Warnhinweis: Übergriffige Vorfälle auf dem Cam­pus

**English version below

Wir zitieren die News der TU Dortmund:

„In den ver­gang­enen Tagen ist es zu zwei übergriffigen Vorfällen auf dem Cam­pus der TU Dort­mund gekommen: Zwei Frauen wurden jeweils von einer männlichen Person angesprochen und zum Mitkommen aufgefordert. Die TU Dort­mund hat die Bestreifung des Cam­pus durch einen externen Sicherheitsdienst ver­stärkt. Zusätzlich achten die Hausmeister*innen ver­stärkt auf verdächtige Per­so­nen. Die Polizei ist informiert und bestreift das Gelände vermehrt. Die TU Dort­mund bittet alle Mitglieder sowie Besucher*innen, aufmerksam zu sein und im Notfall die Polizei (110) sowie im Verdachtsfall die Leitwarte (0231/755-3333) anzurufen.“

Für mehr Informationen, schaut hier vorbei:

https://www.tu-dortmund.de/universitaet/aktuelles/detail/warnhinweis-uebergriffige-vorfaelle-auf-dem-campus-12097/

Falls es neue Entwicklungen gibt, werden wir euch so schnell es geht informieren. Die Social Media Kanäle der TU Dortmund sind aber auch immer ein guter Anlaufpunkt. 

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ATTENTION! Incidences of harassment on campus! 

We quote the news of TU Dortmund University:

„In the last few days there have been two instances of harassment on campus of TU Dortmund University. Two women were approached by a strange man and were pestered to follow. TU Dortmund University has increased patrols on campus via external security personnel. Additionally, the facility managers will keep an eye on suspicious persons about. The police have also been informed and patrols for the campus area have been increased. TU Dortmund University asks all its members as well as visitors to be aware and in case of emergency to contact the police immediately under 110, as well as contact the Leitwarte (control room) under 0231-755-3333 in case of suspicious behavior.“

For more information, follow the social media accounts of TU Dortmund University, keep checking our accounts and be vigilant! 

More information (in German) can also be found here: 

https://www.tu-dortmund.de/universitaet/aktuelles/detail/warnhinweis-uebergriffige-vorfaelle-auf-dem-campus-12097/

Waschen & Lernen: Jetzt im AStA buchen!

Uns hat die Nachricht erreicht, dass in einigen Wohnheimen aktuell die Waschmaschinen nicht genutzt werden können. Wir haben bei uns in den AStA-Räumlichkeiten Waschmaschine und Trockner bereitstehen 🌊 Natürlich könnt ihr diese auch nutzen, wenn ihr nicht in den betroffenen Wohnheimen wohnt. Bucht dazu einfach den Lernplatz mit Waschmaschine + Trockner auf unserer Interseite: https://asta-dortmund.de/2020/08/20/lernplatz-asta-seminarraum/

  • Waschen: 1€
  • Trocknen: 1€
  • Waschmittel: 0,50€

### english version

We have received the news that in some dormitories the washing machines can currently not be used. We have washing machines and dryers available in our AStA rooms 🌊 Of course you can also use them if you do not live in the affected dorms. Just book the learning space with washing machine + dryer on our website: https://asta-dortmund.de/2020/08/20/lernplatz-asta-seminarraum/

  • Washing: 1€
  • Drying: 1€
  • Detergent: 0,50€

FAQ: Fragen und Antworten zu Online-Prüfungen

Ihr habt Fragen zu Online-Prüfungen? Viele wichtige Infos findet ihr hier. Den Rest haben wir für euch verständlich aufbereitet:

