Folgende Dateiformate werden akzeptiert: pdf, png, jpg, jpeg.
Jede Datei darf maximal 5 MB groß sein. Bei größeren Dateien könnt ihr sie einfach bei einem Cloud-Dienst wie z.B. https://sciebo.de hochladen und den Link eurem Text beifügen.
Wenn ihr das Semesterticket trotz aller Vorteile überhaupt nicht nutzen könnt, weil ihr…
ein Auslandssemester macht (mindestens 3 Monate im Semester)
ein Praktikum außerhalb Deutschlands macht (mindestens 3 Monate im Semester)
als schwerbehinderte Person ohnehin eine Freifahrtberechtigung habt
aus anderen Gründen eine deutschlandweite Freifahrtberechtigung habt
aufgrund einer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen könnt oder euch eine Reiseunfähigkeit von mindestens 3 Monaten ärztlich bescheinigt wird
euch exmatrikuliert habt
ihr beurlaubt seid
könnt ihr den Beitrag vom AStA (anteilig) erstattet bekommen. Das bedeutet, dass ihr euch den Beitrag auch anteilig für den Zeitraum erstatten lassen könnt, in dem der Erstattungsgrund zutrifft, in der restlichen Zeit des Semesters das Semesterticket aber regulär nutzen könnt.
Die Erstattung kann ausschließlich online über unsere „Ticketrückerstattung – Antrag“ Seite beantragt werden.
Fülle das Formular aus und lade alle erforderlichen Belege hoch
Als Nachweis gelten u.a.
Unterlagen mit Vermerk „beurlaubt“ bei Beurlaubung,
Schreiben von TU, Gastuni oder DAAD bei Auslandsaufenthalt,
Bescheinigung von Praktika oder Abschlussarbeit mit Angabe des Ortes außerhalb von Deutschland,
Wertmarke zur Freifahrtberechtigung auf Grund einer Schwerbehinderung,
Ärztliches Attest zum Nachweis der Reiseunfähigkeit oder der Nichtnutzbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel,
Exmatrikulationsbescheinigung oder
die Immatrikulationsbescheinigung mit Datum nach Semesterbeginn bei verspäteter Einschreibung.
Fristen für die Erstattung des Semestertickets aufgrund von Exmatrikulation sind jeweils: im Sommersemester: 15. September im Wintersemester: 15. März
Fristen für die Erstattung des Semestertickets aufgrund einer Freifahrtberechtigung,Nichtnutzbarkeit durch eine Behinderung, Auslandssemesters und eines Urlaubssemesters sind jeweils im Sommersemester: 30. April im Wintersemester: 31. Oktober
Normalerweise wird ein Erstattungsantrag innerhalb von einer Woche bearbeitet. In Ausnahmefällen kann eine Bearbeitung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.
Die rechtliche Grundlage für Ticketrückerstattungen bildet die vom Studierendenparlament beschlossene Semesterticketrichtlinie.
Ab dem Sommersemester 2024 gibt es das Deutschland-Semesterticket für alle Student*innen der TU Dortmund.
Damit wird es an der TU Dortmund auch weiterhin ein solidarisch finanziertes und vor allem günstiges Semesterticket geben! Bis zum 31. März gelten noch die Regelungen des aktuellen VRR-Semestertickets. Alle Infos dazu findet ihr hier.
Mit dem neuen Semesterticket könnt ihr den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Dabei gilt das Ticket nur in der zweiten Klasse. Weil die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets dies leider nicht vorsehen, wird es keine Mitnahmeregelungen (für Personen oder Fahrräder) mehr geben. Prinzipiell gelten für das Deutschland-Semesterticket stets die Tarifbestimmungen des allgemeinen Deutschlandtickets entsprechend.
Das Semesterticket muss bei Kontrollen digital in der TU-App der TU Dortmund vorgezeigt werden (in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis).
Auch weiterhin werden sich Studierende mit einer Freifahrtberechtigung, z. B. aufgrund einer Behinderung, den Beitrag für das Semesterticket erstatten lassen können. Alle Informationen zur Ticketrückerstattung findet ihr hier.
Seit der Umstellung auf das Deutschland-Semesterticket gibt es keine Vorkurstickets mehr, da dieses den Preis für ein normales Deutschlandticket übersteigen würde.
Wir haben ein FAQ mit den häufigsten Fragen erstellt. Bei weiteren Fragen oder Problemen zum Ticket könnt ihr uns jederzeit kontaktieren.
