13.03.2021 | 20 Uhr | Digitaler Escape Room: „Der Fall“ – AUSGEBUCHT!

AUSGEBUCHT! Wir haben leider keine freien Plätze mehr!

Digitaler Escape Room: „Der Fall“

13.03.2021, 20 Uhr | Dauer: 2-3 Stunden
Empfohlene Gruppengröße: 4-5 Personen, max. 8 Personen | Gruppen-Anmeldungen an: kultur@asta.tu-dortmund.de

🔎🔎🔎

„Ihr seid ein Team investigativer Journalist*innen und erhaltet eines Tages einen mysteriösen Anruf: Die 17-jährige Finnin Sanna Virtannen ist verschwunden. In Ristijärvi, einem kleinen Ort im tiefsten Norden Finnlands, sollt ihr diesen Fall nun lösen.

Für das ganze Spielerlebnis reicht ein internetfähiges Endgerät. Ob Laptop, Tablet oder Handy spielt dabei keine Rolle. Stift und Zettel unterstützen euch beim Knobeln und natürlich solltet ihr euren Verstand benutzen! Eurer Kreativität beim Lösen der Rätsel sind keine Grenzen gesetzt!“

Die Plätze sind begrenzt – meldet euch also schnell an!

Verzögerung bei Ticketrückerstattung

Wir müssen euch leider mitteilen, dass es bei der Bearbeitung der Anträge zur Ticketrückerstattung zu Verzögerungen kommt. Es kommen momentan schlicht zu viele Anträge auf einmal ein, was unsere Kapazitäten gerade etwas überlastet. Wir werden sie alle bearbeiten! Aber bitte wartet noch etwa 3 Wochen, bevor ihr noch einmal nachfragt. Früher werden wir es bei den meisten nicht schaffen Rückmeldung zu geben. 

Danke!

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Delay in Student Ticket Refunds

Sadly, we have to inform you that, with the extremely high number of applications that currently reach us every day, processing them all takes longer than usual. We ask you to please be patient and give us at least 3 weeks before you double-check that your application reached us. We are trying as fast as possible, but our resources are not endless. 

Thank you! 

08.02.—14.02.2021: Prüfungs-Entspannungs-Woche mit Bier-Yoga, Vortrag und Spieleabend

08.02.-14.02.:
Prüfungs-Entspannungs-Woche

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Die Prüfungsphase ist für uns alle anstrengend – in der aktuellen Situation möglicherweise noch mehr als sonst, weil wir uns während der Lernpausen nicht mit unseren Freund*innen treffen können, um einen Kaffee zu trinken oder einfach in der Mensa essen zu gehen.

Deshalb haben wir uns überlegt, wie wir euch in dieser Zeit ein wenig unterstützen können und die Prüfungs-Entspannungs-Wochen wieder auf den Plan gerufen! Während der Woche wird es (leider nur digitale) Veranstaltungen geben, aber auch Tipps und Tricks, die ihr jederzeit umsetzen könnt. Weiter Infos folgen im Laufe der nächsten Tage!

Hier eine grobe Übersicht über die kommende Woche:

  • Montag, 08.02.: Entspannung und Meditation – The World‘s Most Relaxing Film
  • Dienstag, 09.02.: Bier-Yoga mit Sina (18 Uhr) 🧘🍻 via Zoom
  • Mittwoch, 10.02.: Vortrag – Prokrastination verhindern (15 Uhr) via Zoom
  • Donnerstag, 11.02.: Mandalas ausmalen (Und: Weiberfastnacht!)
  • Freitag, 12.02.: Spieleabend (20 Uhr) via Zoom
  • Samstag, 13.02.: Digitale Schnitzeljagd (ganztägig möglich)

Wir freuen uns auf euch!

Erklärung zum Semesterbeitrag für das Sommersemester 2021

Liebe Kommiliton*innen,

uns erreichen in den letzten Tagen viele Nachfragen zum Semesterbeitrag und Semesterticket. Wir können eure Sorgen, euren Unmut und die Nachfragen sehr gut verstehen und möchten euch deshalb ausführlich über die Zusammensetzung informieren und häufig aufkommende Fragen beantworten.

Ein Hinweis vorab: der Beitrag ist für das Sommersemester 2021. Auch wenn sich der Sommer und damit voraussichtliche Lockerungen aktuell weit weg anfühlen, gehen wir aktuell davon aus, dass das Semester ein Hybridsemester sein kann. Wir hoffen also auf mehr Präsenz und weniger Verordnungen, die das Nutzen von ÖPNV, Kulturveranstaltungen, Hochschulsport, Mensabetrieb usw. einschränken. Viele der Leistungen, für die ihr Geld bezahlt und die ihr aktuell leider nicht nutzen könnt, werden unter Auflagen hoffentlich wieder nutzbar sein. 