  1. Habe ich immer noch einen Freiversuch? Ja! Wie bisher erhält du pro Prüfungsverfahren einen Freiversuch.
    In dieser Klausurenphase im Sommersemester 2021 gibt es darüber hinaus für schriftliche Klausuren einen weiteren Freiversuch. Dir steht für die Prüfungsphase 2021 folglich ein weiterer Freiversuch zur Verfügung, auch wenn du bereits im vergangene Semester für die selbe Klausur einen genutzt hast! Wichtig: Weiterhin gilt, dass die Prüfung angetreten werden muss (Nicht-Erscheinen generiert keinen Anspruch auf einen Freiversuch).
    Anmerkung: Leider kannst du keine zwei Freiversuche in dieser Klausurenphase nutzen (z.B. Haupttermin & Nachtermin).
  2. Nachteilsausgleich: Das Recht auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen bleibt unberührt.
  3. Darf die Prüfungsform verändert werden?  Die Prüfungsform und -dauer darf geändert werden. Dies bedarf jedoch eines Beschlusses durch den Prüfungsausschuss. Melde dich bei Fragen bei deiner studentischen Vertretung (in der Regel: deine Fachschaft).
  4. Gibt es Fristen für Dozierende zur Bekanntmachung der Prüfungsformalia? Nein. Das Rektorat empfiehlt eine Frist von 10 – 14 Tagen. Solltest du keine Informationen erhalten, versuche mit Prüfenden oder der Fakultät Kontakt aufzunehmen.
  5. Alle Prüfungsanforderungen und -modalitäten müssen schriftlich festgehalten worden sein. Mündliche Klausuranforderungen sind nicht rechtsgültig.
  6. Können Prüfende  von den Studierenden verlangen, sich selbst um ihre technische Ausstattung zu kümmern? Ja. Der Besitz eines Laptops, einer Kamera und eines Mikrofons darf vorausgesetzt werden.
  7. Fehlende Technik zur Teilnahme an der Prüfung: Melde Dich bei fehlender Technik bei den Prüfenden. Es gibt die Option die Klausur auf dem Campus mit entsprechender Technik zu schreiben, jedoch aufgrund von Kapazitätsmangel keinen Anspruch darauf.
  8. Videoüberwachung in Klausuren? Dozierende haben die Möglichkeit, die Klausur über eine Videokonferenz zu beaufsichtigen – nicht aber aufzunehmen! Du darfst dir dabei auch ein individuelles Hintergrundbild einrichten. Sollte der Verdacht auf Täuschung bestehen, kann dies in einer Breakout- Session ohne Hintergrundbild geklärt werden.
  9. Technische Probleme während der Prüfung: Keine Panik! Dokumentiere deinen Ausfall mit Screenshots und Fotos. Bei vielen Prüfungen wird auch eine “Notfallnummer” angegeben.  Der Prüfungsausschuss kann dann Einzelfallentscheidungen für eine Wiederholung der Prüfungsleistung treffen. Dann zählt auch euer Freiversuch.
  10. Dürfen die Dozierenden während der Prüfung auf die Computerbildschirme der Studierenden zugreifen? Nein. Lediglich eine Überwachung per Webcam ist rechtlich gestattet, darüber hinausgehende Überwachungen sind nicht erlaubt, auch keine Aufzeichnungen der Videokonferenzen.
  11. Deine Privatsphäre: Dozierende können einfordern, deinen Raum zu sehen. Dies kann auf deinen Wunsch hin in einer Breakout-Session passieren. Gleiches gilt für den Ausweis. Dabei darfst du zusätzlich alle Informationen abkleben, außer deinen Namen und dein Foto.
  12. Täuschungsversuche: Ob ein Täuschungsversuch vorliegt, entscheidet – wie bei analogen Prüfungen – die Aufsicht. Dozierende sind zur Dokumentation angehalten. Verdachtsfälle müssen aus Datenschutzgründen in einer separaten Breakout-Session geklärt werden! Im Falle einer Täuschung ist der Freiversuch beendet.
  13. Toilettenbesuch: Ein Verbot des Toilettenbesuchs ist nicht grundrechtskonform!

