FAQ: Wahlen

Das StuPa ist das oberste, beschlussfassende Organ der verfassten Studierendenschaft an der TU Dortmund. Es fungiert als Parlamentsgremium der Studierenden.
Das StuPa legt die Richtlinien für die Studierendenschaft fest, entscheidet über grundsätzliche Fragen und den Haushaltsplan und erlässt Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft. Es wählt insbesondere die AStA-Referent*innen und bestimmt die Studierenden in weitere Gremien.
Jede*r eingeschriebene Student*in hat passives Wahlrecht und kann zum StuPa kandidieren. Studierende schließen sich dafür Listen an oder gründen neue Listen. Eine Liste ist wie eine Partei, nur ohne formale Mitgliedschaft.
Jede*r eingeschriebene Student*in der TU Dortmund hat aktives Wahlrecht und kann die Mitglieder des StuPa wählen.
Der AStA ist das ausführende Organ der Studierendenschaft und ihre politische Vertretung. Er besteht aus gewählten Referent*innen (z.B. für Finanzen, Soziales, Kultur) und setzt die StuPa-Beschlüsse um .
Der AStA kümmert sich um die alltäglichen Belange der Studierenden (z.B. Studienfinanzierung, Sozialberatung, Semesterticket) und vertritt die Studierendenschaft nach außen. Er wird jährlich neu vom StuPa konstituiert und führt dessen Richtlinien aus.
Jede*r eingeschriebene Student*in kann als Referent*in des AStA kandidieren (passives Wahlrecht).
Die AStA-Referent*innen werden vom StuPa gewählt (also durch die StuPa-Vertreter*innen). Studierende wählen sie nicht direkt.
Autonome Referate sind spezialisierte Interessenvertretungen innerhalb der Studierendenschaft für bestimmte marginalisierte Gruppen. Sie werden durch das StuPa als ständige Gremien eingerichtet. An der TU Dortmund gibt es das Autonome Ausländer*innenreferat (AAR), das Autonome Behindertenreferat (ABeR), das Autonome Queer-Referat (AQR) sowie das Autonome Queer Feministische Referat (QFR). Jedes autonome Referat beschäftigt gewählte Referent*innen.
Jedes autonome Referat vertritt die Belange seiner Zielgruppe. Die Referate halten regelmäßige Vollversammlungen ab und verfügen über eigene Budgets und Satzungen.
In einem autonomen Referat können nur Angehörige der betreffenden Gruppe als Referent*in kandidieren (passives Wahlrecht). Z.B. dürfen nur Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung beim Autonomen Behindertenreferat kandidieren. Ähnliches gilt für die anderen Referate. In den Satzungen der einzelnen autonomen Referate können die konkreten Bedingungen nachgelesen werden.
Gewählt werden die Referate durch die jeweils betroffene Gruppe – auf einer vorher angekündigten Vollversammlung. Welche Studierenden jeweils wählen dürfen, steht wieder in den Satzungen der einzelnen autonomen Referate.
Gemäß §46a Hochschulgesetz NRW gibt es an der TU Dortmund eine Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte. Diese besteht aus zwei gewählten Vertreter*innen (und vier Stellvertreter*innen) und ist Ansprechpartnerin für alle studentischen Hilfskräfte (SHKs/SHBs).
Die Vertretung setzt sich für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei SHK-Stellen und setzt sich für angemessene Arbeitsbedingungen ein. Sie nimmt Beschwerden studentischer Hilfskräfte entgegen und kann bei Problemen weiterhelfen.
Wählbar sind alle eingeschriebenen Studierenden. Jede*r Studierende kann sich bewerben, auch wenn er*sie selbst keine Hilfskraft ist.
Alle an der TU Dortmund immatrikulierten Studierenden wählen die Mitglieder dieser SHK-Vertretung. Die gewählten Vertreter*innen werden für zwei Jahre gewählt.
Der Senat ist das zentrale Mitwirkungsorgan der gesamten Hochschule. Er besteht aus Vertreter*innen der Hochschullehrer*innen, der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, der technischen/administrativen Mitarbeiter*innen und aus Studierenden.