Weitere allgemeine Informationen zum Deutschland-Ticket, welche in der Regel dementsprechend auch für das Semesterticket gelten, findet ihr hier:
Das Semesterticket ist gültig in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland. Dazu gehören Regionalexpresse, Regionalbahnen, S-Bahnen, Stadtbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen, Busse, die H-Bahn, die Wuppertaler Schwebebahn und der SkyTrain Düsseldorf.
Das Ticket ist nur in der zweiten Klasse gültig.
Das Ticket muss digital in der TU-Dortmund-App vorgezeigt werden. Du bist selbst dafür verantwortlich, dass dein Handy genug Akku hat. Eine alternative Möglichkeit, das Ticket vorzuzeigen, gibt es derzeit nicht.
Immer dabei haben musst du einen amtlichen Lichtbildausweis!
Die TU-App ist im Google Play Store und im App Store verfügbar.
Für Android-Smartphones ohne Zugang zum Google Play Store bietet die TU Dortmund eine Downloadmöglichkeit im Service-Portal an.
Nein. Die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets sehen leider keine kostenlose Fahrradmitnahme vor. Wenn du ein Fahrrad mitnehmen möchtest, musst du dir ein Fahrrad-Ticket kaufen.
Der VRR bietet ein 24-Stunden Fahrrad-Ticket sowie Abo- oder Monatstickets an.
Nein. Eine Personenmitnahme ist mit dem Deutschland-Semesterticket nicht möglich.
Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren reisen stets kostenfrei. Sie benötigen keine Fahrkarte.
Ja. Das Semesterticket gilt auch auf einigen Strecken im Grenzgebiet. Du kannst beispielsweise nach Arnhem, Enschede, Venlo und Hengelo fahren. Detaillierte Angaben zum Geltungsbereich des Deutschlandtickets findet ihr auf der Homepage der Deutschen Bahn.
Grundsätzlich nein. Es gibt aber einige wenige Ausnahmen. Bitte informiert euch dazu auf der Homepage der Deutschen Bahn.
Aktuell (Stand Februar 2024) sind beispielsweise die Intercity-Züge Dortmund-Siegen-Dillenburg auch für Fahrgäste mit Deutschlandticket freigegeben.
Das Deutschland-Semesterticket gilt immer für ein Semester. Das heißt, im Wintersemester ist es vom 01. Oktober bis zum 31. März und im Sommersemester vom 01. April bis zum 30. September gültig. Das Ticket ist nicht monatlich kündbar.
Wenn du dich immatrikulierst/ zurückgemeldet hast und den ganzen Semesterbeitrag gezahlt hast, stellt dir die TU Dortmund das Ticket in der TU-App zum Download bereit. Das kann bis zu zwei Wochen nach Zahlung dauern.
Es kann bis zu zwei Wochen dauern, bis eure Zahlung bearbeitet wurde. Da wir keine Einsicht in die Zahlung der Semesterbeiträge haben, wendet euch bei Problemen bitte an das Studierendensekretariat (bezüglich des Geldeingangs) oder an das ITMC (bezüglich der Ticketgenerierung).
Kontaktmöglichkeiten und weitere Hilfe zu deinem Ticket findest du
hier.
Wenn dein Semesterticket nicht funktioniert, dann melde dich bitte umgehend beim ITMC, sodass sie dir mit deinem Problem schnellstmöglich helfen können.
Wichtig ist, das du in solchen Fällen immer und schriftlich Einspruch gegen diese Forderung einlegst! Wenn du das nicht tust und die gesetzte Frist abgelaufen ist, dann musst du in den meisten Fällen den Betrag bezahlen.
Hier kannst du bei der Bahn ganz unkompliziert Einspruch einlegen. Sollte die Deutsche Bahn wider Erwarten auf die Zahlung der Fahrpreisnacherhebung festhalten, melde dich bitte bei uns im AStA.
Da du ein gültiges Ticket besitzt, musst du die 60€ natürlich nicht bezahlen. Ihr habt nach Ausstellung der Fahrpreisnacherhebung 14 Tage Zeit, euer gültiges Ticket nachzureichen, müsst aber eine Bearbeitungsgebühr je nach Beförderungsunternehmen von 2,50€ bis 7€ zahlen. Wo ihr das Ticket nachreichen müsst, steht auf der Fahrpreisnacherhebung.