Sollten Prüfungen diesen Grundsätzen widersprechen und ein Gespräch mit den Prüfenden darüber ergebnislos bleiben, melde dich gerne per Mail bei beratungstudium@asta.tu-dortmund.de oder bei hopo@asta.tu-dortmund.de.

Deutschland-Stipendium WiSe 2021/22

**English version below

Ab dem 15. August beginnt die Bewerbungsperiode für das Deutschland-Stipendium, also notiert euch das Datum!

Aber was genau ist das Deutschland-Stipendium? Es ist ein Stipendium, auf welches sich alle ordentlich eingeschriebene Studierende bewerben können. Es ist hierbei unerheblich, ob ihr euer Studium erstmalig im Wintersemester 2021/22 aufnehmt, oder bereits mitten im Studium seid. 

Neben den erbrachten Studienleistungen und dem bisherigen Werdegang, sollen beim Deutsch­land­stipen­dium auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Ver­ant­wor­tung zu übernehmen oder be­son­de­re soziale, familiäre oder per­sön­li­che Umstände berücksichtigt wer­den.

Wer kann sich bewerben?

  • Stu­dien­an­fäng­erin­nen und Stu­dien­an­fän­ger
  • eingeschriebene Stu­die­ren­de
  • aktuelle Sti­pen­di­at­in­nen und Sti­pen­diaten (Weiterförderung)

Wie erfolgt die Be­wer­bung?

  • Die Be­wer­bung erfolgt aus­schließ­lich online (Freigeschaltet vom 15.08  – 15.09.).

Welche Angaben sind in die Bewerbungsmaske einzugeben?

Welche Dokumente sind der Be­wer­bung beizufügen?

Notenauszug der Zentralen Prü­fungs­ver­wal­tung, alternativ: Abiturzeugnis, Zeugnis des ersten Abschlusses (z.B. Bachelorzeugnis).

Weitere Dokumente kön­nen sein:

  • Zeugnis einer vorangegangenen (Hochschul-) Aus­bil­dung)
  • Urkunden zu be­son­de­ren Auszeich­nungen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • Ar­beits- und/oder Prak­tikums­zeug­nisse

Alle weiteren Infos, sowie den Link zum Bewerbungsportal, welches ab dem 15.8. geöffnet wird, findet ihr auch in unserem Linktree bei Instagram oder hier:

www.tu-dortmund.de/dstipbewerbung

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Scholarship-Information for the Deutschland-Stipendium

Starting August 15th, the application period for this funding period of the Deutschland-Stipendium will begin, so note down the date!

But what exactly is the Deutschland-Stipendium? It’s a scholarship for students studying full-time at a German University like the TU Dortmund University. For this scholarship it does not matter whether you are already enrolled at the TU or pick up your studies starting this Wintersemester. 

Next to your academic performance and personal history and career so far, the Deutschland-Stipendium wants to focus on things like civic engagement, taking on responsibilities as well as individual, personal circumstances. 

Who can apply?

  • Beginners/Beginning students
  • Enrolled students
  • Current scholarship holders (further funding)

How to apply?

  • You apply via an online application platform (activated from 15th of August until 15th of September)

Which in­for­mation should be entered into the application form?

  • Personal in­for­mation (address, etc.)
  • Previous experience
  • Academic achievement (current transcript of records through the examination office)
  • Letter of motivation

Which documents need to be attached to the application?

Current transcript of records of the central examination office, Alternatively: Abitur certificate, certificate of the first degree (for example Bachelor’s degree).

Other documents may be:

  • Certificate of previous uni­ver­si­ty studies or apprenticeship
  • Certificates for special awards or honorary activities
  • Reference of employments or internships

All further information and the link to the application portal, which will open August 15th, can be found in the link tree on our Instagram-Profile or here:

www.tu-dortmund.de/dstipbewerbung

Beratungen im Sommerurlaub

Manche Beratungen des AStA haben in den folgenden Wochen Urlaub. Das heißt, Anfragen und Emails werden vorerst nicht bearbeitet. Nach dem Urlaub kann es einige Tage dauern, bis ihr eine Antwort bekommt, da natürlich alles aufgearbeitet werden muss. Vielen Dank für euer Verständnis.

