Neues aus der Hochschulpolitik

Letzten Dienstag hat wieder das Studierendenparlament (StuPa) getagt. Im Folgenden stellen wir euch die wichtigsten Themen und Beschlüsse der StuPa-Sitzung vor.

Änderung der Beitragsordnung

In der StuPa-Sitzung wurde eine Änderung des Studierendenbeitrags beschlossen. Dabei geht es um den Teil des Semesterbeitrags, das Deutschland-Semesterticket, den Beitrag für die Studierendenschaft sowie verschiedene Services (z.B. Nextbike, Theaterflat, Hochschulsport etc.), die umfasst sind.

Die größte Erhöhung betrifft das Semesterticket. Da dieses an den Preis des regulären Deutschlandtickets gekoppelt ist, steigt der Beitrag von bisher 176,40 € auf 208,80 €. Des Weiteren musste der Beitrag zur studentischen Selbstverwaltung ohne Fachschaften von 6,50 € auf 8,00 € erhöht werden, um Finanzierungsengpässe auszugleichen. Aufgrund der gesunkenen Rücklagen der Studierendenschaft wurde auch ein Beitrag von 1,50 € für die Finanzierung des Hilfsfonds beantragt.

Der Beitrag des Hochschulsports erhöht sich von 0,75 € auf 1,00 €. Dafür steht den Studierenden ein kostenloses Wochenendangebot zur Verfügung. Die Kosten für die Nutzung des MetropolRadRuhr-Services erhöhen sich um 0,25 € auf 2,00 €.

Die Beiträge für die Selbstverwaltung der Fachschaften (1,28 €), die Theaterflat (1,50 €), das Hochschulradio ElDoradio (0,25 €) und die Stadt- und Landesbibliothek (0,15 €) bleiben gleich.

Insgesamt stieg damit der Betrag auf 224,88 € von ehemals 178,58 €.

Informationen zur Nutzung der genannten Services sowie zu Härtefallanträgen für Studierende, die sich den Semesterbeitrag nicht leisten können, findet ihr hier:
Services
Härtefallausgleich

Arbeitskreis gegen Verlängerung der Abmeldefirsten bei Prüfungen

In einigen Fakultäten gibt es Tendenzen, die Abmeldefrist für schriftliche Prüfungen von einem Tag auf sieben Tage vor dem Prüfungstermin vorzuverlegen. Bisher ist diese Verschiebung nur beim Fachbereich Informatik eingetreten; allerdings sieht es danach aus, dass sich weitere Fakultäten anschließen könnten. Um gemeinsam gegen die Verschiebung vorzugehen, haben sich einige Studierende bereit erklärt, einen Arbeitskreis zu gründen. Über zukünftige Treffen werden wir euch hier oder auf Instagram: @astatudortmund

Stellenausschreibung: Web-/Systemadministrator*in

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) vergibt zum 01.06.2025 eine unbefristete Stelle als Web-/Systemadministrator*in

Die Tätigkeit der/des Web-/Systemadministrator*in umfasst im wesentlichen folgende Leistungen:

  • Administration von Webseiten der Studierendenschaft (AStA, StuPa)
  • Unterstützung der Fachschaften in IT Fragen
  • Administration der Webserver der Studierendenschaft (Ubuntu, KVM Virtualisierung)
  • Zusammenarbeit mit dem ITMC
  • Umsetzung von Geschäftsprozessen mit Imixs-Office-Workflow

Voraussetzungen sind:

  • Erfahrung mit CMS-Systemen (z.B. WordPress, Joomla, TYPO3)
  • Grundkenntnisse in der Administration von Webservern (Linux)
  • Kenntnisse im Umgang mit PHP, MySQL, Apache
  • Gute Kenntnisse in HTML, CSS
  • Erste Kenntnisse in DNS-Verwaltung
  • Grundwissen beim Thema Virtualisierung erwünscht, der Umgang mit KVM kann erlernt werden

