

      Alle Angaben ohne Gewähr.


      Folgende Dateiformate werden akzeptiert: pdf, png, jpg, jpeg

      Jede Datei darf maximal 5 MB groß sein. Bei größeren Dateien könnt ihr sie einfach bei einem Cloud-Dienst z.B. https://sciebo.de hochladen und den Link eurem Text beifügen. Maximal 10 Dateien sind erlaubt!

      Das Antragsformular findet ihr am Ende des How-To-Härtefall Textes!

      Wenn ihr bei der Nutzung des Formulars im Safari Browser Probleme habt, nutzt bitte Firefox oder Chrome!

        Falls du nach dem Versenden nicht innerhalb von 5 Minuten eine Kopie deiner Nachricht an die von dir angegebene Emailadresse erhälst (schaue bitte auch im SPAM-Ordner nach), solltest du die Nachricht nochmal versenden oder schreibe eine Mail direkt an haertefaelle@asta.tu-dortmund.de.

        Material- und Raumverleih

        Der AStA bietet den Fachschaften, AGs und Gremien der Studierendenschaft der TU Dortmund eine Vielzahl von Materialien und Räumen zur Ausleihe an.

        Die Materialien und Räume sind ausschließlich online reservierbar. Zur besseren Planung der Ausleihe, sollte eine Reservierung mindestens eine Woche im Voraus erfolgen. Bei Rückfragen zum Materialverleih steht unser Kulturteam gerne zur Verfügung. Eine Übersicht zum zu hinterlegenden Pfand ist in der jeweiligen Beschreibung zu finden.

        Wir bitten um Verständnis, dass Ausleihen nicht extern oder an Privatpersonen erfolgen können.

        Hier gelangt ihr zum Buchungssystem

        Litfaßsäulen und Plakatieren

        Die Verwaltung der Litfaßsäulen am Campus wurden dem AStA von der TU Dortmund übertragen. Daher ist das Plakatieren nur nach Genehmigung des AStA zulässig. Anfragen von Organisationen und insbesondere Firmen ohne Zusammenhang mit der Studierendenschaft werden grundsätzlich nicht genehmigt. Nicht genehmigte Plakate werden gegen Gebühr wieder entfernt!

        Die Buchung der Litfaßsäulen ist ebenfalls über das Buchungssystem möglich: https://buchungssystem.asta-dortmund.de/

        Bei Fragen wendet euch bitte an: vorsitz@asta.tu-dortmund.de

        Werben auf den Litfaßsäulen

        1. Die Litfaßsäulen können alle Studentischen AGen, Autonomen Referate und Fachschaften im Buchungssystem selbst buchen.
        2. Buchungen der Litfaßsäulen sollen nicht länger als eine Woche sein, damit alle die Möglichkeit haben die Litfaßsäulen mit zu nutzen. Falls man kurz vor der Veranstaltung merkt, dass die Woche vor oder nach der bisher gebuchten Zeit noch frei ist, kann man sich gerne immer mit dem Kulturreferat des AStA noch mal persönlich in Verbindung setzen.
        3. Bitte schaut im Buchungssystem nach, wer gerade noch einen Slot auf dem Buchungssystem gebucht hat und überklebt diese nicht.
        4. Die Litfaßsäulen und ihre Slots wie sie im Buchungssystem stehen, sind so gedacht, dass es auf den Litfaßsäulen drei Slots gibt. Dies heißt aber nicht, dass oben der Slot 1 ist, in der Mitte der Slot 2 und unten der Slot 3. Sondern, dass man einfach einen freien Slot auf den Litfaßsäulen bucht. Daher nehmt bitte Rücksicht darauf, wenn andere Veranstaltungen hängen, welche noch nicht gelaufen sind und auch im Buchungssystem reserviert sind, diese nicht zu überkleben.
        5. Nehmt Rücksicht aufeinander und seid gerecht.

