Die Frist für den Antrag auf Härtefallausgleich für den Sozialbeitrag
der Studierendenschaft/SemesterticketNRW für das Wintersemester
2019/2020 läuft bis zum 19.07.2019, 12 Uhr. Studierende denen die
Zahlung der Semesterbeiträge sehr schwer fällt, können täglich
persönlich von 10 Uhr bis 13 Uhr einen Antrag im AStA stellen.
Für Studierende, die sich im Sommersemester das erste mal
einschreiben gelten gesonderte Fristen, die Ihr auf der Seite zum
Härtefallantrag findet.
GET racing ist das studentische Rennteam der TU Dortmund und Anlaufpunkt für alle, die sich für Motorsport begeistern können. Jedes Jahr bauen wir einen Rennwagen, der auf den verschiedenen Formula Student Events in Europa gefahren wird. Die Vielzahl an Mitgliedern plant, konstruiert und fertigt den Rennwagen in Eigenregie und erlebt dabei den Entstehungsprozess eines Traumes.
Mit mehr als 40 Mitgliedern verschiedener Fakultäten und Studiengängen schaffen wir nicht nur neues, sondern haben auch noch sehr viel Spaß bei gemeinsamen Unternehmungen in der Freizeit. Sei es Kartfahren, gemeinsames Grillen oder andere Aktivitäten, wir unternehmen auch viel außerhalb der Werkstatt.
Hast Du Lust Dich in technischen oder wirtschaftlichen Unterteams zu engagieren? Komm doch einfach Montags um 18 Uhr vorbei! Da treffen wir uns wöchentlich im MB I E23. Falls du noch weitere Fragen hast, guck doch mal auf unser Website vorbei, klick dich durch oder schreib uns an.
Wenn ihr euch das Semesterticket und den Studierendenschaftsbeitrag überhaupt nicht leisten könnt, dann…
…gibt es den sogenannten Härtefallausgleich. Besonders bedürftigen Studierenden kann der Beitrag in sozialen Härtefällen erlassen werden. Anträge auf Härtefallausgleich können online beim AStA gestellt werden. Solltet ihr also durch die finanzielle Belastung des in den Sozialbeiträgen erhobenen Beitrags für das SemesterTicket NRW und den Studierendenschaftsbeitrag finanzielle Probleme existenzieller Art bekommen, könnt ihr für das Wintersemester 2025/2026 beim AStA einen Antrag auf Härtefallausgleich stellen. Bitte bedenkt, dass es unterschiedliche Fristen gibt, abhängig von der Art der Einschreibung (Rückmeldung oder Neueinschreibung).
Die Antragsfrist bei Rückmeldung endet am Freitag, den 25.07.2025, 12:00 Uhr. Es zählt der Eingang des Antrages mit den vollständigen Unterlagen im Postfach haertefaelle@asta.tu-dortmund.de, über das Abgabe Portal oder händisch eingereicht im AStA Büro. Für Ersteinschreibungen siehe Tabelle unten.
Um einen reibungslosen Ablauf der Bewerbung zu gewährleisten, ist die Angabe bzw. Abgabe über eure TU-E-Mail-Adresse erforderlich.
In den darauf folgenden Wochen wird dann die Bedürftigkeit der*des Antragstellenden überprüft, und bei Gewährung der Anteil für das Ticket und die Studierendenschaft am Semesterbeitrag für euch an das Studierendensekretariat überwiesen. Ihr erhaltet in jedem Fall eine Benachrichtigung per E-Mail, ob euer Antrag bewilligt wurde, oder nicht.
Bitte überweist erst nach Erhalt unserer E-Mail den dort genannten
Betrag an das Studierendensekretariat. Solltet ihr vor Erhalt unserer
Mail bereits an das Studierendensekretariat Teilbeträge überweisen, so
könntet ihr eure Rückmeldung stark verzögern und so u.U. das
Semesterticket verspätet erhalten.
Solltet ihr auch nach dem 08.08.2025 keine E-Mail bei euch im Postfach haben, so meldet euch bitte umgehend telefonisch oder per Mail bei uns im AStA. Bitte nicht vorher!
Bitte denkt daran, dass die 110,- € für das Studierendenwerk von uns in keinem Fall übernommen werden!