Wünschenswert sind:

  • Erfahrungen im Umgang mit Docker und Docker Compose
  • Erfahrungen bei der Administration des Ticketsystems Zammad
  • Erfahrung in der Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Die Arbeitszeit umfasst 10 Stunden pro Woche. 6 Stunden davon sind unbefristet. Die anderen 4 Stunden sind auf ein Jahr befristet und beziehen sich auf das Digitalisierungsprojekt für den AStA. Das Digitalisierungsprojekt wird seit 2023 jährlich verlängert. Die Entlohnung richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder mit der Entgeltgruppe 5. Der Stundenlohn liegt aktuell (mit TVL-E5 auf Stufe 1) bei 17,83€.

Die Bewerbung sollte ein paar Worte zu deiner Person, sowie deiner Qualifikation enthalten. Sende deine Unterlagen bis zum 09.05.2025 inklusive Lebenslauf, E-Mail-Adresse und Telefonnummer an unsere Geschäftsführerin Lisa: per Mail an lmauve@asta.tu-dortmund.de.

Menschen mit Behinderung, PoC oder Migrationsgeschichte werden bei gleicher persönlicher und fachlicher Eignung bei der Einstellung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.

Arbeiten und Studium

Du möchtest neben dem Studium arbeiten? Dann haben wir hier ein Paar Infos zum Thema Arbeiten und Studium gesammelt.

Disclaimer: Die Seite befindet sich aktuell im Aufbau, mehr Infos folgen noch!

Einkommenssteuern: Ab wann muss ich Sie zahlen?

Grundfreibetrag (Steuerfreibetrag) 

Deine Einkünfte eines Jahres bleiben bis zu diesem Betrag einkommenssteuerfrei: Jahreseinkommen von bis zu 12.096 Euro 

Übungsleiterfreibetrag 

Viele verdienen sich neben dem Studium durch eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Übungsleitertätigkeit etwas dazu. Einkünfte durch diese Arbeit sind zusätzlich zum Grundfreibetrag bis zu einem Jahreseinkommen durch diese Tätigkeit von bis zu 3.000€ steuerfrei. 

Ehrenamtspauschale 

Auch für bezahlte ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es einen zusätzlichen Freibetrag. Wird deine ehrenamtliche Tätigkeit (nicht über einen Übungsleitervertrag!) finanziell entschädigt, bleibt das Jahreseinkommen durch diese Tätigkeit bis zu einem Betrag von 840€ im Jahr steuerfrei. 

Quellen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2025.html; https://www.finanztip.de/freibetraege-pauschbetraege/; https://vereinsstunden.de/wissen/uebungsleiterpauschale-und-ehrenamtspauschale-2025/

Stipendien

Das Aufstiegsstipendium

Du hast bereits eine abgeschlossene Ausbildung und Arbeitserfahrung in deinem Feld? Dann könnte das Aufstiegsstipendium etwas für dich sein! 
Bewerber*innen-Merkmale: Studierende jeden Alters mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und besonderen beruflichen Leistungen (zum Beispiel eine sehr gute Abschlussnote). 
Zum Beispiel interessant für Studierende im Bauingenieurwesen, Erziehungswissenschaft, Elektrotechnik, … 

Bewerbung: Ein Jahr vor Beginn des Studiums bis zweites Semester. 
Bewerbungsfrist: 18. März 2025 – 9. Juni 2025 

Förderung: finanziell, bis zu 1.072€ im Monat, ideelle Förderung durch verschiedene Angebote 

Weitere Infos findest du unter https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.

Böckler-Aktion Bildung: Stipendium für Studienanfänger*innen

Du sitzt gerade am Bafög-Antrag für dein Studium? Dann könnte dieses Stipendium etwas für dich sein! 
Bewerber*innen-Merkmale: Potenzielle Bafög-Empfänger*innen, die ein Studium beginnen möchten. Außerdem werden besondere Leistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement sowie die individuelle Biografie berücksichtigt.  