Für finanziell benachteiligte Studierende oder für Studierende, die durch die Covid19-Pandemie ihren Job verloren haben, gibt es einige Hilfsangebote, die ihr weiter unten findet.

Folgende Fragen werden euch beantwortet:

1. Woraus setzt sich der Beitrag zusammen?

2. Der Semesterbeitrag ist teurer geworden. Wieso?

3. Was passiert mit dem Geld der Studierendenschaft?

4. Wieso muss ich trotz eingeschränktem Hochschulbetrieb und online-Lehre den vollen Beitrag zahlen?

5. Ich bin im Home-Office und nutze das Angebot des ÖPNV viel weniger. Muss ich das Semesterticket trotzdem bezahlen?

6. Das Theater hat geschlossen. Muss ich trotzdem die 1,50€ zahlen?

7. Ich kann aktuell nicht in die Mensa, weil alle Betriebe auf dem Campus geschlossen sind. Muss ich den Sozialbeitrag/Studierendenwerksbeitrag trotzdem bezahlen?

8. Ich bin in einer finanziellen Notsituation und kann den Beitrag nicht oder nicht vollständig zahlen. Was kann ich tun? Wo bekomme ich Hilfe?

1. Woraus setzt sich der Beitrag zusammen?

Für das Sommersemester beträgt der Semesterbeitrag insgesamt 315,87 €, davon 222,87€ für die Studierendenschaft und 93€ für das Studierendenwerk. Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:

Studierendenschaftsbeitrag:

1. für die studentische Selbstverwaltung mit Ausnahme der Fachschaften 6 €,

2. für die studentische Selbstverwaltung in den Fachschaften 1,28 €,

3. für den Hochschulsport 0,51 €,

4. für die Theater-Flat 1,50 €,

5. für das Semesterticket 209,38€ (davon 151,98 € VRR und 57,40 € NRW-Erweiterung),

6. für den Härtefallausgleich 2,30 €,

7. für das Hochschulradio ElDoradio 0,25 €,8. für MetropolRadRuhr 1,50 €,

9. für die Stadt- und Landesbibliothek 0,15 €.

für den Studierendenwerksbeitrag: 93 €

2. Der Semesterbeitrag ist teuer geworden. Wieso?

Im Vergleich zum Wintersemester ist der Beitrag um 1€ gestiegen, weil der NRW-Anteil des Semestertickets um 1€ teurer geworden ist. Diese regelmäßige Erhöhung ist vertraglich ausgehandelt worden. Eine weitere Erhöhung des Semesterbeitrags hat das Studierendenparlament bewusst vermieden, um die Studierenden in dieser Situation nicht zusätzlich zu belasten.

3. Was passiert mit dem Geld der Studierendenschaft?

Das Geld, das die Studierendenschaft ausgibt, wird vom AStA verwaltet. Jedes Semester wird ein Haushalt aufgestellt, in dem alle Einnahmen und Ausgaben zu finden sind. Der letzte Haushalt wurde im November auf der Sitzung des Studierendenparlaments beschlossen. Falls ihr dazu mehr wissen möchtet, findet ihr hier den Haushalt.

1. für die studentische Selbstverwaltung mit Ausnahme der Fachschaften 6 €, siehe hier: Haushalt

2. für die studentische Selbstverwaltung in den Fachschaften 1,28 €: von diesem Geld können eure Fachschaften Veranstaltungen, Gewinnspiele, O-Wochen usw. finanzieren. 

3. für den Hochschulsport 0,51 €

4. für die Theater-Flat 1,50 €: dieses Geld wird direkt an das Theater weitergegeben, eine Erklärung dazu findet ihr weiter unten.

5. für das Semesterticket 209,38€ (davon 151,98 € VRR und 57,40 € NRW-Erweiterung): dieses Geld wird direkt an den VRR weitergegeben, eine Erklärung dazu findet ihr weiter unten.

6. für den Härtefallausgleich 2,30 €: dieser Beitrag ermöglicht Studierenden in finanziellen Notlagen, einen reduzierten Semesterbeitrag zu zahlen. Mehr dazu hier.

7. für das Hochschulradio ElDoradio 0,25 €: dieses Geld wird direkt an ElDoradioweitergegeben, dem hochschuleigenen Radiosender.

8. für MetropolRadRuhr 1,50 €: dieses Geld wird direkt an MetropolRadRuhr weitergegeben. Mehr dazu hier.