FOLGENDE BERATUNGEN SIND IM URLAUB:

  • Hilfsfond-Beratung
    • 02. August bis 19. August
  • Beratung für Internationale Studierende
    • 11. September bis 25. September
  • Beratung für Studiums- und Prüfungsfragen
    • 26. Juli bis 13. August
  • Sozialberatung
    • 30. Juli bis 13. August
  • Mieter*innen-Beratung
    • 02. August bis 13. August

Alle anderen Beratungen sind wie gehabt zu erreichen. 

Genießt die Vorlesungsfreie Zeit und hoffentlich rockt ihr alle eure Prüfungen!

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Consultations on Summerholiday

Some of our AStA consultations are on holiday during August and therefore, Emails or inquiries won’t be answered.  And even after the holidays, it may take a few days for our counselors to get back to you once they are back, as they need to work through all they missed while on holiday. Thank you for understanding. 

THE FOLLOWING CONSULTATIONS ARE ON HOLIDAY:

  • Relief Fund Consultation
    • August 2nd – 19th of August
  • Consulting for international students
    • September 11th – 25th of September
  • Consultations for Questions concerning your studies or exams
    • July 26th – 13th of August 
  • Social counseling
    • July 30th – 13th of August
  • Consultations for tenants
    • August 2nd – 13th of August

All other consultations are available as usual.

Enjoy the semester break and rock your exams!

Rechtsgutachten zur Klausureinsicht

**English version below

Da es immer mal wieder zu Unsicherheiten kommt, was das Einsehen von Klausuren eingeht, haben wir uns für euch mal schlau gemacht und rechtlich alles abgeklärt. Damit wir genau wissen, welche Rechte (aber auch Pflichten) wir als Studierende im Bezug auf dieses Thema haben, wurde von unserem Anwalt ein Gutachten erstellt, welches wir als Handlungsweisend für die ganze Universität sehen. 

Kurz und knapp zusammengefasst besagt das Gutachten: 

1. Eine Studierender kann sich bei der Akteneinsicht in die Korrektur der Prüfungsaufgaben durch einen Studierenden vertreten lassen. Diese Beschränkung der Bevollmächtigung sollte in der Vollmacht ausdrücklich formuliert werden.

2. Ein Studierender hat einen Anspruch auf kostenlose Anfertigung von Kopien der Prüfungsunterlagen zur Überprüfung der Bewertung der Arbeit und zur Vorbereitung eines Widerspruchs/einer Remonstration gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung.

Wer konkrete Fragen hat, oder Probleme auftreten beim Einsehen/Kopieren der Klausuren, meldet euch bei uns, wir helfen gerne weiter.

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Legal Opinion Concerning Post-Exam-Reviews

As there continue to be uncertainties about what is allowed during a post-exam-review and what isn’t, we’ve consulted with our lawyer on the matter. This means that we now have a piece of legal guidance that highlights the rights of every individual student when reviewing your exams. 

In short, the document tells us two things:

1. A student is allowed to send a representative in their name to check over their exam during review. You do NOT need to be present yourself, but you do need to specifically warrant someone the right to do so in a written letter of authority.

2. You are allowed to ask for your graded exam to be copied and for a copy of that exam to be handed out to you. This copy must be free of charge. This is so you can freely and on your own review the exam and, potentially, prepare a remonstration.

If you want to know more details or run into some troubles while reviewing your exams, don’t hesitate to contact us, we’re glad to help. 

Umfrage zum Impf-Bedarf

Um zukunftsorientiert planen zu können und auch, um den Studierenden mögliche Impfangebote näher bringen zu können, ist es für die TU wichtig einen Überblick zu erhalten, wie groß der Impf-Bedarf unter den Studierenden noch ist. 

