KOMMT ZUR ASTA-SITZUNG

Am Mittwoch, den 18. Januar 2023 ab 14:30 Uhr, findet wieder unsere wöchentliche AStA-Sitzung statt. 

Diese ist für alle Studierenden in der Regel öffentlich und so könnt ihr erfahren, was wir die Woche über auf dem Campus für euch als Studierende tun. 

DIESMAL MIT DABEI: 
DAS STUDIERENDENWERK DORTMUND

Das Studierendenwerk kümmert sich unter anderem um die Mensen, die Wohnheime und auch die Bafög-Anträge aller Studierenden der TU und FH. Dafür zahlen wir bisher jedes Semester 93€, ab dem Sommersemester sogar 110€.

Mittwoch wird es konkret um diese Beitragserhöhung von 17€ gehen. Wir versuchen kontinuierlich eure Wünsche und Belange auch gegenüber dem Studiwerk deutlich zu machen, weshalb wir sie auch zu unserem Meeting eingeladen haben. Denn so sprechen nicht nur wir mit ihnen, sondern auch IHR habt die Chance alle Fragen, Belange, Kritikpunkte oder ähnliches anzubringen und mit dem Studiwerk ins Gespräch zu kommen, um die Bedingungen für alle zu verbessern und Klarheit zu schaffen. 

Kommt also gerne alle zur Sitzung, entweder im AStA-Büro oder via Zoom: https://tu-dortmund.zoom.us/j/98817610457?pwd=RFMvMit5cXFTdEg1M0w3VWRFMi9ZQT09

Bis Mittwoch!

Gilt auch für Studis: Pendler*innen können P+R-Anlagen in Dortmund ab 12. Dezember kostenfrei nutzen

Für alle mit Semesterticket:

Die Kassen-Schranken-Systeme der P+R-Anlagen am Hauptfriedhof, Schulte-Rödding und Westfalenpark gehen am 12. Dezember in Betrieb. Pendler*innen oder Menschen, die in der City einkaufen wollen, parken dort kostenlos.

Nutzer*innen des ÖPNV können also weiterhin für maximal 24 Stunden kostenfrei parken, ab der 25. Stunde beträgt der Tarif 0,50 Euro/Stunde. Personen ohne Fahrschein zahlen grundsätzlich 0,50 Euro/Stunde bei einem maximalen Tagespreis von 6 Euro. Die vier P+R-Standorte sind vorrangig für den Umstieg vom Auto in den ÖPNV gedacht und werden bewusst für diesen Zweck bereitgehalten.

Kostenfrei Parken – so geht’s!

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für ÖPNV-Fahrgäste, die P&+R-Anlagen kostenfrei zu nutzen.

  • Wer über ein digitales gekauftes VRR-Ticket oder ein Papier-Ticket aus den rund 150 DSW21-Ticket-Automaten verfügt, kann sich das Parkticket, das bei Einfahrt an der Schranke ausgegeben wird, vor Verlassen des P+R am Kassenautomat „rabattieren“ lassen – also die Gebühren innerhalb der ersten 24 Stunden Parkdauer auf 0 setzen lassen. Dazu wird gleichzeitig zum Einführen des Parktickets einfach das ÖPNV-Ticket an das Lesegerät des Kassen-Automaten gehalten.

    Wichtig dabei: Die über die anderen Vertriebswege (externe Vertriebsstellen, DSW21-KundenCenter und DSW21-Busfahrer*innen) erworbenen Papier-Tickets werden nun in einem zweiten Schritt für die Rabattierung an den Kassenautomaten nutzbar gemacht. Dieser Prozess soll in wenigen Monaten abgeschlossen sein.
  • Wer eine Abo-Chipkarte (z.B. Ticket 1000/2000, FirmenTicket oder BärenTicket) besitzt, hat es besonders einfach: Das Ziehen eines Parktickets ist dann vom 12. Dezember an komplett überflüssig. Beim Ein- und Ausfahren reicht das Vorhalten der Chipkarte an der Schranke.

Alle Informationen findet ihr hier: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=719602

KENNENLERNEN & WEIHNACHTSMARKT-BESUCH BEIM AK HOCHSCHULPOLITISCHES ENGAGEMENT

Liegt euch hochschulpolitisches Engagement auch am Herzen? Dann kommt gerne in den Arbeitskreis für hochschulpolitisches Engagement. Wir wollen gemeinsam das Interesse und das Wissen über die hochschulpolitischen Vorgänge an der TU Dortmund erhöhen. Durch verschiedene Aktionen werden wir Aufmerksamkeit auf das Thema Hochschulpolitik lenken um so die Partizipation unserer Studierenden zu stärken.

Kommt gerne zu unserem ersten Treffen am 28.11.2022 um 18:00 im AStA vorbei. Anschließend werden wir den Abend gemeinsam am Dortmund Weihnachtsmarkt ausklingen lassen.

Wir freuen uns auf euch!

DER ASTA UNTERSTÜTZT DIE PRESSEMITTEILUNG DES LANDES-ASTEN-TREFFEN NRW!