9. für die Stadt- und Landesbibliothek 0,15 €: dieses Geld wird direkt an die Dortmunder Bibliothek weitergegeben. Mehr dazu hier.

4. Wieso muss ich trotz eingeschränktem Hochschulbetrieb und online-Lehre den vollen Beitrag zahlen?

Der Semesterbeitrag beinhaltet kein Geld für Lehre und Studium – die Universität selbst bezahlt ihr damit also nicht. Lehre und Prüfungen finden zwar anders als gewohnt statt, aber werden trotzdem aufrechterhalten. Wir stehen dazu in engem Austausch mit dem Rektorat, um uns für die bestmöglichen Studienbedingungen einzusetzen.

5. Ich bin im Home-Office und nutze das Angebot des ÖPNV viel weniger. Muss ich das Semesterticket trotzdem bezahlen?

Wir wissen alle, dass das Semesterticket aktuell nicht so genutzt werden kann, wie wir es kennen. Der Beitrag muss (bis auf Ausnahmen, die ihr weiter unten findet) jedoch trotzdem gezahlt werden. Wir haben einen Vertrag mit dem VRR, in dem die Konditionen und der Preis festgeschrieben sind. Das gute Preis-Leistungsverhältnis unseres Tickets ist nur möglich, wenn alle Studierenden das Ticket bezahlen.

Das Ticket ist vertraglich nicht explizit für den Weg zur Uni ausgehandelt worden, sondern für die generelle Mobilität der Studierenden und die Anbindung der Hochschule an den öffentlichen Nahverkehr – beides ist weiterhin gegeben.

Zudem hat der VRR sein Angebot nicht so weit eingeschränkt, dass wir auf einen verminderten oder sogar entfallenden Preis hinarbeiten könnten. Das Angebot der Bahn ist zum allergrößten Teil auch während der Pandemie nutzbar und damit erfüllt der VRR alle Vertragsbedingungen. Deshalb müssen auch wir uns an diese halten und jede*r muss den Beitrag zahlen. 

Auch hier noch einmal der Hinweis, dass der Beitrag für das Studium im Sommersemester gezahlt wird. Alle Beteiligten setzen sich dafür ein, dass das Sommersemester mindestens ein Hybridsemester wird. Wenn es die Pandemielage erlaubt, kann also die ein oder andere Bahnfahrt zur Uni wieder nötig werden.

Nun zu den Ausnahmen, die das Ticket nicht oder nur anteilig zahlen müssen:
1.  Du hast bei uns über den Härtefallausgleich die Möglichkeit einen reduzierten Semesterbeitrag zu beantragen, mehr dazu hier: Härtefallausgleich Die Frist für dieses Semester endet am 29.1.
2. In besonderen Situationen (z.B. Praktikum außerhalb NRWs, Beurlaubung, Exmatrikulation) können sich Studierende anteilig den Ticketpreis zurückerstatten lassen: Ticketrückerstattung

6. Das Theater hat geschlossen. Muss ich trotzdem die 1,50€ zahlen?

Ähnlich wie beim Semesterticket haben wir mit dem Theater Dortmund einen Vertrag. Darin ist der Preis festgelegt. Wir stehen mit dem Theater in Austausch und haben für euch erreichen können, dass es feste Kartenkontingente für Studierende bei jeder Veranstaltung gibt, sobald Kulturveranstaltungen wieder möglich sind. Vor der Pandemie konnten eine Woche vor einer Veranstaltung Restkarten reserviert werden. Nun könnt ihr für jede Veranstaltung von dem fest für euch reservierten Kontingent Gebrauch machen. Mehr dazu findet ihr hier: Theaterflatrate

7. Ich kann aktuell nicht in die Mensa, weil alle Betriebe auf dem Campus geschlossen sind. Muss ich den Sozialbeitrag/Studierendenwerksbeitrag trotzdem bezahlen?

Der Sozialbeitrag ist Dein Beitrag, um die Dienstleistungen des Studierendenwerks zu ermöglichen. Darunter fallen nicht nur die Mensen und Cafeterien, sondern auch die Bewirtschaftung der Wohnanlagen und die Beratung zur Studienfinanzierung, vor allem BAföG und Überbrückungshilfe. Auch soziale Angebote wie die Notfallhilfen und die Kindertagesstätte gehören zu den Leistungen des Studierendenwerks. All diese Bereiche sind nach wie vor für Dich da. Was die Hochschulgastronomie angeht, so stehen wir mit den Verantwortlichen in engem Austausch und setzen uns für eine schnellstmögliche Wiedereröffnung ein, sobald dies möglich ist. Wir hoffen, dass dies im April der Fall sein wird. Auch das Studierendenwerk freut sich, sobald es euch wieder in den Mensen begrüßen kann. Genaues erfahrt ihr auf www.stwdo.de.