        Werben im Studierendenwerk: Informationen für die Studierendenschaft

        1. Da Flyer zu technischen Problemen der Spülmaschine führt, gestatten wir nun nicht mehr, Flyer auf die Tische in der Hauptmensa zu legen. Hierfür stehen ab sofort hinter den Kassen in der Hauptmensa Flyerständer zur Verfügung. Um diese zu nutzen und dort Flyer auslegen zu können, ist eine Genehmigung durch den Bereich Hochschulgastronomie notwendig. Bitte richtet eure Anfrage an promotion@stwdo.de. Der jeweilige Flyer ist der E-Mail beizufügen. Wir bitten euch die ausgelegten Exemplare direkt nach Ablauf der Veranstaltung bzw. nach einer Woche zu entfernen.
        2. Ebenso besteht weiterhin die Möglichkeit, Werbeanzeigen, mit Bezug zum Studium oder den Studienalltag, kostenfrei auf den Monitoren anzeigen zu lassen. Bitte sendet hierfür die Anzeige an kultur@asta.tu-dortmund. Das Team wird dann eure Anzeige kurz überprüfen ob ihr auch von einer AG, einer Fachschaft oder eines Autonomen Referates seid und dann die Werbung weiterleiten. Anzeigen, die bis Mittwoch dann beim Studierenden Werk eingehen, können in der folgenden Woche veröffentlicht werden. Die technischen Daten hierfür sind:
          Größe: Full-HD, 1920×1080 Pixel
          Dateiformat: jpg, png oder gif
          Farbe: RGB-Modus
        3. Weiterhin stehen die Promotion-Stände kostenfrei für die o.g. Zwecke zur Verfügung. Die Promotion-Stände können jeweils montags bis donnerstags von 7:30 – 17:15 Uhr und freitags von 7:30 -16:15 gebucht werden. Eine Reservierung sollte mindestens 4 Wochen im Voraus stattfinden und drei aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten. Anfragen zur Reservierung der Promotion-Stände sind an promotion@stwdo.de zu richten. Teilt uns hierzu bitte den konkreten Inhalt mit und sendet uns ggf. ein Ansichtsexemplar der Werbematerialien zu.

        Werben im AStA Büro

        Im AStA Büro haben wir eine Monitor im Eingangsbereich für Werbeanzeigen. Dort könnt ihr eure Anzeige laufen lassen. Plakate aus Papier hängen wir nicht mehr auf. Das Format ist ein 4K MP4 mit den Maßen 5461*3072 Pixel. Anzeigen, die kein Bewegtbild enthalten, könnt ihr uns auch als PDF oder PNG schicken. Anzeigen für den AStA Monitor bitte an presse@asta.tu-dortmund.de

        Fahrradwerkstatt


        Die Fahrradselbsthilfewerkstatt des AStA bietet allen Studierenden und Hochschulangehörigen die Möglichkeit, ihre Fahrräder selbst zu reparieren. Das Angebot richtet sich an diejenigen, die sich zutrauen, selbst an ihrem Rad zu arbeiten, bei denen es jedoch aus Mangel an geeigneten Räumlichkeiten und Werkzeug scheitert. Auch wer sich bisher nie für die Funktionsweise der Kettenschaltung oder der Lichtanlage interessiert hat, ist bei uns richtig: Bei Bedarf unterstützen wir Euch bei der Reparatur. Ihr könnt Euch also schon mal trauen, an dieser oder jener Schraube zu drehen, ohne befürchten zu müssen, dass das Rad nachher gar nicht mehr funktioniert!

        Die Fahrradselbsthilfewerkstatt befindet sich im Haus Dörstelmann am Campus Süd. Vom Hörsaalgebäude I bzw. der Archeteria aus erreicht Ihr die Fahrradwerkstatt, indem Ihr am gläsernern Rudolf-Chaudoire-Pavillion auf die Baroper Straße zugeht und dort rechts abbiegt. Nach einigen Metern ist auf der linken Seite die Einfahrt 43, der ihr bis zum Ende
        des Parkplatzes folgt. Dort steht das Haus Dörstelmann. Der Eingang zur Fahrradwerkstatt befindet sich auf der rechten Seite.
        Von der Baroper Straße 322 aus: Einfahrt 43 am Campus Süd

        Mail: fahrrad@asta.tu-dortmund.de
        Instagram: https://www.instagram.com/recycle_asta_dortmund/

        Öffnungszeiten:

        April – Oktober (01.04. – 31.10.)November – März (01.11. – 31.03.)
        Montag14:00 – 18:00 Uhr14:00 – 18:00 Uhr
        Dienstag12:00 – 16:00 Uhrgeschlossen
        Mittwochgeschlossengeschlossen
        Donnerstag13:00 – 17:00 Uhr13:00 – 17:00 Uhr
        Freitaggeschlossengeschlossen
        Samstaggeschlossengeschlossen
        Sonntaggeschlossengeschlossen

        Beglaubigungen

        Studierende der TU Dortmund können im AStA kostenlos Kopien von eigenen, studienrelevanten Dokumenten beglaubigen lassen. Hierzu zählen beispielsweise Zeugnisse, Leistungsnachweise und Notenübersichten. Neben den Orginalen sollten auch die Kopien zur Beglaubigung bereits mitgebracht werden.

        Beglaubigungen werden Montags bis Freitags nur mit Termin im AStA ausgestellt. Einen Termin könnt ihr hier buchen.
        Beglaubigungen erfolgen

        • in der Vorlesungszeit: Montags bis Freitags von 10:15 bis 13:45 Uhr!
        • in der Vorlesungsfreien Zeit: Montags bis Freitags von 10:15 bis 12:45 Uhr!

        Bitte bringt eure Dokumente schon in Kopie mit (die Original Dokumente aber natürlich auch).

        Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, muss eine amtliche Übersetzung vorliegen.