Bewerbung: Zum Beginn des Studiums  
Bewerbungsfrist: 15. Mai bis 01. August 

Förderung: finanziell, bis zu 1.155€ im Monat, ideelle Förderung durch verschiedene Angebote 

Weitere Infos findest du https://www.boeckler.de/de/bockler-aktion-bildung-stipendium-fur-studienanfanger-innen-2654.htm.

Deutschlandstipendium

Bewerber*innen-Merkmale: Alle Studierende, die noch mindestens zwei Semester weiter studieren. Es werden Leistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement sowie die individuelle Biografie berücksichtigt.  

Bewerbung: Zwei Semester vor Ende des Abschlusses 
Bewerbungsfrist: 15. August bis 15. September 

Förderung: finanziell, 300€ im Monat, 

Weitere Infos findest du unter https://www.tu-dortmund.de/universitaet/freunde-und-foerderer/deutschlandstipendium/.

Wohngeld

Die Kohle ist knapp, aber du hast keinen Bafög-Anspruch?  Dann steht dir vielleicht Wohngeld zu! 

Checke jetzt einfach mit dem Wohngeldrechner, ob dir potenziell etwas zusteht. So wirst du finanziell entlastet und kannst dich wieder ganz auf dein Studium fokussieren.  

Studierende haben nur Anspruch auf Wohngeld, wenn sie kein Bafög beziehen könn(t)en. Wurde dein Antrag also abgelehnt, hast du stattdessen die Chance durch Wohngeld finanziell unterstützt zu werden. 

Weitere Informationen findest du unter folgenden Links:
Wohngeld Stadt Dortmund: https://www.dortmund.de/services/wohngeld.html
Wohngeld im Studium: https://www.wohngeld.org/studenten/
Wohngeldrechner: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Masterstipendien

Master Plus der Claussen-Simon-Stiftung 

Bewerber*innen-Merkmale: Studierende, die nach ihrem erfolgreichen Bachelorabschluss (mind. 1,7 oder beste 10 Prozent) noch einen Master machen möchten. 

Bewerbung: Vor Beginn des Studiums
Bewerbungsfrist: 6.1. bis 2.2 und 2.6. bis 29.6. 

Förderung: finanziell, bis zu 992€, abhängig von Lebenshaltungskosten  

Internationale Studierende: Es ist der Nachweis von Deutsch-Kenntnissen auf mindestens dem Niveau B1 notwendig. 

www.claussen-simon-stiftung.de/masterplus 

Studienstipendium der Heinrich-Böll-Stiftung 

Bewerber*innen-Merkmale: Studierende, mit guten Leistungen, die sich sozial engagieren. Das Einkommen der Eltern von maximal 5.175€ monatlich erlaubt nur wenig finanzielle Unterstützung.  

Bewerbung: Ein halbes Jahr vor dem Beginn des Masterstudiums 
Bewerbungsfrist: 1.3. (Sommersemester) und bis 1.9. (Wintersemester) 

Förderung: Finanziell, bis 855€ pro Monat, abhängig vom Einkommen der Eltern  

Internationale Studierende: Uneingeschränkt möglich. 

https://www.boell.de/de/stipendien

Grundförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) 

Bewerber*innen-Merkmale: Studierende, die nach ihrem erfolgreichen Bachelorabschluss noch einen Master machen möchten und dabei finanzielle Unterstützung benötigen. 

Bewerbung: Vor Beginn des Studiums   
Bewerbungsfrist: bis 31.10. Und bis 30.4. 

Förderung: finanziell, bis zu 855€, angelehnt an Bafög-Berechnung 

Internationale Studierende: Für internationale Studierende gibt es ein eigenes Stipendienprogramm der Friedrich-Ebert-Stiftung. 

https://www.fes.de/studienfoerderung/stipendium/grundfoerderung-fuer-deutsche-und-bildungsinlaender-innen-sowie-gefluechtete

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