8. Ich bin in einer finanziellen Notsituation und kann den Beitrag nicht oder nicht vollständig zahlen. Was kann ich tun? Wo bekomme ich Hilfe?

• Du hast bei uns über den Härtefallausgleich die Möglichkeit einen reduzierten Semesterbeitrag zu beantragen, mehr dazu hier: Härtefallausgleich Die Frist für dieses Semester endet am 29.1.

• In besonderen Situationen (z.B. Praktikum außerhalb NRWs, Beurlaubung, Exmatrikulation) können sich Studierende außerdem anteilig den Ticketpreis zurückerstatten lassen: Ticketrückerstattung

•  Falls weitere finanzielle Hilfe nötig wird, gibt es den Hilfsfonds: Hilfsfond

• Außerdem möchten wir erneut auf die Überbrückungshilfe des Studierendenwerks hinweisen: Überbrückungshilfe

Sign Up for a Murder Mystery Dinner

Cornwell 1953. Castle Darkmore is the perfect location to shoot a horror film. Within its crumbling walls, there’s plenty of rusty armour, creaking doors – and, above all, a genuine ghost. One stormy winter’s night in 1953, a film crew staying at the ancient castle to shoot a movie come upon a terrible sight: Oscar Wilder, the despotic film director and notorious ladies’ man, has been brutally stabbed to death. In his room are clear signs that just before his death, he had a female visitor – and it wasn’t his wife.

Who murdered Oscar Wilder? Was it the phantom Lady? Or was it a flesh-and-blood killer?*

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On the 29th of January we’ll be hosting the next murder mystery dinner – international edition! Going back to the roots of murder mystery dinners, we’ll be hosting it entirely in English. 

Please sign up via Email at kultur@asta.tu-dortmund.de by stating the names of your group members. Groups can be sized 6-8 people. 

If you don’t have a group, you can sign up by yourself and we will put you into a group. 

Sign-Ups are possible until the 28th of January. 

*Please be aware: we played this game once already, but in German as „Der Fluch der Grünen Dame“. 

[DRINGEND] Testpersonen für Online-Klausurformate gesucht!

Die TU Dortmund will die digitalen Prüfungen soweit es geht möglich machen. Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, benötigt das ITMC kurzfristig freiwillige Testpersonen für MORGEN, 10 Uhr c.t.! Es soll ein Probe-Durchlauf der neuen digitalen Klausurformate stattfinden. Getestet werden Formate wie Multiple Choice oder Einscannen von handschriftlichen Klausuren. Ihr helft dem ITMC und allen anderen Studierenden sehr, wenn ihr dabei mitmacht.

Der Durchlauf wird ca. eine Stunde in Anspruch nehmen.

Wenn ihr Interesse habt, meldet euch bitte ab jetzt in unten stehendem Moodle-Raum an, über den die Testläufe stattfinden werden. Dort werdet ihr auch einen Link zu einer Zoom-Sitzung finden, welche ihr morgen um 10 Uhr c.t. besuchen sollt. Dort wird es von den Mitarbeitern des ITMC eine Einweisung geben.

Der Moodle-Raum heißt „Klausurenlasttest“ und hat folgenden Link: https://moodle.tu-dortmund.de/course/view.php?id=24704

Ein Identitätsnachweis ist NICHT erforderlich und wird auch nicht abgefragt.

Für den Durchlauf benötigt ihr einen dunklen Stift (blauer/schwarzer Kulli oder Fineliner).

Jeder von euch der mitmacht morgen, hilft so allen Kommiliton*innen erheblich, indem ihr sicherstellt, dass ein angemessenes und sicheres Testverfahren für diese Zeit auf den Weg gebracht wird. Vielen Dank!

Neue Wahlkommission für Studierendenparlaments-Online-Wahlen 2021 gesucht!!

Die Wahlkommission besteht aus 5 Vertreter*innen und max. 5 Stellvertreter*innen. Seid ihr in die Kommission gewählt, dürft ihr logischerweise selbst nicht zur StuPa-Wahl kandidieren. Die Vertreter*innen organisieren die nächsten stattfindenden Wahlen, die voraussichtlich im Juni 2021 sein werden und online stattfinden werden, zusammen mit den Senats-Wahlen. 