Der Senat wirkt an der Wahl des Rektorats mit, erstellt Empfehlungen zu Planungsdokumenten und Beschlüssen zur Mittelverteilung sowie Erlass und Änderung von Grundordnung und Ordnungen der Hochschule. Er ist insbesondere zuständig für hochschulweite Fragen von Forschung, Lehre und Studium.
Alle Studierenden können für die studentischen Sitze im Senat kandidieren (passives Wahlrecht).
Gewählt werden diese Sitze durch alle an der TU Dortmund eingeschriebenen Studierenden (aktives Wahlrecht). Die Amtszeit der studentischen Senatsmitglieder beträgt ein Jahr.
Ein Fachschaftsrat ist das Vertretungsorgan der Studierenden einer Fakultät bzw. Studienrichtung. Er berät Studierende des Fachs und ist Schnittstelle zwischen den Dozierenden und Studierenden.
Der Fachschaftsrat vertritt die fachbezogenen Interessen der Studierenden, z.B. in prüfungs- und studienrelevanten Angelegenheiten. Er bezieht Stellung zu hochschulpolitischen Fragen, pflegt fachspezifische Netzwerke und organisiert fachbezogene Veranstaltungen wie die O-Woche.
Alle Studierenden, die der jeweiligen Fachschaft angehören (üblicherweise Studierende desselben Studiengangs oder Fachbereichs; im Lehramt muss die Fachschaft bei der Immatrikulation ausgewählt werden, kann aber später auf Antrag gewechselt werden), haben passives Wahlrecht und können in den Fachschaftsrat gewählt werden.
Alle Studierenden derselben Fachschaft können die Mitglieder ihres Fachschaftsrats während der Vollversammlung wählen (aktives Wahlrecht). Die Vollversammlung muss im Vorhinein öffentlich angekündigt werden. Die konkreten Modalitäten regelt die Fachschaftsrahmenordnung.
Der Fakultätsrat ist das zentrale Beschlussgremium einer Fakultät. Er besteht aus gewählten Vertreter*innen aller Statusgruppen (Professuren, wissenschaftliches Personal, Verwaltung, Studierende) der jeweiligen Fakultät.
Dem Fakultätsrat obliegt die Entscheidung über alle Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekanats vorgesehen ist. Insbesondere entscheidet er über Forschung und Lehre sowie fächerübergreifende Studienangelegenheiten der Fakultät.
Für den Studierendenanteil des Fakultätsrats können alle Studierenden der betreffenden Fakultät kandidieren (passives Wahlrecht).
Alle Studierenden der jeweiligen Fakultät (deren Studiengang zur Fakultät gehört) wählen die studentischen Vertreter*innen im Fakultätsrat (aktives Wahlrecht). Die Anzahl der studentischen Sitze variiert zwischen zwei und drei.
In jeder Fakultät gibt es einen Prüfungsausschuss als Behörde für Prüfungsangelegenheiten. Dieser trifft u. a. Entscheidungen über Zulassungen, Anrechnungen und prüfungsrechtliche Sonderfälle.
In jedem Prüfungsausschuss sind Studierende durch mindestens ein Mitglied vertreten. Alle Studierenden der Fakultät können kandidieren (passives Wahlrecht).
Der Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät wählt die Mitglieder des Prüfungsausschusses.
Der Ausschuss wird nach Fachprüfungsordnungen tätig und entscheidet über Prüfungsanmeldungen, Anerkennungen von Leistungen, Prüfungsversäumnisse usw. Er stellt den Studienablauf im Prüfungsbereich sicher und ist Ansprechpartner für Studierende bei Prüfungsfragen.
Die QVM-Kommissionen gibt es in jeder Fakultät. Studentische Mitglieder bilden die Mehrheit. Die Mitglieder stammen aus verschiedenen Fachschaften der Fakultät.
Die Kommission entscheidet über die Verwendung bestimmter Gelder.
Alle Studierenden der Fakultät können kandidieren (passives Wahlrecht).
Der Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät wählt die Mitglieder der QVK-Kommission.

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