Zu diesem Zweck würden wir euch bitten die sehr kurze, anonyme Umfrage der TU auszufüllen. 

Ihr findet sie in unserem Linktree bei Instagram oder unter diesem Link:
https://umfragen.tu-dortmund.de/index.php/434165?lang=de

Die Umfrage läuft noch bis Montag!

Beratung für internationale Studierende

Nur ein kleiner Hinweis auf eine unserer Beratungsangebote, die euch als Studierende kostenfrei zur Verfügung stehen. Hier helfen wir euch Fragen, Probleme und Unsicherheiten zu klären, mit denen sich internationale Studierende auseinandersetzen müssen. Die Beratung umfasst u.a.:

  • Aufenthaltsrecht und Visumsverlängerungen
  • Sozialleistungen für internationale Studierende
  • Arbeitsrecht für internationale Studierende
  • Zulassungsbestimmungen für die Hochschule
  • Sprachkursangebote
  • Vertragsangelegenheiten

Kontakt: beratunginternational@asta.tu-dortmund.de

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International Counseling

Here we help you address questions, problems, and uncertainties that international students face. The counseling includes:

  • Right of residence and visa extensions
  • Social benefits for international students
  • Employment law for international students
  • University admission requirements
  • Language course offers
  • Contract matters

Contact: beratunginternational@asta.tu-dortmund.de

IMPFEN – Wie? Wann? Wo?

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Auch wenn das Impfen keine Pflicht ist und jeder diese Entscheidung selbst fällen darf und soll, so sehen wir viele Vorteile darin sich gegen Covid 19 impfen zu lassen. Sei es, um hoffentlich bald wieder in die Präsenz-Lehre zurückzukehren, oder auch nur um sich selbst vor einer Ansteckung oder einem schlimmen Verlauf zu schützen. Wie gesagt, es ist KEINE Pflicht. Aber ein paar Informationen wollten wir doch an euch weitergeben.

Jeder, der 18 Jahre alt ist, darf sich inzwischen über ein offizielles Impfzentrum oder einen niedergelassenen Arzt impfen lassen – guckt einfach bei euren Ärzten, ob diese Covid-Impfungen anbieten. Vieler Orts geht das inzwischen auch ohne Termin, man muss dann nur ein wenig Zeit mitbringen. Falls für den Tag das Impf-Kontingent doch einmal aufgebraucht sein sollte, wird eine Impfung am Folgetag garantiert! Oftmals bieten Städte und Kommunen sogar großflächige Impf-Wochen oder ähnliche Aktionen an, um den Zugang zu erleichtern. 

Falls dennoch Fragen offen sind, versuchen wir hier einige davon zu beantworten.

Wer darf sich impfen lassen?

Prinzipiell darf sich fast jeder impfen lassen. Wer mindestens 18 Jahre alt, eine Krankenversicherung, eine Form der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, sowie seinen festen Wohnsitz hier hat, kann die Angebote seines Bundeslandes wahrnehmen. Auch internationale Studierende haben die Freiheit in Deutschland ein Impfangebot wahrzunehmen. Auch hier müssen die erwähnten Auflagen erfüllt sein:

  • ein Wohnsitz in NRW
  • sich bei der Ausländerbehörde (Nicht-EU Staatsangehörigkeit) bzw. bei den Bürgerdiensten (EU Staatsangehörigkeit) ordnungsgemäß anmelden
  • eine aktuelle Krankenversicherung besitzen

Wo in Dortmund kann ich mich impfen lassen?

Am einfachsten ist es, sich beim offiziellen Impfzentrum Dortmund in der Warsteiner Music Hall auf Phoenix-West einen Termin zu holen. Das Impfzentrum Dortmund ist täglich von 8.00 Uhr bis 18.45 Uhr geöffnet. 