Die Aufgaben sind unter anderem: 

  • Räumliche und zeitliche Abläufe (Ausschreibung, Wählerverzeichnis usw.) 
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der Wahl 
  • Organisation der Listen und Kandidierenden 
  • Erstellung der Wahlzeitung 
  • Umsetzung der aktuellen Wahlordnung 
  • Fairness bei der Wahl (Kontrolle der Einhaltung der Regeln und Schlichtung bei Konflikten) 
  • Veröffentlichung der Ergebnisse 
  • Leitung der konstituierenden (ersten) Sitzung des neuen StuPa bis zur Wahl eines neuen Präsidiums 
  • uvm. 


Die Aufgaben werden aufeinander aufgeteilt, so könnt ihr dann beispielsweise die IT Administration übernehmen, Werbematerial ausarbeiten, die Zeitung erstellen oder einfach bei der Organisation unterstützen.
Für euren Einsatz als Vertreter*innen erhaltet ihr eine Aufwandsentschädigung in Form einer kurzfristigen Beschäftigung. Die Höhe des Betrags für jede*n einzelne*n legt die Wahlkommission selbst fest, insgesamt werden bis zu 4500 € unter fünf Menschen aufgeteilt.
Solltet ihr dazu noch Fragen oder sogar bereits Interesse haben, meldet euch gern für weitere Details beim Präsidium (praesidium@asta.tu-dortmund.de)

Legasthenie oder Dyskalkulie?

*English version below*

Ihr habt eine diagnostizierte Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) oder Dyskalkulie? Dann habt ihr das Recht auf Nachteilsausgleich! 

Was sind Nachteilsausgleiche? Es ist die Möglichkeit die Anforderungen fairer zu gestalten und ist individuell festzulegen, abhängig von der konkreten Diagnose. Zum Beispiel kann es folgende Ausgleichsmöglichkeiten geben:

  • Zeitverlängerung bei Klausuren und Hausarbeiten bzw. Abschlussarbeiten
  • Benutzung eines PCs mit Rechtschreibprüfungsfunktion oder Vorlesefunktion
  • Nicht-Berücksichtigung der Rechtschreibfehler
  • Klausuraufgaben in auditiver Form (Sprachausgabe, Assistenz, MP3-Format …)
  • der Benutzung eines Taschenrechners und / oder
  • der Benutzung einer Formeltabelle

Wenn ihr einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen wollt, solltet ihr aber einige Punkte beachten: 

  • Der Befund darf nicht älter als 6 Monate sein
  • Der Antrag muss vor einer Prüfung bereits gestellt sein, sonst kann er für bereits angemeldete Prüfungen nicht gezählt werden

Für AD(H)S gibt es keinen direkten Nachteilsausgleich, allerdings kann AD(H)S auch mit Begleiterscheinungen einhergehen, welche durchaus zum Ausgleich berechtigen. Ihr seid euch unsicher? Dann meldet euch beim DoBuS! Claudia Schmidt ist eure Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Thema Nachteilsausgleich. Auch wenn ihr noch Unterstützung braucht, um die nötigen Tests für eine Diagnose durchführen zu lassen, kann Frau Schmidt euch helfen. Und denkt dran: Die Krankenkassen zahlen diese Tests! 

E-Mail von Frau Claudia Schmidt: claudia4.schmidt@tu-dortmund.de

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You suffer from diagnosed dyslexia or dyscalculia? In that case you are eligible for compensation for disadvantage! 

What does this compensation do and what does it look like? It is to even the playing field, so to say, make the conditions of study fair for everyone. The compensation can take a variety of shapes, depending on your diagnosis and needs:

  • Time extensions during exams or for essay and thesis hand-in dates
  • Using a computer with spell check engaged or reading function
  • Disregarding or spelling mistakes
  • Exam questions in auditory form
  • Using a calculator or a formula table during exams

If you want to apply for compensation, though, you need to remember some details:

  • The medical finds may not be older than 6 months
  • You have to hand in the application form before you sit exams, otherwise the compensation possibilities cannot be used

For ADHD there is no possibility for compensation, though ADHD can have accompanying symptoms which might make you eligible for it. If you are unsure, contact the DoBuS and they will gladly help you! Claudia Schmidt is your person of contact there for everything regarding compensation for disadvantage. Even if you have yet to complete the necessary tests for the diagnosis, she can help you. And always remember – German health insurance does pay for the required tests!

Reach Claudia Schmidt here: claudia4.schmidt@tu-dortmund.de

Beglaubigungen weiterhin ausgesetzt

Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns können wir euch nach wie vor keine Beglaubigungen ermöglichen. Wir hoffen aber, euch diesen Service bald wieder anbieten zu können und halten euch auf dem Laufenden. Bleibt gesund!

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Due to the extension of the COVID-restrictions, we are still not able to authenticate your documents! Hopefully, we’ll be able to offer our services again soon. Stay safe!

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