ASTA GOES KLAUSURTAGUNG

AStA GOES KLAUSURTAGUNG 2022

Wir sind als gesammeltes Team auf Klausurtagung bis zum 27.08., weshalb der AStA Donnerstag und Freitag geschlossen ist. 

Falls ihr uns trotzdem erreichen wollt, schreibt doch eine Email an die jeweiligen Referate oder Beratungen, wir melden uns dann ab nächster Woche wieder bei euch. 

Alle Infos findet ihr unter www.asta-dortmund.de

Schöne(s) Woche(nende)! 

DEIN CAMPUS SOMMER: FOTO-WETTBEWERB

Kennt ihr schon unseren Instagram-Account? Da läuft grade ein Foto-Wettbewerb bei dem es sich lohnt vorbeizuschauen:

Schaut vorbei: https://www.instagram.com/astatudortmund/

WAS?

Die schönsten Fotos des TU Dortmund Campus im Sommer, egal welche Ecke des Campus!

WOHIN?

Postet die Bilder mit bei Instagram, tagt uns und nutzt den Hashtag #tucampussommer um teilzunehmen! 

UND DANN? 

Hauen wir die Bilder in unsere Highlight-Story, wer euer Bild mag, soll auf eurem Post ein like hinterlassen und wer am Ende die meisten Likes hat, gewinnt eine kleine Sommer-Versüßung. 

WANN? 

Ab heute, den 18.08.2022, bis zum 15.09.2022

ZEIGT HER EURE BILDER UND LASST UNS DEN CAMPUS-SOMMER ZELEBRIEREN! 

NIMM DEINE FREUNDE MIT DURCH NRW

Auch wenn wir als Studis sowieso schon durch NRW fahren dürfen, können wir im September und Oktober noch unsere Freunde und Familie einpacken! 

Hier die Infos von mobil.nrw:

Landesweit freie Fahrt im Nahverkehr: Im September und Oktober sind viele Abo- Tickets des AVV, VRR, VRS, WestfalenTarifs oder NRW- Tarifs in ganz NRW gültig. Die Aktion gilt an allen Wochenenden, Feiertagen und in den Herbstferien. Weiterer Pluspunkt: Die kostenlose Mitnahme von Personen und Fahrrädern ist an den Aktionstagen inklusive. Wer nach dem 9- Euro-Ticket nun überlegt, ein Abo abzuschließen, profitiert ebenfalls von der Aktion.

Der Aktionszeitraum: An diesen Tagen gilt die Abo-Aktion

Die Abo-Aktion im NRW-Nahverkehr findet direkt im Anschluss an die 9-Euro-Ticket-Aktion statt: Im September und im Oktober 2022 fährst du an den folgenden Tagen mit deinem Abo-Ticket ohne zusätzliche Kosten durch ganz NRW:

  • an allen Wochenenden im Aktionszeitraum, jeweils von samstags, 3 Uhr, bis montags, 3 Uhr (3./4. September, 10./11. September, 17./18. September, 24./25. September, 1./2. Oktober, 15./16. Oktober, 22./23. Oktober und 29./30. Oktober)
  • am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • während der gesamten Herbstferien in NRW (4. bis 14. Oktober)

Unabhängig davon, ob eigentlich eine Mitnahmeregelung besteht oder nicht, gilt an den Aktionstagen folgendes: Pro Ticket dürfen inklusive Ticketinhaber*in …

  • zwei Personen (Erw./Kind) und bis zu drei Kinder (6 bis 14 Jahre) oder
  • zwei Personen (Erw./Kind) und bis zu zwei Fahrräder

kostenlos fahren. Diese Mitnahmeregelungen gelten für den gesamten Geltungsbereich der Abo- Aktion, also auch auf den ausgewählten Strecken außerhalb NRWs.

MEHR INFOS:

https://www.mobil.nrw/service/mit-dem-abo-ticket-nrw-weit-mobil

Mitarbeiter*in für unsere Fahrradwerkstatt gesucht

Deine Aufgaben: 

  • Hilfestellung leisten bei der Reparatur von Fahrrädern 
  • Einkauf und Pflege der Werkstatt-Materialien 
  • Betreuung der Öffentlichkeitsarbeit der Fahrradwerkstatt 


Das solltest du idealerweise mitbringen: 

  • Erfahrung mit dem Reparieren von Fahrrädern 
  • handwerkliches Geschick Kontaktfreudigkeit und Freundlichkeit
  • Eine hohe Motivation 

Die Bezahlung als Mitarbeiter*in des Allgemeinen Studierendenausschusses der TU Dortmund ist an die Entgeltgruppe 2 des TV-L angelehnt. Derzeit sind dies 13,91 € pro Stunde. Die Stelle ist unbefristet. Die Arbeitszeit umfasst in dem Monaten April bis Oktober acht Stunden/Woche, in den Monaten November bis März vier Stunden/Woche. 

Die Bewerbung sollte ein paar Worte zu deiner Person, sowie deiner Qualifikation enthalten. Sende deine Unterlagen bis zum 08.08.2022 inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer an unsere Geschäftsführerin Lisa per Mail an lmauve@asta.tu-dortmund.de 

BEWERBUNGSSCHLUSS: 24.08.2022

* Menschen mit Behinderung, PoC oder Migrationsgeschichte werden bei gleicher persönlicher und fachlicher Eignung bei der Einstellung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt. 

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