Den noch offenen Betrag (110,- € bei Bewilligung bzw. den gesamten Betrag bei Ablehnung) müsst ihr bis spätestens zum Ende der Zahlungsfrist (22.08.2025) an das Studierendensekretariat überwiesen haben. I.d.R. bleiben euch zwei Wochen dafür.
Bitte beachtet, dass der Härtefallausgleich für bedürftige Studierende gedacht ist!
Für alle, die es genau wissen wollen gibt es hier die aktuellen Richtlinien für den Härtefallausgleich.
Wer das Formular nicht online einreichen kann, muss eine E-Mail mit seiner Begründung an haertefaelle@asta.tu-dortmund.de schicken, damit eine Alternative gefunden werden kann.
Für Rückfragen ist das Service-Büro telefonisch 10 Uhr bis 13 Uhr 0231 755 2584 und per email haertefaelle@asta.tu-dortmund.de zu erreichen.
Fristen siehe Tabelle
Rückmeldung
Ersteinschreibung
Hochschulwechsel
Beginn: Antragseinreichung
10.06.2025
Erhalt der Zahlungsaufforderung
Erhalt der Zahlungsaufforderung
Ende: Antragseinreichung
25.07.2025 12:00 Uhr
12.09.2025 12:00 Uhr bzw. sieben Kalendertage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung. Es gilt die für den Studierenden günstigere Frist.
sieben Kalendertage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung
Folgende Dateiformate werden akzeptiert: pdf, png, jpg, jpeg
Jede Datei darf maximal 5 MB groß sein. Bei größeren Dateien könnt ihr sie einfach bei einem Cloud-Dienst z.B. https://sciebo.de hochladen und den Link eurem Text beifügen.Maximal 10 Dateien sind erlaubt!
Das Antragsformular findet ihr am Ende des How-To-Härtefall Textes!
Wenn ihr bei der Nutzung des Formulars im Safari Browser Probleme habt, nutzt bitte Firefox oder Chrome!
Falls du nach dem Versenden nicht innerhalb von 5 Minuten eine Kopie deiner Nachricht an die von dir angegebene Emailadresse erhälst (schaue bitte auch im SPAM-Ordner nach), solltest du die Nachricht nochmal versenden oder schreibe eine Mail direkt an haertefaelle@asta.tu-dortmund.de.
Wir sind das Autonome Male-Ident-Queer Referat (kurz MIQ) der TU Dortmund und vertreten die Interessen schwuler, bisexueller und transidenter Studenten. In der Vorlesungszeit organisieren wir wöchentlich Veranstaltungen wie Vorträge, Feiern oder Spieleabende – aktuell leider ausschließlich online. Darüber hinaus sind wir in Dortmund und NRW gut vernetzt und bieten Euch bei Fragen und Problemen, etwa zu Coming-Out oder Diskriminierung, persönliche und vertrauliche Beratung. Alle Infos und Termine gibt’s auf unserer Homepage.
Wir sind Studentinnen, die autonom vom AStA Veranstaltungen für Studierende anbieten und sich für ihre Belange einsetzen. Wir treffen uns regelmäßig, um Veranstaltungen zu planen und aktuelle Angelegenheiten zu besprechen.
Unsere Treffen sind für jeden Menschen offen, der Interesse an unserer Arbeit hat.
Verankerung, Aufgaben und Ziele des Autonomen Behindertenreferats
Die verfasste Studierendenschaft der TU Dortmund unterstützt unabhängige Behindertenarbeit und -politik. Dies wird an der TU Dortmund durch die ReferentInnen des Autonomen Behindertenreferats (ABeR) wahrgenommen.
In diesem sind behinderte und chronisch kranke Studierende organisiert, die sich aktiv für mehr Chancengleichheit und Barrierefreiheit auf dem Campus einsetzen, um so die Studienbedingungen/-situationn auf dem Campus der TU Dortmund, als auch an anderen Hochschulen langfristig zu verbessern.
Dabei berät, vertritt und kooperiert das Autonome Behindertenreferat Studierende mit und ohne Behinderung, als auch mit chronischen Erkrankungen.
Wir sind Studierende aus verschiedenen Herkunftsländern und heißen
alle ausländischen Studierenden aus den verschiedenen Fachbereichen und
Semestern willkommen!
Wir vertreten die Interessen aller ausländischen Studierenden, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Universität Dortmund.
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