Das Landes-ASten-Treffen NRW fordert Bund und Länder auf, die studentische Mobilität stärker finanziell zu fördern. Die Semestertickets sollen in Zukunft den Geltungsbereich des Deutschlandtickets haben, bei Abnahme durch die gesamte Studierendenschaft einer Hochschule über den gesamten Semesterzeitraum von 6 Monaten zu einem Preis von 129 Euro/Semester.

Die Semestertickets in Nordrhein-Westfalen werden von den Studierendenschaften organisiert. In aller Regel handelt es sich um Tickets, die alle Studierenden zur Nutzung des Nahverkehrs im Verkehrsverbund und darüber hinaus ganz NRWs berechtigen. Die Kosten liegen bei 30 bis 40 Euro pro Monat und werden über die Semesterbeiträge erhoben.

Das von Bund und Ländern geplante Deutschlandticket zum Preis von 49 Euro/Monat soll bundesweit gültig sein und auch für einzelne Monate erworben werden können. Damit wäre es potentiell für Studierende attraktiv, die nur in bestimmten Monaten oder über das jeweilige Geltungsgebiet hinaus fahren wollen. Zweck des Semestertickets ist jedoch die jederzeit verfügbare nachhaltige und günstige Mobilität für alle Studierenden. Mit seiner Preisgestaltung als Großkundenticket für die gesamte Studierendenschaft ist es wichtiger Bestandteil für Bildungsgerechtigkeit, insbesondere für finanziell schlechter gestellte Studierende. Eine Anpassung an die neue Tariflandschaft ist deswegen unerlässlich.

Sollte das Semesterticket in seiner jetzigen Preisstruktur und Leistungsangebot erhalten bleiben, ist mit studentischen Klagen gegen die Rechtmäßigkeit des Tickets zu rechnen. Das Ergebnis hier ist offen, die Rechtmäßigkeit der Semestertickets ist aber in der Vergangenheit von Seiten des Bundesverfassungsgerichts an ein angemessenes Verhältnis zwischen den Belastungen der Mitglieder zu den ihm und der Allgemeinheit entstehenden Vorteilen gebunden worden.

Ein Wegfall des Semestertickets würde für die meisten Studierenden eine erhebliche Mehrbelastung darstellen, die nicht tragbar ist. Gleichzeitig ist es nicht zumutbar, dass Studierende, die im Grenzgebiet wohnen oder für ein Praktikum o.Ä. außerhalb des Bundeslandes unterwegs sind für ein NRW-Semesterticket sowie ein Deutschlandticket zahlen müssen.

Die bisher geplante Förderung der bestehenden ÖPNV-Abos durch die Einführung des Deutschlandtickets darf nicht an den bestehenden Semestertickets vorbeigehen – sonst gefährdet sie deren Existenz.

ZUR LAT WEBSITE

KEIN ZUGRIFF AUF BOSS & CAMPUS PORTAL VOM 28.11. BIS 11.12.2022

Da die TU Dortmund ein neues System einführt, welches die Services von BOSS, LSF, dem Service Portal und Co in einem verbindet, wird der Zugriff auf die alten System zwischen dem 28.11. und dem 11.12. für niemanden möglich sein!

Konkret heist das, dass „es beispielsweise nicht möglich sein [wird], Einschreibungen, Beurlaubungen, Studiengangwechsel, Rückmeldungen oder Exmatrikulationen durchzuführen. Gleichermaßen kann die Zentrale Prüfungsverwaltung keine Prüfungsanmeldungen, Leistungen oder Prüfungsergebnisse

verbuchen.“

Falls ihr also noch Studienbescheinigungen braucht oder etwas dringendes Regeln müsst bzgl. Exmatrikulation oder eurer Noten, dann macht es JETZT! 

Anbei der vollständige Text der TU-weiten Rundmail:

im Projekt Campus Management werden derzeit die bisherigen

Software-Produkte der TU Dortmund zur Organisation des Studien- und Lehrbetriebs Schritt für Schritt durch das zukunftsfähige, integrierte IT-System HISinOne abgelöst. Seit Juni 2021 bewerben sich z.B. bereits Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung in dem neuen System.

Im nächsten Schritt sollen die Prozesse des Studierendenmanagements für alle TU-Studierenden in HISinOne übertragen werden. Hierzu müssen vorab die bisherigen Studierendendatensätze in das neue System übertragen werden. Für den Zeitraum dieses Übergangs werden die aktuellen IT-Systeme der Studierendenverwaltung und Prüfungsverwaltung für ca. zwei Wochen nicht zur Verfügung stehen.

Lehrende und Studierende werden in diesem Zeitraum keinen Zugriff auf das BOSS-System und das Campusportal haben. Auch das

Studierendensekretariat und die Zentrale Prüfungsverwaltung können dann keine Daten erfassen oder Änderungen an vorhandenen Daten

vornehmen.