Ja, für Besitzer*innen des Deutschland-Semestertickets gilt bei Fahrten in NRW die Mobilitätsgarantie NRW.
Wenn die Abfahrt der gewünschten Zuges mindestens 20 Minuten vom Fahrplan abweicht, zum Beispiel durch Verspätung oder Ausfall, kannst du entweder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE), ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienstleister, ein Sharing-Angebot (zum Beispiel Car, Bike oder E-Scooter) oder einen On-Demand-Verkehr nutzen.
Die zusätzlichen Kosten werden dir auf Antrag erstattet – im Fernverkehr (IC/EC/ICE) komplett, bei Taxi, Fahrdienst, Sharing-Angebot oder On-Demand-Verkehr bis zur gültigen Erstattungsobergrenze; diese liegt landesweit bei bis zu 30 Euro pro Person tagsüber und bis zu 60 Euro pro Person in den Abend- und Nachtstunden ab 20 Uhr bis 4.59 Uhr.
Wenn du die Mobilitätsgarantie nutzt, musst du für die Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels in Vorleistung treten. Die Kosten kannst du dir dann einfach per digitalem Antrag erstatten lassen.
Für das Einreichen des Antrags hast du 14 Tage Zeit. Alles weitere zur Mobilitätsgarantie NRW findest du hier.
In anderen Bundesländern gelten andere Regelungen!
Wir empfehlen den Kauf eines normalen Deutschlandtickets.
Wenn du Erstsemester-Student*in bist, kannst du dir bei uns einen Berechtigungsschein für ein VRR-Vorkursticket abholen. Damit bekommst du ein im VRR-Gebiet gültiges Ticket, um schon vor Einschreibung zur Uni zu kommen. Dieses Vorkurs-Ticket kostet allerdings 64,50 Euro (Stand Februar 2024) und damit mehr als das Deutschlandticket. Es lohnt sich nur in einigen Ausnahmefällen: Anders als das Deutschlandticket ist es nicht auf einen Kalendermonat beschränkt - die Geltungsdauer beträgt 30 Kalendertage ab dem ersten Geltungstag, welcher frei wählbar ist.
Den Berechtigungsschein zum Erwerb des Vorkurstickets erhaltet ihr gegen Vorlage eines Nachweises über eure Vorkurs-Teilnahme von uns. Entweder kommt ihr während unserer Öffnungszeiten bei uns im Büro vorbei (Emil-Figge-Str. 50) oder ihr schreibt uns eine Email mit Eurer Adresse und einem Nachweis an asta@asta.tu-dortmund.de.
Mit dem Berechtigungsschein (von uns mit AStA-Stempel versehen und unterschrieben) könnt Ihr bei den Verkehrsbetrieben im VRR das Ticket erwerben, in Dortmund beispielsweise in den Kundencentern von DSW21.
Nur weil du dein Semesterticket nicht nutzen willst, kannst du es nicht "abwählen". Das Semesterticket wurde auf Grundlage einer Urabstimmung der Studierendenschaft eingeführt und ist ein Solidarticket. Weil alle zahlen, ist es für alle günstiger.
Wenn du dein Ticket nicht nutzen kannst, z.B. weil du beurlaubt bist oder ein Auslandssemester machst, kannst du dir das Ticket zurückerstatten lassen. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Wenn du eine Freifahrtberechtigung hast (z. B. aufgrund einer Behinderung), könnt ihr euch die Kosten für das Semesterticket zurückerstatten lassen. Den Antrag findet ihr hier.
Ja, der VRR bietet 1. Klasse Zusatztickets an, mit denen du in Verbindung mit deinem Semesterticket im VRR-Bereich die 1. Klasse nutzen darfst. Weitere Informationen findest du auf der Homepage des VRR.
Für Fahrten in der 1. Klasse in den Nahverkehrszügen in ganz NRW kannst du das NRWupgrade 1.Klasse für 72,50 Euro im Monat (Preisstand: 1. Januar 2024) abonnieren.
Wenn dir unser FAQ nicht weitergeholfen hat, kannst du versuchen, auf den Websites von VRR und Mobil NRW eine Antwort zu finden. Alternativ meldest du dich bei uns (per Telefon, E-Mail oder du kommst vorbei), zusammen finden wir sicherlich eine Lösung.
Falls ihr ein erhöhtes Beförderungsentgelt (Bußgeld) trotz gültigem Semesterticket erhalten habt, schreibt uns über das untere Formular!