Auch wenn ihr dort NICHT ZWINGEND einen Termin braucht, ist es immer zeitlich leichter zu planen, wenn ihr euch doch vorher anmeldet. Das Buchen eines Termins kann ganz einfach via Telefon oder online durchgeführt werden.

Für Dortmund und das östliche Ruhrgebiet: 
•    0800 116 117-02 
•    https://www.corona-kvwl.de/impftermin

Für das westliche Ruhrgebiet: 
•    0800 116 117-01 
•    https://termin.corona-impfung.nrw/home 

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Even though getting vaccinated is not mandatory and it is good that the decision rests with us personally, we do think there are a lot of upsides to getting extra protection from Covid 19 via vaccination. To that end, we’ve compiled some information on vaccinations in Germany for all of you. 

Everyone that is at least 18 years old is, at this point, allowed to get vaccinated via an official vaccination center or a licensed physician. Just check with your GP or other physician if they offer vaccinations. Most of the time, you can now even get vaccinated without booking an appointment. Just factor in some more waiting time and in the unlikely event that, for that day, there are no more doses left, you will be guaranteed to receive your first shot the next day. 

Who is allowed to get a vaccine?

Generally, nearly everyone is allowed to get vaccinated in Germany. You need to be at least 18 years of age, be health insured and you need to have your place of residence registered here in Germany (NRW specifically to get your shot here in Dortmund). International students are also allowed to get vaccinated here! Similar requirements apply. A vaccination is now possible for anyone who

  • has a registered place of residence in NRW
  • has duly registered with the Foreigners‘ Registration Office (non-EU citizenship) or Citizens‘ Services (EU citizenship)
  • as well as has current health insurance

Where in Dortmund can I get vaccinated? 

The easiest way to get your shot is to come by an official vaccination center. To coordinate capacities as best as possible, booking an appointment is useful. However, in many places it is possible to drop in without an appointment, including the Dortmund Vaccination Center in the Warsteiner Music Hall on Phoenix-West. The Dortmund Vaccination Center is open daily from 8:00 am to 6:45 pm. The best option is to just make the appointment today. You can easily book an appointment by phone or online.

For Dortmund and the eastern Ruhr Area: 
•    0800 116 117-02 
•    https://www.corona-kvwl.de/impftermin 

For the western Ruhr Area: 
•    0800 116117-01 
•    https://termin.corona-impfung.nrw/home 

BaföG: JETZT ANMELDEN für das Wintersemester 21/22

Bitte denkt daran so schnell es geht eure Anträge für BAföG ab dem Wintersemester einzureichen!

Wir nutzen hierzu Informationen des Studierendenwerks Dortmund: 

Wichtige Info für alle Erstsemester: Wer in den kommenden Monaten ein Studium beginnen und dazu BAföG erhalten möchte, sollte jetzt einen Antrag stellen. So kann die Zahlung ggfs. pünktlich zum Start des Wintersemesters erfolgen. Hintergrund ist, dass die Antragszahlen im BAföG-Amt ab Oktober stark steigen und sich damit längere Bearbeitungszeiten ergeben. Wer jetzt handelt, umgeht diesen Zeitraum. Das BAföG kann so zeitnah ausgezahlt werden – immer vorausgesetzt der Antrag ist vollständig und entspricht den rechtlichen Voraussetzungen.

Sommerloch nutzen – Zahlungsunterbrechung meiden!

Die Abteilungsleiterin hat bei ihrem Appell vor allem die Erstsemester im Blick: „Es wäre gut, wenn die Studierenden gleich mit der Einschreibung an der Hochschule den BAföG-Antrag stellen. Aber auch Studierende, die bereits BAföG erhalten und deren Bewilligungszeitraum zum Wintersemester hin ausläuft, sollten jetzt – falls noch nicht geschehen – tätig werden. Für alle geht es darum, die etwas ruhigere Sommerzeit zu nutzen.“

Also – AUF DEN ANTRAG, FERTIG, LOS!

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