Somit wird es beispielsweise nicht möglich sein, Einschreibungen,

Beurlaubungen, Studiengangwechsel, Rückmeldungen oder Exmatrikulationen durchzuführen. Gleichermaßen kann die Zentrale Prüfungsverwaltung keine Prüfungsanmeldungen, Leistungen oder Prüfungsergebnisse verbuchen.

Wir möchten den Zeitraum für den Umstieg so kurz wie möglich halten. Voraussichtlich werden BOSS und das Campusportal vom 28.11. bis 11.12.2022 nicht verfügbar sein. Bitte berücksichtigen Sie diesen Zeitraum bei Ihren Planungen.

Die Ansprechpersonen im Studierendensekretariat und der Zentralen

Prüfungsverwaltung stehen Ihnen bei inhaltlichen Fragen zur Verfügung.

Ausschreibung: Werde Teil des Kultur-Teams!

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) besteht aus gewählten Referent*innen und kümmert sich um die Belange der Studierendenschaft. Der AStA repräsentiert die Studierenden der TU Dortmund, bietet Beratungsangebote an und setzt sich mit allen Fragen rund um Studium und studentischem Leben auseinander.Das Referat für Kultur kümmert sich dabei darum, Events und kulturelles Leben auf den TU Campus zu bringen.

Damit wir bald vollzählig sind, suchen wir aktuell eine*n weitere*n Referent*in für das Referat für Kultur, das aktuell nur aus zwei Referentinnen besteht. Es wird nach eine*r Kandidat*in gesucht, die dem Studierendenparlament vorgeschlagen wird und von den Parlamentarier*innen gewählt werden muss.

Deine Aufgaben:

  • Planung und Durchführungen von Veranstaltungen
  • Organisation von Vorträgen
  • Kontakt zu städtischen Institutionen und Vereinen
  • Erweiterung des kulturellen Angebots
  • Regelmäßiger AStA-Dienst, bei dem Fragen von Studierenden beantwortet, Dokumente beglaubigt und die Arbeit des AStA unterstützt werden
  • Teilnahme an einer regelmäßigen AStA-Sitzung (wöchentlich) sowie den Sitzungen des Studierendenparlamentes (alle 4-8 Wochen)

Diese Eigenschaften solltest du idealerweise mitbringen:

  • Eingeschriebene*r Student*in der TU Dortmund
  • Erfahrung in Planung von Veranstaltungen
  • Gute Fähigkeiten in deutscher und englischer Schrift und Sprache
  • Erfahrung im Bereich der Hochschulpolitik oder die Bereitschaft, sich damit auseinanderzusetzen
  • Eigeninitiative und Ideen, wie man kulturelle Teilhabe für die Studierenden ermöglichen kann und wie man nach Corona den Campus wiederbeleben kann.

Was du davon hast:

  • Eine entspannte, flexible Tätigkeit, die du um dein Studium herum ausüben kannst
  • Faire Entschädigung (0,5 Aufwandsentschädigungen, 406€ pro Monat, davon 250€ pro Monat steuerfrei nach §3 Nr. 12 Satz 2 EStG)
  • Praxisnahe Erfahrungen im Angebot kultureller Teilhabe für öffentliche Gremien
  • Die Möglichkeit, neue Ideen an der Universität umzusetzen

Klingt das nach einer Arbeit, in der du dich wiederfindest? Dann bewirb dich bis zum 20.11.2022 mit einem Anschreiben, deinem Lebenslauf und etwaigen Arbeitszeugnissen bei uns unter: vorsitz@asta.tu-dortmund.de

* Menschen mit Behinderung, PoC oder Migrationsgeschichte werden bei gleicher persönlicher und fachlicher Eignung bei der Einstellung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.

Pressemitteilung: Hilfe für Studis bei Energiekosten(nach)zahlung

Studierende können in bestimmten Fällen einen Zuschuss zu Energiekostenzahlungen durch die Jobcenter bekommen. 

Studierende, die

1 . eine BAföG-Leistung beziehen und im Haushalt der Eltern wohnen

oder

2 . im elterlichen Haushalt wohnen und nur deshalb keine BAföG-Leistungen beziehen, weil das Amt für Ausbildungsförderung festgestellt hat, dass sie oder ihre Eltern über zu viel Einkommen oder Vermögen verfügen

haben im Fall von Hilfebedürftigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Diese Hilfebedürftigkeit kann z.B. auch durch Heizkostennachzahlungen oder erhöhte Heizkostenabschläge entstehen (§ 7 Absatz 6 SGB II). 

Studierende, die

3 . nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, oder aus anderen Gründen als Einkommen/Vermögen nicht BAföG-berechtigt sind

können ein Darlehen für die Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung erhalten, falls eine besondere Härte vorliegt (§ 27 SGB II). 

Die Jobcenter entscheiden häufig im Einzelfall, ob eine Hilfebedürftigkeit oder besondere Härte vorliegt. Hier findet ihr die Kontaktdaten des Jobcenter Dortmund: https://jobcenterdortmund.de/de/kontakt

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