        Nicht beglaubigt werden Personenstandsdokumente wie Ausweise, Visa, Geburts- oder Heiratsurkunden!

        Dieses Angebot steht ausschließlich Studierenden der TU Dortmund zur Verfügung.


        NEU: Beglaubigung aller Dokumente Mittwochs von 11:00-13:00 Uhr

        Beglaubigung aller Dokumente fällt am Mittwoch den 11.12.2024 aus!

        Ab jetzt könnt ihr alle Dokumente, auch Ausweise, Visa, Geburts- oder Heiratsurkunden bei uns Mittwochs von 11:00-13:00 Uhr beglaubigen lassen.

        Bitte bringt eure Dokumente schon in Kopie mit und das Original Dokument zum Abgleich natürlich auch.

        Keine Terminabsprache erforderlich!

        Hilfsfonds

        Sprechstunde:
        Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr
        AStA-Finanzraum (EF 50 Raum 0.441)

        Telefonischer Kontakt:
        Montag: 8:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
        Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
        Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr
        Donnerstag: 8:00 – 11:30 Uhr
        Freitag: nicht erreichbar
        Tel.: +49 231-755-5892
        Mail: hilfe@asta.tu-dortmund.de

        Hilfsfonds für finanzielle Notlagen

        Das Studierendenparlament der TU Dortmund hat einen Hilfsfonds eingerichtet, aus welchem Darlehen an Studierende vergeben werden können. Über die Vergabe entscheidet der Hilfsfondsausschuss, der jährlich im Studierendenparlament gewählt wird.

        Um eine kurzfristige, unverschuldete Notlage zu überbrücken, können Studierende der TU Dortmund ein zinsloses Darlehen von bis zu maximal 2.000 Euro erhalten. Wir helfen dir deine dringendsten Rechnungen, z.B. den nächsten Semesterbeitrag, deine Miete, Krankenversicherung zu begleichen.

        Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen

        • Pass/Personalausweis (beide Seiten + eventuell Arbeitserlaubnis/Aufenthaltsgenehmigung)
        • Studienbescheinigung (oder vorläufige Immatrikulationsbescheinigung)
        • Bescheinigung über Prüfungsanmeldungen und/oder Notenspiegel aus dem BOSS-System
        • Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten vorlegen (Sparkonto, Kreditkarte, PayPal, Klarna, etc.)
        • Mietvertrag oder -bescheinigung (falls nicht aus Kontoauszügen ersichtlich)
        • Krankenversicherungsbescheinigung (falls nicht aus Kontoauszügen ersichtlich)
        • ggf. Arbeitsvertrag oder früherer Arbeitsvertrag
        • ggf. Mahnungen über Zahlungsverzug

        Bei unvollständigen Unterlagen kann leider kein Darlehen vergeben werden.

        Ablauf zur Aufnahme eines Darlehens

        1. Der Antrag und die benötigten Unterlagen sollten in der Regel per Mail bei uns (hilfe@asta.tu-dortmund.de) eingereicht werden. Du kannst die Dokumente aber auch ausgedruckt bei uns im Büro vorbeibringen.
        2. Über die Gewährung eines Darlehens entscheidet der Hilfsfonds-Ausschuss auf einer Sitzung, die in der Regel innerhalb der nächsten zwei Wochen stattfindet.
        3. Wird das Darlehen vom Ausschuss vorläufig genehmigt, wird der Vertrag erstellt.
        4. Nach Vertragserstellung muss dieser auch vom Vorsitz und der Finanzreferentin des AStA genehmigt werden.
        5. Anschließend wirst du von uns per Briefpost informiert, ob das Darlehen endgültig genehmigt wurde.

        Zwischen der Antragsstellung bis zur Überweisung des Darlehens können ca. 3 Wochen vergehen.
        Bitte plane dies bei der Antragsstellung mit ein.

        Rückzahlung

        Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die erste Rückzahlungsrate spätestens 6 Monate nach Erhalt des Darlehens gezahlt werden muss. Die Rückzahlung ist jederzeit mög­lich und kann in Raten von mindestens 50€ zurückgezahlt werden.

        Da es sich um die Gelder der Studierendenschaft handelt, ist es wichtig, dass die Rückzahlungen rechtzeitig und in Höhe der vereinbarten Summe erfolgen. Dieser Pflicht nicht nachzukommen kann sehr schnell Anwaltskosten und Gebühren für Gerichtsvollzieher für dich nach sich ziehen.

        Stundungsantrag

        Solltest du Schwierigkeiten mit der Rückzahlung haben, kann ein Stundungsantrag gestellt werden, um die Rückzahlung zu pausieren.
        WICHTIG: Auch hier müssen Nachweise in Form von Kontoauszügen der letzten 3 Monate eingereicht werden.


        Anonymes Feedback: https://asta-dortmund.de/feedback-beratung/