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Wenn ihr euch das Semesterticket und den Studierendenschaftsbeitrag überhaupt nicht leisten könnt, dann…
…gibt es den sogenannten Härtefallausgleich. Besonders bedürftigen Studierenden kann der Beitrag in sozialen Härtefällen erlassen werden. Anträge auf Härtefallausgleich können online beim AStA gestellt werden. Solltet ihr also durch die finanzielle Belastung des in den Sozialbeiträgen erhobenen Beitrags für das SemesterTicket NRW und den Studierendenschaftsbeitrag finanzielle Probleme existenzieller Art bekommen, könnt ihr für das Wintersemester 2024/2025 beim AStA einen Antrag auf Härtefallausgleich stellen. Bitte bedenkt, dass es unterschiedliche Fristen gibt, abhängig von der Art der Einschreibung (Rückmeldung oder Neueinschreibung).
Die Antragsfrist bei Rückmeldung endet am Freitag, den 26.07.2024, 12:00 Uhr. Es zählt der Eingang des Antrages mit den vollständigen Unterlagen im Postfach haertefaelle@asta.tu-dortmund.de, über das Abgabe Portal oder händisch eingereicht im AStA Büro. Für Ersteinschreibungen siehe Tabelle unten.
Um einen reibungslosen Ablauf der Bewerbung zu gewährleisten, ist die Angabe bzw. Abgabe über eure TU-E-Mail-Adresse erforderlich.
In den darauf folgenden Wochen wird dann die Bedürftigkeit der*des Antragstellenden überprüft, und bei Gewährung der Anteil für das Ticket und die Studierendenschaft am Semesterbeitrag für euch an das Studierendensekretariat überwiesen. Ihr erhaltet in jedem Fall eine Benachrichtigung per E-Mail, ob euer Antrag bewilligt wurde, oder nicht.
Bitte überweist erst nach Erhalt unserer E-Mail den dort genannten
Betrag an das Studierendensekretariat. Solltet ihr vor Erhalt unserer
Mail bereits an das Studierendensekretariat Teilbeträge überweisen, so
könntet ihr eure Rückmeldung stark verzögern und so u.U. das
Semesterticket verspätet erhalten.
Solltet ihr auch nach dem 11.08.2024 keine E-Mail bei euch im Postfach haben, so meldet euch bitte umgehend telefonisch oder per Mail bei uns im AStA. Bitte nicht vorher!
Bitte denkt daran, dass die 110,- € für das Studierendenwerk von uns in keinem Fall übernommen werden!
Den noch offenen Betrag (110,- € bei Bewilligung bzw. den gesamten Betrag bei Ablehnung) müsst ihr bis spätestens zum Ende der Zahlungsfrist (23.08.2024) an das Studierendensekretariat überwiesen haben. I.d.R. bleiben euch zwei Wochen dafür.
Bitte beachtet, dass der Härtefallausgleich für bedürftige Studierende gedacht ist!
Für alle, die es genau wissen wollen gibt es hier die aktuellen Richtlinien für den Härtefallausgleich.
Wer das Formular nicht online einreichen kann, muss eine E-Mail mit seiner Begründung an haertefaelle@asta.tu-dortmund.de schicken, damit eine Alternative gefunden werden kann.
Für Rückfragen ist das Service-Büro telefonisch 10 Uhr bis 13 Uhr 0231 755 2584 und per email haertefaelle@asta.tu-dortmund.de zu erreichen.
Fristen siehe Tabelle
Rückmeldung
Ersteinschreibung
Hochschulwechsel
Beginn: Antragseinreichung
Erhalt der Zahlungsaufforderung
Erhalt der Zahlungsaufforderung
Ende: Antragseinreichung
26.07.2024 12:00 Uhr
04.09.2024 12:00 Uhr bzw. sieben Kalendertage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung. Es gilt die für den Studierenden günstigere Frist.
sieben Kalendertage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung
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Das Antragsformular findet ihr am Ende des How-To-Härtefall Textes!
Wenn ihr bei der Nutzung des Formulars im Safari Browser Probleme habt, nutzt bitte Firefox oder Chrome!
Falls du nach dem Versenden nicht innerhalb von 5 Minuten eine Kopie deiner Nachricht an die von dir angegebene Emailadresse erhälst (schaue bitte auch im SPAM-Ordner nach), solltest du die Nachricht nochmal versenden oder schreibe eine Mail direkt an haertefaelle@asta.tu-dortmund.de.
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